Norm
ABGB §1210Rechtssatz
Die Veräußerung eines Unternehmens nach § 12 Abs 3 MRG ist dem Rechtsübergang der durch den Ausschluß eines Gesellschafters nach § 1210 ABGB aus einer Zweipersonengesellschaft bürgerlichen Rechts bewirkt wird, mangels eines Verwertungsaktes des ausscheidenden Gesellschafters auch nicht gleichzuhalten: die analoge Anwendung nach §12 Abs 3 MRG kommt daher nicht in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0022250Dokumentnummer
JJR_19880630_OGH0002_0070OB00599_8800000_003