Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel-Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim Erstgericht war ihr Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch einverleibt. Mit ihrer am 10. Mai 2007 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung zum 30. September 2007 kündigten die Kläger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Notburga S*****, vertreten durch Dr. Alexander Krasser, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Wolfg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Wien, der Beklagte ist Mieter eines dort etablierten Gastgewerbebetriebes. Der Kläger begehrte vom Beklagten EUR 12.012,80 s.A. und die Räumung des Gasthauses. Er brachte vor, dass der Beklagte einen Mietzinsrückstand von EUR 12.012,80 habe auflaufen lassen und stützte sein Begehren auf eine zwischen den Parteien vereinbarte Wertsicherung. Der Beklagte wendete ein, dass kein Mietzinsrückstand bestehe und stellte den Zwische... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ä*****, vertreten durch Kodolitsch-Nopp-Kodolitsch Rechtsanwälte GmbH in Graz, wider die beklagte Partei Dr. Wolfgang H*****, vertreten durch Steiner &am... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EKO §156 Abs1MRG §33 Abs2
Rechtssatz: Unter dem in § 33 Abs 2 MRG verwendeten Begriff des „geschuldeten Betrages" ist bei Abschluss eines Zwangsausgleiches nur die auf die Mietzinsforderung entfallende Quote zu verstehen, weil der Schuldner nur für diese persönlich haftet. Das eine reine Sachhaftung begründende Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB ist ohne Einfluss auf die Höhe des geschuldeten Betrages im Sinn des § 33 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Betreiberin des „***** Marktes" in W*****, I*****. Sie vermietete der Beklagten mehrere Marktplätze und Lagerräume. Mit der am 16. 8. 2004 beim Erstgericht eingelangten Mietzins- und Räumungsklage erklärte die Klägerin den Mietvertrag wegen ziffernmäßig aufgeschlüsselter Bestandzinsrückstände für die Perioden Februar bis August 2004 gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB für aufgehoben und begehrte Zahlung des Mietzinsrückstandes von 21.235,07 EUR und Räumung d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. Andrea H*****, 2. Monika H*****, beide vertreten durch Dr. Martin Benning, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Vermieter, der Beklagte ist Mieter einer Liegenschaft samt Haus. Die monatliche Nettomiete beträgt EUR 1.308,11. Die Kläger begehrten zunächst mit der am 30. 4. 2002 eingebrachten Klage die Übergabe des Kautionsbetrages von EUR 4.316,77 sowie die Räumung des Mietobjektes mit der
Begründung: , die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten sei bislang nicht erlegt worden. Die Voraussetzungen des § 1118 zweiter Fall ABGB seien verwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit „Pachtvertrag" vom 1. 8. 1997 nahmen die Beklagten von der Klägerin einen 100 Jahre alten, stillgelegten, aus Steingemäuer errichteten Bauernhof in Bestand. Vor Abschluss des Vertrages hatten die Beklagten das aus dem Wohngebäude, einem Teil des Wirtschaftsgebäudes und ca 2 ha Grünfläche bestehende Bestandobjekt mehrmals besichtigt. Die Böden, Trennwände, Decken und Umfassungswände des Wohngebäudes wiesen einen altersgemäßen, erkennbar abgenützten Zustand au... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2
Rechtssatz: Um die Nachzahlungsmöglichkeit zu gewähren, ist der gesamte der Aufhebungserklärung zugrunde gelegte Mietzinsrückstand und nicht bloß ein Teil davon beschlussmäßig festzustellen oder mit Teilurteil zuzusprechen. Dies auch dann, wenn das Verfahren über das Zahlungsbegehren zu einem Teil gemäß § 190 ZPO unterbrochen ist. Entscheidungstexte 40 R 289/06f En... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2
Rechtssatz: Die Beschlussfassung kann nur dann entfallen, wenn das grobe Verschulden des Beklagten am eingetretenen Zinsrückstand selbst unter Zugrundelegung des diesbezüglich schon erstatteten Vorbringens des Beklagten bereits feststeht. Entscheidungstexte 40 R 289/06f Entscheidungstext LG für ZRS Wien 12.12.2006 40 R 289/06f ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2
Rechtssatz: Erst wenn der gesamte dem Räumungsbegehren zugrunde gelegte Mietzinsrückstand feststeht und der Mieter die ihm gebotenen Nachzahlungsmöglichkeit nutzt, ist er gehalten, sein mangelndes grobes Verschulden am tatsächlich eingetretenen Zinsrückstand zu behaupten und unter Beweis zu stellen. Entscheidungstexte 40 R 289/06f Entscheidungstext LG für ZRS Wien... mehr lesen...
In Ansehung eines Klagsbetrages von Euro 1.300,97 für Betriebs- und Wasserkosten und in Ansehung einer Restforderung für Mietzins für die Bestandzinsperiode 1/04 ist das Verfahren unterbrochen. Mit dem angefochtenen Teilurteil sprach das Erstgericht aus, dass die Klagsforderung für restlichen Hauptmietzins und Schild-Miete im Zeitraum 1/04 - 10/05 für das Bäckereilokal samt Nebengebäude im Hof mit Euro 5.268,78 zu Recht bestehe. Die eingewendete Gegenforderung in Höhe von Euro 2.422,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Ramsauer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Reinhard G*****, vertreten durch Kinberger-Schub... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna W*****, vertreten durch Dr. Cornelia Sprung, Rechtsanwältin in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Siegfried G*****, vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard S*****, vertreten durch Dr. Harald Hauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Herbert L*****, vertreten durch Dr. Heinrich Vana ua ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Wohnungseigentümer, die Beklagte Mieterin. Der monatliche Mietzins betrug EUR 128,60, ab Jänner 2004 EUR 133,80. Die Beklagte bezahlte von Oktober 2003 bis Mai 2004 einen um EUR 30 verminderten Mietzins und machte geltend, dass ein anderer Mieter im Haus ortsunüblich und unzumutbar Lärm erzeuge, sodass sie im Gebrauch ihrer Wohnung gestört werde, sodass sie zur Mietzinsminderung berechtigt sei. Bereits im August 2001 richtete sie eine schriftliche Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 2004 bzw 21. 4. 2004 schlossen die Parteien einen Garagierungsvertrag über den Einstellplatz Nr 11 in der Wohnhausanlage *. Die Garage ist sowohl baubehördlich als auch durch die zuständige Magistratsabteilung für Verkehrswesen genehmigt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von rückständigem Bestandzins in Höhe von zuletzt EUR 480,22 sowie die Räumung des Bestandobjekts und bringt dazu vor, die Beklagten hätten die Bezahlung des Bestandzinses verwe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten jeweils die Bezahlung von Benützungsentgelt für die von ihnen titellos verwendeten Wohnungen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht änderte das angefochtene Urteil dahingehend ab, dass es die Klagebegehren zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass die Revision hinsichtlich des Erstbeklagten jedenfalls unzulässig und die Revision hinsichtlich der Zweitbeklagten nicht zulässig sei. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2ZPO §521a Abs1 Z1ZPO §521a Abs1 Z2ZPO §521 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der (zweiseitige) Rekurs gegen einen Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG unterliegt der 14-tägigen Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte 6 Ob 24/06g Entscheidungstext OGH 09.03.2006 6 Ob 24/06g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihr Räumungsbegehren zuletzt auf einen Mietzinsrückstand seit Jänner 2004. Eine Ausdehnung des Klagebegehrens um den nach ihrem Vorbringen aushaftenden Betrag nahm sie nicht vor. Der Beklagte bestritt den Mietzinsrückstand und machte als Gegenforderung Honorar für Architektenleistungen geltend. Das Erstgericht stellte mit Beschluss gemäß § 33 MRG fest, dass die monatlichen Mietzinse für den Zeitraum zwischen Jänner 2004 bis einschließlich Juli 2005 i... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betrieb in den vermieteten Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von mehr als 300 m2 eine Arztpraxis. Das Bestandobjekt war dem Rechtsvorgänger der beklagten Partei mit einer funktionierenden Elektroinstallationsanlage vermietet worden. Vor Räumung der Bestandräumlichkeiten am 10. Juli 2002 entfernte die beklagte Partei sämtliche Lichtschalter, Steckdosen und die Sicherungsschalter aus vier Sicherungskästen. Die notwendige Sanierung kostet 6.221,73 EUR ohn... mehr lesen...
Begründung: Zur außerordentlichen Revision der Klägerin: Rechtliche Beurteilung Ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluss ab (RIS-Justiz RS0020405). Der gemeinsame Verwendungszweck der Bestandobjekte indiziert zwar das Vorliegen einer einheitlichen Bestandsache. Wenn jedoch die Mietverträge zu verschiedenen Zeitpunkten sukzessive abgeschlossen wurden, für die ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Eigentümers einer Liegenschaft in Maria Enzersdorf mit einem "villenartigen Objekt" wurde mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 der Konkurs eröffnet. Dieses Verfahren ist anhängig. Zur Sicherung der Forderungen einer Bank gegen den Eigentümer wurden als Belastung dessen Liegenschaft 1995 und 1997 drei Höchstbetragspfandrechte bücherlich einverleibt. Die 1997 verbücherten Pfandrechte beruhten nach dem Grundbuchsstand vom 6. Juli 2004 (Beilage ./A) auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vermieterin, der Beklagte seit 1. 10. 1998 Mieter einer aus Kabinett, Küche, Vorzimmer, Bad, WC, Abstellraum, Gartenterrasse und Garten sowie Kellerabteil und Autoabstellplatz bestehenden Wohnung. Das Mietobjekt liegt an der Grundgrenze einer Wohnhausanlage. Im November 2001 wurde auf der Nachbarliegenschaft mit Baumaßnahmen begonnen und in einem Abstand von etwa 2,5 bis 3 m zum Objekt des Beklagten ein neues Wohnhaus samt Garage errichtet. Gara... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2ZPO §521 Abs1
Rechtssatz: Rekurse gegen Rückstandsbeschlüsse nach § 33 Abs. 2 MRG sind zwar zweiseitig, die Rekurs- und Rekursbeantwortungsfrist beträgt jedoch nur 14 Tage (bestätigt zu 6 Ob 24/06g). Entscheidungstexte 21 R 321/05x Entscheidungstext LG St. Pölten 17.11.2005 21 R 321/05x European Case Law Identifi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 521 Abs. 1 ZPO beträgt die Rekursfrist 14 Tage, in den Fällen des § 521 a Abs. 1 Z 1 bis 3 ZPO jedoch 4 Wochen; sie kann nicht verlängert werden. Gemäß Paragraph 521, Absatz eins, ZPO beträgt die Rekursfrist 14 Tage, in den Fällen des Paragraph 521, a Absatz eins, Ziffer eins bis 3 ZPO jedoch 4 Wochen; sie kann nicht verlängert werden. Seit dem Erkenntnis des EGMR vom 6.2.2001, wonach der aus Art. 6 Abs. 1 MRK her... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Renate B*, vertreten durch Dr. Herbert Laimböck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Verlassenschaft nach der am * verstorbenen Monika O*, vertreten durch die erbserklärten Erben a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin begehrt nach Einschränkung die Zahlung von 5.014,88 EUR und stützt sich dazu auf die Vertragsbestimmung (P 9. des Mietvertrags), dass „die mit der Vorbereitung, Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten des Vertragserrichters mit dem Betrag von zwei Brutto-Monatsmieten zuzüglich USt und Barauslagen pauschaliert werden". Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil d... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und sein Vater sind persönlich haftende Gesellschafter einer seit 1. Jänner 1977 bestehenden und nicht aufgelösten Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Anstelle des weiteren Gesellschafters, eines Onkels des Beklagten, trat mit 1. Jänner 1999 der Beklagte. Weitere Gesellschafter gab es während der gesamten Zeit nicht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert nicht. Die OHG ist Eigentümerin einer Liegenschaft im kleinen Walsertal und betreibt auf ders... mehr lesen...