Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: Vor einer Verbücherung des Wohnungseigentums ist die Anwendung des § 19 WEG 1975 jedenfalls auszuschließen. Entscheidungstexte 5 Ob 680/79 Entscheidungstext OGH 08.01.1980 5 Ob 680/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083018 Dokumentnummer JJR_1980... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die zwischen den Wohnungseigentümern untereinander verbindliche Aufteilungsgrundlage der Errichtungskosten muß nicht mit der zwischen dem einzelnen Wohnungsbewerber und Wohnungsorganisator getroffenen Vereinbarung übereinstimmen und kann allenfalls einen Rückforderungsanspruch des Wohnungseigentumsbewerbers gegen die übrigen Wohnungseigentumsbewerber auslösen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z1WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Honorarforderungen sowie der Auslagenersatz für bevorschußte Betriebskosten des von den Wohnungseigentümer beauftragten Verwalters verjähren in drei Jahren. Entscheidungstexte 8 Ob 511/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 511/79 Veröff: EvBl 1980/50 S 180 = JBl 1980,149 = SZ 52/137 ... mehr lesen...
Die Beklagte ist zu 18 500/104 040 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 KG M, Haus in der M-G 20, mit denen das Wohnungseigentum an Werkstätten, Büroräumen und Mietwohnungen des zweiten Hintergebäudes verbunden sind. Die Klägerin begehrt mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage Zahlung von 209 677.29 S an rückständigen Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Hausverwaltungshonoraren bis zum 31. Dezember 1976 und bringt hiezu vor, die Beklagte habe der Klägerin den Au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs2 Z8WEG 1975 §15 Abs1 Z7WEG 1975 §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Durch die Bestellung eines Verwalters ist die rechtliche Handlungsbefugnis der vertretenen Miteigentümer derart beschränkt, dass diese rechtlich nur durch ihn selbst handeln können, weshalb der antragstellende Miteigentümer auch nicht ermächtigt werden kann, die Aufkündigung eines Abstellplatzes vorzunehmen, zu welcher die übrigen ... mehr lesen...
Mit der Behauptung, es seien auf dem zur gemeinsamen Wohnungseigentumsanlage gehörigen Sammelparkplatz Abstellplätze an Miteigentümer und zum Teil auch an Dritte vermietet und er habe Bedarf an einen Abstellplatz, begehrte der Antragsteller, das Erstgericht möge dem gemeinsamen Verwalter, der X-GesmbH, die Aufkündigung des Mietvertrages über einen einem Dritten vermieteten Abstellplatzes gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7 WEG auftragen; hilfsweise stellte er das Eventualbegehren, dem gemeinsamen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 1975 §29
Rechtssatz: § 19 WEG 1975 über die Tragung der Aufwendungen gilt gemäß § 29 WEG auch schon für vor dem 01.09.1975 bestehendes Wohnungseigentum. Entscheidungstexte 5 Ob 22/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 5 Ob 22/78 Veröff: MietSlg 30573/36 1 Ob 712/78 Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Bestimmungen des WEG über die Verteilung der Aufwendungen stellen nachgiebiges Recht dar und lassen vertraglichen Abweichungen vom gesetzlichen Verteilungsgrundsatz weitgehenden Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 695/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1978 5 Ob 695/78 Veröff: MietSlg 30574 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen der §§ 13 bis 22 WEG 1975 ist zumindest das Vorliegen von gemischtem, also nebeneinander bestehendem Wohnungseigentum und schlichtem Miteigentum. Entscheidungstexte 5 Ob 18/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 18/78 Veröff: ImmZ 1978,313 ... mehr lesen...
Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3736 KG. A, die Erstbeklagte zu 351/17 475, der Zweitbeklagte zu 534/17 475 Anteilen. Auf dieser Liegenschaft wurde die Wohnhausanlage Feldkirch, M-Straße 9, errichtet. Die Klägerin (eine Bank) begehrt mit der Behauptung, daß sie der aus den beiden Beklagten und weiteren Wohnungskäufern bestehenden,"Eigentümergemeinschaft, Feldkirch, M-Straße", auf Ersuchen der Herren Dipl.-Ing. Hans J, Dr. Richard C und Ing. Franz H zur Finanzier... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 AWEG 1948 §8WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die Errichtung von Zentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen, die allen Miteigentümern dienen, gehört zu den gemeinschaftlichen Lasten (§ 839 ABGB) und bedeutet Aufwendungen für die gesamte Liegenschaft (§ 8 Abs 1 WEG). Diese sind, falls im Einzelfall keine von der gesetzlichen Regel abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach Verhältnis der Anteile der Miteigentümer zu tragen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170WEG 1948 §8 Abs1WEG 1948 §8 Abs4WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die vom Beklagten gezogene Schlußfolgerung, daß derjenige, der im eigenen Namen den Auftrag zur Herstellung eines Werkes erteilt, dessen Ausführung Wohnungseigentümern zum Vorteil gereicht, durch die Bestimmung des § 8 Abs 1 und 4 WEG nicht gehalten sei, den Werklohn zu entrichten, der Unternehmer vielmehr Entlohnung von dem begünstigten Wohnungseigentümer fordern müsse, i... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8WEG 1975 §19
Rechtssatz: Aufwendungen für eine Liegenschaft mit Wohnungen, an denen Wohnungseigentum besteht, haben gemäß § 8 Abs 1 WEG so lange sämtliche Miteigentümer im Verhältnis ihrer Anteile zu tragen, als keine nach § 8 Abs 4 WEG 1975 zulässige abweichende Regelung der Verrechnung der Aufwendungen unter den Miteigentümern getroffen wurde; insbesonders ist der Verwalter der Liegenschaft nicht berechtigt, von sich aus aus ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aABGB §1327 c1ABGB §1327 dABGB §1327 fWEG 1948 §1 ffWEG 1975 §1WEG 1975 §19
Rechtssatz: Es ist im Ergebnis gleichgültig, ob für die Ehewohnung Mietzins oder langfristige Kostenabstattung (Eigentumswohnung) geleistet werden muss. Entscheidungstexte 2 Ob 273/69 Entscheidungstext OGH 08.01.1970 2 Ob 273/69 2 Ob 93/70 Entschei... mehr lesen...
Rechtssatz: Daß der Wohnungseigentümer mangels einer anderslautenden Vereinbarung im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile zum Erhaltungsaufwand beizutragen hat, ist durch das Gesetz geregelt. Über ein diesbezügliches Feststellungsbegehren hat der Streitrichter zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 180/69 Entscheidungstext OGH 18.09.1969 5 Ob 180/69 Veröff: MietSlg 21774 = SZ 42/133 mehr lesen...
Der Erstbeklagte ist zu 300/9864 Anteilen, die Zweitbeklagte zu 180/9864 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft, auf der von ihnen und anderen Miteigentümern ein Haus im Wohnungseigentum errichtet wurde. Im Zuge der Bauarbeiten vereinbarte "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dieses Hauses durch ihren Machthaber, Architekten Friedrich K., mit der Klägerin die Lieferung von Granitsteinen zum Pauschalpreis von 5300 S. Die Klägerin lieferte die Granitsteine und stellte die Rechnung auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 AABGB §891WEG 1948 §8WEG 1975 §19WWG §15 Abs8
Rechtssatz: Bei Abschluß eines Vertrages mit den Mitgenossen im Wohnungseigentum kann nicht unter Berufung auf die Verkehrssitte oder die Parteiabsicht, daß sich der Vertragspartner der Wohnungseigentümer zu seiner Leistung nur bei Haftung der Wohnungseigentümer zur ungeteilten Hand verstehen wolle, auf eine gleichgerichtete Absicht der Wohnungseigentümer und damit auf eine Verpflich... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die klagende Partei: 1. die Feststellung, daß den Beklagten als Eigentümer der Wohnung Nr. 5 und Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X., KG. L. zu 105/3181- Anteilen im Innenverhältnis zur klagenden Partei als Eigentümer der Kinobetriebsräumlichkeiten top 1-4 und Miteigentümer der gleichen Liegenschaft zu 1405/3181-Anteilen hinsichtlich des zur Errichtung des Hauses vom Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährten Darlehens eine anteilige Rückzahlungspflic... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: Bei der verhältnismäßigen Rückzahlung eines auf einer im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft hypothekarisch sichergestellten Darlehens ist nur auf die Größe der Miteigenschaftsanteile Rücksicht zu nehmen. Die Verwendung von Eigenmitteln bei Errichtung eines Objektes (hier: Kino im Hof des Hauses) bleibt - mangels einer abweichenden Vereinbarung im Sinne des § 8 Abs 4 WEG 1948 - bei Berechnung der Anteile außer... mehr lesen...
Norm: MG §7 BMG §28 Abs3WEG 1948 §8 Abs1WEG 1975 §3WEG 1975 §19
Rechtssatz: Wurde im Dachgeschoß eines Wohnhauses, dessen Objekte dem MG unterliegen, eine Eigentumswohnung geschaffen, so nimmt sie mit ihrem Jahresmietwert 1914 an der Festsetzung des erhöhten Vielfachen teil. Entscheidungstexte 5 Ob 179/64 Entscheidungstext OGH 14.07.1964 5 Ob 179/64 Veröff: EvBl 1965/3 S 12 = I... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die Vereinbarung der Wohnungseigentümer, alle Leistungen für Betriebskosten und Verwaltung im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile an der Liegenschaft zu tragen, bleibt durch eine spätere Änderung der Jahresmietwerte unberührt. Der Verwalter eines im Wohnungseigentum mehrerer Personen stehenden Hauses ist nicht Dritter im Sinne des § 8 Abs 4 WEG. Zur Stellung eines solchen Verwalters gegenüber den einze... mehr lesen...