Norm: MRG §33 Abs2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Kann der Außerstreitrichter die Vorfrage über den aufrechten bestand eines Mietverhältnisses nicht klären, weil er dazu auf eine vorherige Beschlußfassung im Sinne des § 33 Abs 2 MRG angewiesen wäre, diesen Beschluß aber nicht selbst fassen kann, dann dauert - für ihn unüberwindbar - der Schwebezustand an, in dem die Fortdauer des Bestandverhältnisses mit allen sich daraus ergebenden gegenseitigen L... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Betrag von S 26.576,-- samt Anhang an rückständigen Mietzinsen für die Monate Dezember 1990 und Jänner 1991 - der Zahlungsverzug der beklagten Partei sei grob fahrlässig -, die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende Bestandverhältnis aufgelöst sei sowie die Räumung des (im einzelnen bezeichneten) Bestandobjektes. Die beklagte Partei wandte ein, es sei wegen der gänzlichen und teilweisen Un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß sowie im Dachgeschoß des Hauses P*****straße 1a in S***** untergebrachten Räume, die er für Zwecke seiner Rechtsanwaltskanzlei benützt. Das Haus steht im Eigentum der Antragsgegnerin, der auch das Haus P*****straße 1 gehört. Wieviele selbständige Wohn- bzw Geschäftseinheiten (Nutzungsobjekte iSd § 3 Abs 1 HeizKG) sich in diesen Gebäuden befinden, ist bisher ebensowenig geklärt wie die Frage, ob sie zu einem... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Auch der Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstands ist für den Räumungsstreit präjudiziell, Gegenstand des Zwischenstreites ist daher nicht nur der geschuldete Mietzinsrückstand, sondern auch das Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses. Gegen Entscheidungen nach § 33 Abs 2 letzter Satz (und Abs 3) MRG ist daher der... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Durch die Formulierung "wenn dabei" im § 502 Abs 3 (nunmehr: Abs 5) Z 2 ZPO sollte ausgedrückt werden, dass unter die Ausnahme von der wertmäßigen Revisionsbeschränkung nicht nur der Ausspruch über die Kündigung, die Räumung oder das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrags fällt, sondern auch die gleichzeitige Entscheidung über andere Anspr... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1988 erwarb der Kläger von einer Althausverwertungsgesellschaft Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft mit Althaus im 10. Wiener Gemeindebezirk zum Zwecke der
Begründung: von Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung top.Nr.1. Das Eigentumsrecht des Klägers an den Miteigentumsanteilen, mit welchen das Wohnungseigentum untrennbar verbunden werden soll, ist grundbücherlich einverleibt und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts an... mehr lesen...
Begründung: Das Haus der Kläger ist ein altes aus drei Wohnungen bestehendes Bauernhaus. Die nunmehrige Mietwohnung des Beklagten war 1987 nicht benützbar. Zwischen September 1987 und Jänner 1988 renovierten der Erstkläger und der Beklagte, ein gelernter Maurer, die nunmehrige Mietwohnung des Beklagten in Eigenregie. Es wurde ua eine neue Mittelmauer errichtet, der Estrich erneuert, die Wohnung verputzt, die Elektroinstallationen zum Großteil erneuert, das Bad und das WC neu ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht fällte über das gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB auf Räumung und Zinszahlung gerichtete Klagebegehren ein Teilurteil (ON 10), mit dem es dem Begehren auf Bezahlung des Bestandzinses im Betrag von S 49.000 s.A. stattgab. Das Berufungsgericht bestätigte mit dem angefochtenen Urteil dieses Teilurteil. Es sprach aus, daß der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Nach Erhebung der Revision durch den Beklagten unterbra... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei mietete von der Klägerin in deren Haus in Wörgl mit Mietvertrag vom 24.April 1990 die gesamten ebenerdingen Geschäftsräumlichkeiten sowie einen Büroraum im ersten Stock zu einem monatlichen Mietzins von 60.500 S incl. Umsatzsteuer. Punkt IX. des Mietvertrages lautet: "Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen gegen den Mietzins ist unzulässig." Die Klägerin begehrte die Räumung des Bestandobjektes mit der Behauptung, die beklagte Partei habe ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*****, vertreten durch Dr. Karl Katary, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Wilhelmine B*****, vertreten durch Dr. Johannes Ruckenbauer, Rechtsanwalt in Wien, als bestellter Sachwalter,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Klage vom 21.7.1989 begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei mit dem Vorbringen, diese schulde trotz Mahnung die Mietzinse für Juni und Juli 1989, einen Betrag von S 5.386,40 und die Verurteilung zur Räumung des gemieteten Bestandobjektes. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6.10.1989 brachte die klagende Partei vor, die eingeklagten Rückstände seien im September 1989 bezahlt worden; es hafte jedoch noch der Mietzins für Augus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hannah F*****, Vermieterin, ***** vertreten durch Dr. Max Villgrattner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei ***** A***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Richard Köhler, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz G*****, vertreten durch Dr. Walter Brunner, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei Elisabeth H*****, vertreten durch Dr. Peter Riedmann, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Räumung u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokals Nr.5 im Hause der Kläger in Wien *****. Die Kläger erklärten die Auflösung des Mietvertrages aus dem Grunde des § 1118 zweiter Fall ABGB und begehrten mit der am 12.6.1986 eingebrachten Klage die Räumung des Bestandobjektes und einen Mietzinsrückstand von S 24.542,30 s. A. Über beide Begehren erging am 29.8.1986 ein Versäumungsurteil, das formell in Rechtskraft erwuchs und aufgrund dessen die Kläger Räumungsexekution... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §936 IVMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Die Regelung des § 33 Abs 2 und 3 MRG ist umso mehr auf einen Wohnungsberechtigten anzuwenden, dessen dingliches Recht ja stärker ist als das bloß obligatorische Bestandrecht. Die Säumigkeit muß allerdings bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden ( § 33 Abs 2 Satz 1, 2. Halbsatz, MRG ). Entscheidungstexte 4 Ob 532/91... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 362 KG M***** mit dem darauf errichteten Haus M***** Nr. 286. Mit Wohnungsrechtsvertrag vom 23.1.1981 wurde der Beklagten - einer Schwester der Zweitklägerin - sowie ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Wohnrechtes "in den beiden Zimmern im ersten Stock oberhalb der Küche und des Bades und wenn dieses Wohnungsrecht nur noch einer Person zusteht, so in dem Zimmer über der Küche ..., mit dem Recht, alle Ne... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2
Rechtssatz: Kein Verschulden, jedenfalls aber keine grobe Fahrlässigkeit am Zahlungsverzug liegt dem Mieter zur Last, der auf rechtskundigen Rat angewiesen war, ihn auch in Anspruch nahm und nur wegen der - gemessen an § 1299 ABGB - unvertretbaren Rechtsansicht des Rechtsfreundes in Teilverzug gerät. Entscheidungstexte 1 Ob 531/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Wien 16., Thaliastraße 64; sie haben der erstbeklagten Partei das Geschäftslokal Nr. 1-2 samt dem Souterrainlokal vermietet. Der Zweit- und der Drittbeklagte sind deren persönlich haftende Gesellschafter. Die Kläger kündigten das Mietverhältnis auf und begehrten die Verurteilung der beklagten Parteien zur Räumung des Bestandobjektes. Diese hätten vom Juli 1988 bis Jänner 1989 statt - wie vertraglich v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit dem Vorbringen, sie sei Hauptmieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus *****, vom Beklagten als ihrem Untermieter an rückständigen Untermietzinsen von S 3.500,- monatlich für die Monate April 1987 bis Jänner 1988 S 35.000,- sA sowie die Räumung der Wohnung, weil sie das Untermietverhältnis gemäß § 1118 ABGB aufgelöst habe. Der Beklagte bestritt die Aktivlegitimation der Klägerin, weil diese wegen Nichtigkeit des Hauptmietvertrages nic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger, Dr. Schwarz, Dr. Floßmann und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Thomas Prader und Dr. Werner Goeritz, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Leopold K***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Hei... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3ZPO idF WGN 1989 §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Auf den gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG gefassten Beschluss sind die Bestimmungen über die Anfechtung von Zwischenurteilen nicht sinngemäß anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 583/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 583/90 Veröff: RZ 1991/13 S 73 = WoBl 1991,125 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte im Zuge eines wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten Rechtsstreits gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit 392.700 S fest. Das Rekursgericht gab dem von den Beklagten gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß ein weiterer Rekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der von den Beklagten gegen diesen... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2
Rechtssatz: Ist ein anerkannter Teilbetrag rückständigen Mietzinses nicht mehr strittig, so muss, um eine Aufkündigung unter den weiteren Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle abzuwehren, der anerkannte Betrag vor Schluss der Verhandlung entrichtet worden sein. Der Richter darf den Mieter jedoch nicht mit einem vorschnellen Schluss der Verhandlung überrumpeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 21.11.1985 eine ua auf die auf einen mangelhaften Subzähler zurückzuführende Nichtzahlung von Betriebskosten (Stromkosten) gestützte Kündigungsklage ein. Der Beklagte wendete ein, an einem allfälligen Rückstand träfe ihn kein grobes Verschulden. Erst im Zug des Verfahrens sei ihm bekannt geworden, daß der Subzähler, der durch einen konzessionierten Unternehmer eingebaut worden sei, unrichtige Meßergebnisse liefere. Er habe einen möglicherweise höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte der Beklagten die im Haus Hirtenberg, Lindenberggasse 5, im ersten Stock links des Stiegenaufganges gelegene Wohnung, bestehend aus Zimmer, Küche und Kabinett, aus den Gründen des § 30 Abs 2 Z 1 und 6 MRG zum 31.3.1989 auf. Sie machte geltend, daß die Beklagte seit dem zweiten Quartel 1987 mit dem Mietzins im Rückstand sei, weil sie anstelle des vereinbarten Betrages von S 200 monatlich zuzüglich anteiliger Betriebskosten bloß S 60 monatl... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2WEG 2002 §36 Abs2
Rechtssatz: Es bedarf keiner gesonderten Entscheidung im Sinne des § 33 Abs 2 und 3 MRG vor Entscheidung über das Räumungsbegehren, wenn bereits eine rechtskräftige Entscheidung über das Zinszahlungsbegehren vorliegt. Hinsichtlich des mit dem Zahlungsbegehren verbundenen Räumungsbegehren muss dem Beklagten vor Schluss der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit gegeben werden, die rückständigen Wertsicherungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten mieteten von der Klägerin und deren damaligem Gatten ab 1. 2. 1980 die im ersten Stock des ingesamt 3 Wohnungen umfassenden Hauses Ebbs, Unterwaidach 10 gelegene Wohnung um einen monatlichen Mietzins (einschließlich Umsatzsteuer und ausschließlich Betriebskosten) von 3.500 S und die linke Hälfte der Doppelgarage um einen monatlichen Mietzins von 300 S. Punkt III Abs 2 des Mietvertrages lautet: "Hinsichtlich des Mietzinses wurde Wertbeständigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist auf Grund eines im Jahre 1968/1969 abgeschlossenen Mietvertrages Mieter des Einfamilienhauses Wien 13., Prehausergasse 25. Der wertgesicherte monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit S 5.217,29. Der Kläger ist auf Grund des Kaufvertrages vom 7.7. bzw. 13.7.1987 Eigentümer der Liegenschaft. Nach Punkt III dieses Vertrages trat der Kläger im Augenblick der Unterfertigung des Kaufvertrages in den Besitz und Genuß der Liegenschaft. Die Voreigentüm... mehr lesen...