Norm
MG §7 BRechtssatz
Wurde im Dachgeschoß eines Wohnhauses, dessen Objekte dem MG unterliegen, eine Eigentumswohnung geschaffen, so nimmt sie mit ihrem Jahresmietwert 1914 an der Festsetzung des erhöhten Vielfachen teil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0066908Dokumentnummer
JJR_19640714_OGH0002_0050OB00179_6400000_002