Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z1Rechtssatz
Zu den in § 13 Abs 2 Z 1 WEG geforderten negativen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme müssen kumulativ auch die Voraussetzungen des § 13 Abs 2 Z 2 WEG erfüllt sein, nämlich daß die geplante Maßnahme entweder der Übung des Verkehrs entspricht oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083233Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020