Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Brigitte B*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters in der *****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19. ZPO §227. ZPO §501
Rechtssatz: 1. Grundsätzlich bewirkt bei Wohnungseigentum die Änderung der Nutzwerte für sich alleine (ohne bzw. vor Änderung der Mindestanteile) keine Veränderung des Verteilungsschlüssels. Um eine sichere Basis für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage (z.B. zwecks Ermittlung des Gewichtes des Stimmrechtes) zu schaffen, muss der geänderte Anteil vielmehr erst im Grundbuch einverleibt werden. Erst mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Die Erstklägerin war Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Sie verfügte bis zur Veräußerung ihrer Anteile über 346/189461 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 27A/III. Der Zweitkläger ist nach wie vor Mit- und Wohnungseigentümer der genannten Liegenschaft. Er verfügt nach dem aktuellen Grundbuchsstand 44/6171 Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung 23A/II; zuvor schien er mit ebenfalls 346/189461 Anteilen im Grundb... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF vor dem 3.WÄG §19WEG 1975 idF des 3.WÄG §19WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelung des § 19 WEG 1975 hat schon vor der Novellierung durch das 3. WÄG vorgesehen, dass die Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage von den Miteigentümern nach dem Verhältnis ihrer Anteile (idF des 3. WÄG zum Zeitpunkt des Endes der Abrechnungsperiode) zu tragen sind und ein von dieser Regel abweichender Verteilungss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Haus H***** in ***** Wien wurde 1988 Wohnungseigentum begründet. Die Beklagte ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Grundbuch findet sich seit 1988 die Anmerkung, dass die Liegenschaftsaufwendungen abweichend von der Regelung des § 19 WEG 1975 nach dem Nutzflächenschlüssel zu verteilen sind. Am Haus H***** in ***** Wien wurde 1988 Wohnungseigentum begründet. Die Beklagte ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Grundbuch findet sic... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z6WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine Abberufung des Verwalters nach § 13a Abs 1 Z 6 WEG 1975 setzt grundsätzlich dessen vorherige Bestellung voraus. Wenn der Antragsteller als Voraussetzung für sein Abberufungsbegehren nicht widerspruchsfrei behauptet, der Antragsgegner sei zum Verwalter bestellt worden, sind allfällige Pflichtverletzungen des Antrags... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist ausschließlich jener Entscheidungsteil, mit dem das Begehren des Antragstellers, die Erstantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen, abgewiesen wurde. Das Erstgericht begründete die Abweisung primär damit, die Erstantragsgegnerin sei zwar zur Verwalterin bestellt worden, habe jedoch nur geringfügige Fehlleistungen gesetzt und keineswegs ihre Pflichten als Verwalterin grob vernachlässigt. Darüber hinaus wies das Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §19 Satz2WEG 2002 §21 Abs4
Rechtssatz: Über den Individualantrag eines Wohnungseigentümers, die grundbücherliche Ersichtlichmachung des Verwalters zu löschen, kann nur das Grundbuchsgericht entscheiden. § 21 Abs 4 WEG 2002 enthält nämlich die Komplementärbestimmung zur Regelung der Ersichtlichmachung des Namens und der Adresse des Verwalters in § 19 Satz 2 WEG 2002, um die ebenfalls beim Grundbuchsgericht anzusuchen ist. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - neben anderen Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Häusern ***** 5 und 6. Sie stellten am 21. 3. 2003 beim Erstgericht den Antrag "gemäß § 21 Abs 4 WEG die Ersichtlichmachung A2-LNR 1 a im Grundbuch zu löschen". Bei dieser Grundbuchseintragung handelt es sich um die Ersichtlichmachung des Namens und der Adresse des Verwalters Kurt F*****. Zur
Begründung: ihres Begehrens führten sie an, dass Kurt F***** am 27.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der antragstellenden Partei N. und G. J*****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rechtsanwalts GmbH, Wien, wegen Ersichtlichmachung einer neuen Hausverwaltung, über den ... mehr lesen...
Begründung: Einem Begehren der antragstellenden Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herausgabe einer Instandhaltungsrücklage von EUR 33.149,47 nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit gegen den bisherigen Verwalter hat dieser entgegengehalten, dieses Guthaben sei im Wesentlichen für Minderzahlungen von Wohnungseigentümern für Betriebskosten und Tilgungsraten aufgewendet worden, somit zur Überbrückung von Finanzierungslücken bei der Abdeckung der Bewirtschaftungskosten. Die Wohnungsei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die fehlende Aufschlüsselung der Vorschreibung einer Akontoforderung in Betriebskosten einerseits und Instandhaltungskosten andererseits macht die Vorschreibung nicht unzulässig. Die Miteigentümer und Wohnungseigentümer sind auch zur Bezahlung derartiger vorgeschriebener Akontoforderungen verpflichtet. Entscheidungstexte 5 Ob 171/02m Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobeträg... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die Vermietung allgemeiner Teile des Hauses durch die Miteigentümer und Wohnungseigentümer (im Falle einer Vermietung nach Inkrafttreten des 3. WÄG: durch die Wohnungseigentümergemeinschaft) hat auf den im Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern geltenden gesetzlichen Aufteilungsschlüssel keinen Einfluss. Entscheidungstexte 5 Ob 64/02a Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt von der beklagten Mit- und Wohnungseigentümerin klagsweise den Betrag von EUR 1.511,56 aus dem Titel rückständiger Bewirtschaftungskosten im Zeitraum Mai 2001 bis September 2001 und verband mit dieser Mahnklage einen Antrag auf Anmerkung der Klage nach § 13c Abs 3 und 4 WEG bei den 94/1369 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. In der Klage wird das Vertretungsverhältnis der klagenden Wohn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2WEG 1975 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kommen Änderungen an gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (Zubauten, Umbauten oder Neubauten) nur einem einzigen Miteigentümer oder Wohnungseigentümer zugute, so hat dieser die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Das ergibt sich aus § 13 Abs 2, insbesondere Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 277/01y Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der S***** AG, die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstücksadresse ***** war. Mit Kaufvertrag vom 27. Jänner 1993 erwarb die R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mbH 168 und 147/2.000 Miteigentumsanteile an der bezeichneten Liegenschaft mit der Vereinbarung, Wohnungseigentum zu begründen und an den Lokalen top Nr 5 und 6 Wohnungseigentum zu erwerben. Unter § 8 dieser Vereinbarung wurde festgeha... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die gesetzliche Verpflichtung des Miteigentümers und Wohnungseigentümers, die Liegenschaftsaufwendungen anteilig mitzutragen, bezieht sich auf die nach seinem (durch die Verbücherung des Wohnungseigentums vollzogenen) Eintritt in die Gemeinschaft entstandenen Kosten. Entscheidungstexte 5 Ob 275/01d Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 275/01d Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 30. 9. 1997 zu 98/650 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit diesen Anteilen war das Wohnungseigentum an W1 untrennbar verbunden. Sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** bilden die klagende Partei. Die Klägerin hat bereits zu 40 Cg 210/94g des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Beklagten sowohl Betriebskostenakonti für die Jahre 1993 und 1994 als auch Betriebskostennach... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Klägerin wurde bei einem vom Erstbeklagten als Lenker eines Kraftfahrzeuges allein verschuldeten Verkehrsunfall tödlich verletzt. Die Zweitbeklagte ist Halterin dieses Fahrzeuges, die drittbeklagte Partei die Haftpflichtversicherung. Die Haftung der beklagten Parteien ist unstrittig. Zum Todeszeitpunkt bewohnte der Verstorbene mit seiner Ehefrau und zwei Kindern eine Mietwohnung. Zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses und jenem seiner Familie hatte e... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 erwarb der damals gemeinnützige Verein ***** die Liegenschaften EZ 127, 129 und 928 der KG *****, um mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds bzw Inanspruchnahme anderer Förderungsmittel die dort bestehenden bombengeschädigten Häuser wiederaufzubauen und an den neu zu schaffenden Wohnungen Wohnungseigentum im Sinn des Wohnhauswiederaufbaugesetzes bzw WEG zu begründen. Aufgrund der Baubewilligungsbescheide des Magistrats ***** aus 1965 bzw 1968 wurden au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** in *****. Seit 1. 7. 1995 wird diese Liegenschaft vom Kläger verwaltet. Die Beklagte hat einen überwiegenden Teil der Anteile an der Liegenschaft außerbücherlich "veräußert" und den Erwerbern die Einräumung von Wohnungseigentum zugesagt. Gemäß § 24a WEG ist jeweils die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts bücherlich angemerk... mehr lesen...
Norm: WEG §14WEG §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Die Wohnungseigentumsgemeinschaft begibt sich durch die Verwalterbestellung weder ihres Rechtes auf Verwaltung an sich, noch ihrer Fähigkeit zur Ausübung des Verwaltungsrechts; die von ihr gesetzten Verwaltungsakte sind daher gegenüber Dritten wirksam. Rechtsfolge der Verwalterbestellung ist nicht der Verlust der Fähigkeit der Miteigentümer, als "Wohnungseigentümerversammlung" die Gemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die T***** GmbH (im Folgenden T*****) erwarb Ende 1997 die Mehrheit der Anteile der Liegenschaft W***** M*****, an der seit 1976 Wohnungseigentum begründet ist. Die restlichen Liegenschaftsanteile standen und stehen im Eigentum einer weiteren GmbH und einer Privatperson. Zum Hausverwalter des betreffenden Objekts ist aufrecht die Dr. Heinrich N***** GmbH bestellt. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Mehrheitsanteile durch T***** bestand hinsichtlich des Objekts zwi... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht, dass der Beklagte durch Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren am 28. 9. 1994 234/1548 Anteile an der gemeinschaftlichen Liegenschaft erworben hat, mit welchen Wohnungseigentum an Wohnung 21 sowie an den Abstellräumen 18, 19 und 20 verbunden ist. Die Anteile des Beklagten repräsentieren 13,74 % der gesamten Liegenschaft. Dass der frühere Eigentümer und Verpflichtete im Zwangsversteigerungsverfahren seinen Zahlungsverpflichtungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist zu 744/11172 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus H***** und verfügt als solche über die Wohnung top 14. 1500 der 11172 Liegenschaftsanteile, das sind 13,43 % der Gesamtzahl, stehen noch im schlichten Miteigentum. Die Verwalterin der Liegenschaft wurde von der Wohnungseigentümergemeinschaft immer wieder beauftragt, von den Miteigentümern Akontozahlungen auf die Betriebskosten und Beiträge zur Insta... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 28. 6. 1999 gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Erledigung des Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 28. 6. 1999 gemäß Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist (im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz) Wohnungseigentümerin einer Büroeinheit, die von der Beklagten mit Mietvertrag vom 29. 12. 1988 auf unbestimmte Zeit gemietet wurde. Im Mietvertrag wurde über die Betriebskosten folgendes vereinbart: "Die Betriebskosten gehen zu Lasten der Mieterin und sind von ihr direkt zu begleichen. Etwaige der Vermieterin vorgeschriebene Betriebskosten hat die Mieterin der Vermieterin zu ersetzen". Die... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft S 61.429,35 sA, weil sie als ehemalige Hausverwalter vom Magistrat der Stadt Wien (der bereits ein Zwangspfandrecht an der Liegenschaft erwirkt habe) nachträglich für das Haus vorgeschriebene Wassergebühren bezahlt hätten. Die Beklagte wendete insbesondere mangelnde passive Klagslegitimation ein. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten ... mehr lesen...