Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Honorarforderungen sowie der Auslagenersatz für bevorschußte Betriebskosten des von den Wohnungseigentümer beauftragten Verwalters verjähren in drei Jahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2019