Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Liegt ein auf eine endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtetes Rechtsgeschäft vor, tritt die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG - der Eintritt des Erwerbes in den Bestandvertrag - bereits mit dem vereinbarten Übergabstermin, mangels eines solchen mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch dann ein, wenn zwischen den Vertragsparteien ein Eigentumsvorbehalt wirksam (etwa in Ansehung einzelner Unternehmensbestandteile) vereinbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070481Dokumentnummer
JJR_19890223_OGH0002_0070OB00521_8900000_001