Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Die Einbringung eines Bestandrechtes an Geschäftsräumen durch einen Gesellschafter in eine bürgerliche Erwerbsgesellschaft quoad sortem (also nicht bloß zum Gebrauch, sondern eigentumsmäßig oder dem Wert nach) ist eine Einzelrechtsübertragung und fällt unter § 12 Abs 3 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070231Dokumentnummer
JJR_19880630_OGH0002_0070OB00599_8800000_005