Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 7.November 1985, GZ 7 Vr 925/82-99, wurde der Kaufmann Dr.Klaus F*** neben einer anderen, hier nicht aktuellen Straftat (Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 StGB mit einem Schadensbetrag von rund 115.000 S) des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt (Pkt A/ des Urteilssatzes). Darnach hat er im Oktober 1979 in Villach mit dem Vorsatz, sich durch das... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WEG 1975 §19
Rechtssatz: Der Wohnungseigentumsorganisator ist grundsätzlich nicht verhalten, die Miteigentümer bei den Grundkosten und Baukosten nach dem Verhältnis der Anteile gleich zu behandeln. Der Käufer einer Eigentumswohnung hat auch keinen Anspruch auf Abschluß des Kaufvertrages zu einem "gerechten" oder besonders vorteilhaften Preis; selbst ein über dem Marktwert liegender Preis kann nicht schlechthin als Vermögenssch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als eingeantwortete Erbin Gesamtrechtsnachfolgerin im Vermögen des im Jahre 1972 verstorbenen Ludwig R***. Sie ist mit 2.383/8.593 Anteilen und die Beklagten sind mit den übrigen - auf Seite 6 des erstinstanzlichen Urteiles im einzelnen angeführten - Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage Albertplatz 4 im 8. Wiener Gemeindebezirk. Die Anlage wurde unter Zuhilfenahme eines Hypothekardarlehens des Wohnhauswiederaufbaufo... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war seit 17. Mai 1972 bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2646 KG Meidling und errichtete auf dieser in den Jahren 1974 bis 1976 als Wohnungseigentumsorganisatorin die Wohnhausanlage Wien 12., Eichenstraße 2 c, Block II. Es wurden hiebei insgesamt 100 Wohnungen, drei Gassenlokale, ein Büro mit Werkstätte und Nebenraum, eine Garage mit 26 Stellplätzen, 11 KFZ-Stellplätze im Freien und 6 KFZ-Stellplätze unter Dach geschaffen. Der Erstbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §1009WEG §19
Rechtssatz: Wird ein Rechtsanwalt von allen Wohnungseigentumsbewerbern mit der Errichtung eines Wohnungseigentumsvertrages bestimmten Inhalts beauftragt, so ist er zu einer durch geänderte Verhältnisse notwendig werdenden Vertragsanpassung berechtigt, durch die die Wohnungseigentumsbewerbern weder schlechter noch besser gestellt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 1617 des Grundbuches über die Katastralgemeinde Neubau mit dem Haus Wien 7., Lerchenfelder Gürtel 6, stand zur Hälfte im Eigentum des am 3. Juli 1985 verstorbenen Richard S*** und zu je einem Viertel im Eigentum des Antragstellers und des Ing. Franz G***. Nach dem Tod des Hälfteeigentümers haben seine Witwe Maria S*** und sein Sohn Gerhard S*** bedingte Erbserklärungen abgegeben; ihnen wurde die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen. Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §836 BABGB §838aWEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Das Gesetz betrachtet die Selbstverwaltung durch die Teilhaber als den Normalfall, die Verwaltung durch einen hiezu bestellten Verwalter hingegen als die Ausnahme; Selbstverwaltung bedeutet aber die gemeinsame Verwaltung durch alle Teilhaber. Entscheidungstexte 4 Ob 562/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Architekt und Ziviltechniker erwarb im Mai 1973 die Liegenschaft EZ 972 des Grundbuches über die Kat.Gem.Donaufeld um den Preis von S 819.500,-- zu dem Zweck, auf dieser Liegenschaft ein Wohnhaus nach eigener Planung zu errichten. Im November 1973 stellte er bei der MA 50 der Gemeinde Wien den Antrag auf Gewährung eines Darlehens und von Annuitätszuschüssen unter Bekanntgabe seiner Absicht, für das zu errichtende Haus Mittel der Wohnbauförderung 1968 in Ansp... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 AWBFG 1968 allgWEG 1975 §19WEG 1975 §23
Rechtssatz: Ist § 19 WEG anwendbar und liegt eine Aufteilungsvereinbarung nicht vor, ist die Kostenaufteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile , stehen diese noch nicht fest, bei den dem WBFG unterliegenden Bauobjekten nach dem Verhältnis der Nutzfläche vorzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 65/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1193 KG Landstraße, auf der sie Eigentumswohnungen errichtet hat. Aus Mitteln der Wohnbauförderung 1968 wurden ihr insgesamt Darlehen von S 8,078.292,-- gewährt. Im Jahre 1973 hat die Beklagte mit Wohnungseigentumswerbern, darunter auch den Klägern, Kaufverträge abgeschlossen, nach welchen sich der Kaufpreis der Eigentumswohnungen aus dem Preis für die Liegenschaftsanteile und den anteiligen Baukosten zusammens... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §34WEG 1975 §19
Rechtssatz: Ein Verbot, auch über das Wohnbauförderungsdarlehen hinausgehende Kosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer zu überwälzen, ist im WBFG 1968 nicht enthalten. Entscheidungstexte 7 Ob 601/87 Entscheidungstext OGH 04.06.1987 7 Ob 601/87 Veröff: WBl 1987,315 = WoBl 1988,77 European Case Law ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Wien 1., Oppolzergasse 6, das von Dkfm. Maria C*** verwaltet wird. In den Siebzigerjahren wurden den beklagten Parteien von der Baupolizei Bauaufträge erteilt, worauf Kostenvoranschläge u.a. auch von der klagenden Partei über die durchzuführenden Arbeiten eingeholt wurden. Es bestand Einigkeit zwischen den beklagten Parteien, ein Verfahren gemäß dem § 7 MG einzuleiten, um die Mittel für die Instan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hausverwalter des Gebäudes "Tourist-Center" in Innsbruck, Salurnerstraße 15, an dem Wohnungseigentum und Baurecht begründet sind. Der Beklagte ist Wohnungseigentümer des Objektes top. Nr. 40. Der Betriebs- und Heizkostenrückstand des Beklagten für dieses Objekt beläuft sich auf 13.866,80 S aus dem Jahre 1978 und 2.612,42 S aus dem Jahre 1979. Der auf den Beklagten entfallende Anteil an den Kosten von Sanierungsarbeiten beläuft sich auf 3.296,70 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §19
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Miteigentümer mit der Zahlung der Rücklagenbeiträge oder der Beiträge zur Deckung der sonstigen Aufwendungen für die Liegenschaft in Rückstand geraten sind, sind die Bestimmungen der §§ 1415, 1416 ABGB zugrunde zu legen. Entscheidungstexte 5 Ob 152/86 Entscheidungstext OGH 04.11.1986 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin errichtete als Eigentümerin der Liegenschaft Wien 15., Dankwartgasse 8 - Markgraf-Rüdigerstraße 20 (EZ 884 KG Fünfhaus) ein Wohnhaus mit 28 Eigentumswohnungen. Zur Abdeckung der Baukosten bediente sie sich eines Darlehens nach der Wohnbauförderung 1968, das durch das Amt der Wiener Landesregierung am 5.10.1972 in einer Höhe von 5,102.900 S gewährt wurde. Zur Abdeckung von Kostenerhöhungen wurde ihr am 18.11.1975 ein Nachtragsdarlehen in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Verein der Freunde des Wohnungseigentums (G) errichtete als Wohnungseigentumsorganisator auf der Liegenschaft EZ 1283 KG H die Anlage St. Pölten, Josefstraße 92-100, Steinfeldstraße 35- 109, bestehend aus 32 Reihenhäusern in drei Bauzeilen (Blöcke A, A 1 und A 2), einem dreigeschoßigen Wohngebäude mit sechs Stiegen (Block B), einem Hochhaus mit drei Stiegen, darin 170 Wohnungen und sechs Geschäfte (Block C), einem reinen Geschäftstrakt mit vier Geschäftsloka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus *****. Mit der am 24. 6. 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags von 27.807,17 S sA. Sie brachte vor: Der Beklagte sei nach § 19 WEG 1975 verpflichtet, anteilig die Betriebskosten der Liegenschaft zu begleichen; es sei die Leistung monatlicher Betriebskostenakonti vereinbart worden. Trotz mehrmaliger Mahnung se... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: Zu den Aufwendungen für die Liegenschaft im Sinne des § 19 WEG 1975 gehören auch die Grundkosten und Baukosten (Errichtungskosten); sie müssen nur zu einer Zeit entstanden sein, in der wenigstens hinsichtlich eines ideellen Anteiles der Liegenschaft bereits Wohnungseigentum (durch grundbücherliche Eintragung) begründet war. Entscheidungstexte 5 Ob 25/83 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist zu 37 070/1 000 000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 126 KG K mit dem Wohnhaus Klagenfurt A-Straße Nr. 8. Mit diesen Eigentumsanteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 2 im zweiten Obergeschoß des Objektes 1 verbunden. Außerdem ist der Beklagte Nutzungsberechtigter der Garage 16/51. Die Klägerin verwaltet die auf dieser Liegenschaft errichtete Wohnungseigentumsanlage seit 1. 1. 1975. Mit der am 13. 11. 1980 erhobenen Klage begehrte die Klägerin vom... mehr lesen...
Der Beklagte ist seit 5. 7. 1979 zu 57/10 400 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 384 II KG E. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 29 der auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnungseigentumsanlage untrennbar verbunden. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein Großobjekt mit über 100 Einheiten samt Hotel- und Restaurantbetrieb, Hallenbad und Sauna. Mit Wirkung vom 15. 5. 1976 wurde die Klägerin, welche mit dem Sitz in Innsbruck ein gewerbsmäßiges Hau... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19
Rechtssatz: §19 WEG 1975 regelt nur die Tragung der Aufwendungen für die Liegenschaft (einschließlich der Beiträge zur Rücklage) im Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern, nicht aber deren Haftung hierfür im Außenverhältnis gegenüber Dritten, die sich vielmehr nach allgemeinem bürgerlichen Recht bzw nach Handelsrecht bestimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 45/82 E... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 319 KG A mit einem darauf errichteten Haus. W, L-Gasse 37. Dieses Haus wurde vom Kläger nach dessen Klagsvorbringen über Auftrag der Mutter der damals noch minderjährigen Beklagten Dagmar E bis 31. Dezember 1976 verwaltet. Mit seiner beim Erstgericht am 20. Dezember 1979 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von je 43 934.39 S samt Anhang, insgesamt daher 87 868.78 S samt Anhang. Aus der l... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG §14 Abs1 Z5WEG §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach herrschender Ansicht kann die Bestellung des Verwalters auch vertraglich durch alle einzelnen Miteigentümer, insbes. auch schon in der Gründungsphase der Wohnungseigentumsgemeinschaft, erfolgen. Dem Verwalter steht auch die Befugnis zu, in den Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft mit sich bringt, einen berufsmäßigen Parteienvertreter zu best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz E*****, der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, wurde am 10. 12. 1977 bei einem Verkehrsunfall getötet. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach unbestritten. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Erstklägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall Zahlung von S 155.910 sA (Unterhaltsentgang vom Unfallstag bis 30. 11. 1979 monatlich S 2.800 = S 66.248 und Ersatz von Kosten für die Fertigstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG §19
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Änderung des Verteilungsschlüssels für die gemeinsamen Aufwendungen stellt eine wichtige nicht als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung zu wertende, Veränderung dar. Entscheidungstexte 6 Ob 701/80 Entscheidungstext OGH 27.08.1980 6 Ob 701/80 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ffWEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Auch wenn der Verwalter auf einen Wohnungseigentumsbewerber entfallende Zahlungen aus seinem Vermögen vorgeschossen hat, ist er selbst dann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag zu betrachten, wenn er hiezu nicht verpflichtet gewesen wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 797/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 797/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ffWEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Der bestellte Verwalter ist berechtigt, alle von ihm nützlich gemachten Auslagen in Abrechnung zu bringen und den Ersatz des notwendigen und nützlichen Aufwandes im eigenen Namen nach § 1014 ABGB zu begehren. Entscheidungstexte 7 Ob 797/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 797/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §891EVHGB Art8 Nr1WEG §19
Rechtssatz: Miteigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft haften auch für laufende Aufwendungen wie Betriebskosten des Hauses (Hier: Reparaturarbeiten und Servicearbeiten am Aufzug), die vom Hausverwalter in ihrem Namen, aber ohne ausdrücklicher Solidarverpflichtung, in Auftrag gegeben wurden, nur nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z10WBFG 1968 §34 Abs2WEG 1975 §19
Rechtssatz: Nach dem WBFG 1968 hat die Baukostenaufteilung und Annuitätenaufteilung nach dem Nutzflächenschlüssel zu erfolgen. Soweit diese Spezialbestimmungen nicht Platz greifen, insbesondere bezüglich der Eigenmittel oder der Finanzierung mit sonstigen Fremdmitteln wie Sparkassendarlehen, ist mangels Anwendbarkeit der Berechnung nach § 19 WEG 1975 auf abweichende Vereinbarungen nach §... mehr lesen...