Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Möbelhaus" stellt einen Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauchs dar, der nicht monopolisiert werden kann und nicht schutzfähig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 341/61 Entscheidungstext OGH 26.09.1961 4 Ob 341/61 Veröff: JBl 1962,210 4 Ob 346/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 346/77... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Mangelnde Unterscheidungskraft der für moorhältige chemische Erzeugnisse für Heilzwecke und Gesundheitspflege zur Herstellung von Moorpackungen eingetragenen Wortmarke: "Moor-Maske". Entscheidungstexte 4 Ob 342/61 Entscheidungstext OGH 29.08.1961 4 Ob 342/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: MSchG §11aUWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Marken "Guerlain" und "Marcel Guerlain, maison fondee en 1923, Paris" sind verwechslungsfähig ähnlich. Veröff: JBl 1962,48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PGH0002:1961:RS0105315 Dokumentnummer JJR_19610705_PGH0002_00000M00008_5900000_003 mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Lux" und "Elektrolux" nicht verwechselbar ähnlich mit "Quellux". Entscheidungstexte 4 Ob 314/61 Entscheidungstext OGH 21.03.1961 4 Ob 314/61 Veröff: JBl 1961,601 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0079217 Dokumentnummer JJR_19610321_OGH0002_0040OB00... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Bio" oder "Biomenthol" nicht verwechselbar ähnlich mit "Bio-Reform". Entscheidungstexte 4 Ob 308/61 Entscheidungstext OGH 21.03.1961 4 Ob 308/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0079070 Dokumentnummer JJR_19610321_OGH0002_0040OB00308_6100000_001 mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Der Schutzbereich eines Zeichens ("Klagszeichen") reicht gegenüber einem anderen Zeichen (dem angegriffenen Zeichen) nicht über den Abstand hinaus, den das Klagszeichen selbst von seinen Konkurrenzzeichen einhält. Entscheidungstexte 4 Ob 314/61 Entscheidungstext OGH 21.03.1961 4 Ob 314/61 European Case La... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aUWG §9aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Beurteilung der Verwechslungsgefahr - Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 370/60 Entscheidungstext OGH 31.01.1961 4 Ob 370/60 4 Ob 313/63 Entscheidungstext OGH 30.04.1963 4 Ob 313/63 Veröff: ÖBl 1963,71 4 Ob 358/71 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1JWG §9JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Es fällt in den Aufgabenkreis des Gerichtes, auch für die Entfernung eines Minderjährigen aus der bisherigen Umgebung zu sorgen, falls sie zur Durchführung einer im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe beschlossenen Maßnahme erforderlich ist, und sie allenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 491/60 Ents... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Vorgang bei Antrag auf Übergabe des Kindes in die Pflege der Mutter, wenn mit ihrem Einverständnis die Erziehungshilfe angeordnet wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 471/60 Entscheidungstext OGH 02.12.1960 2 Ob 471/60 Veröff: RZ 1961,87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: "Traubensoda" ist keine Gattungsbezeichnung, sondern ein nicht sprachgebräuchliches Kunstwort mit normaler Kennzeichnungskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 353/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 4 Ob 353/60 Veröff: JBl 1961,362 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0079073 ... mehr lesen...
Die Klägerin "Societe G. (Societe en nom collectif)" ist seit 1. Jänner 1897 im Handelsregister Seine (Frankreich) mit dem Betriebsgegenstand der Parfumeriewarenfabrikation eingetragen. Sie ist Inhaberin der im internationalen Markenregister unter Nr. 125.163 für Parfumerieerzeugnisse aller Art, Seifenwaren und Schminken eingetragenen Wortmarke "G.", welche in Österreich seit 1. Jänner 1909 Schutz genießt. Weiter ist die Klägerin Inhaberin der im internationalen Markenregister für Par... mehr lesen...
Die Klägerin bringt vor, sie sei seit 1. Jänner 1897 im Handelsregister Seine (Frankreich) mit dem Gegenstande der Parfumeriefabrikation eingetragen. Der wesentliche Bestandteil ihrer Firma sei der Familienname G., der seit Jahrzehnten auf der ganzen Welt für Qualitätserzeugnisse von Mitteln zur Körper- und Schönheitsspflege bekannt sei. Die Klägerin sei auch Inhaberin der international registrierten Wortmarke Nr. 125.163 "G." für Parfumerieerzeugnisse aller Art, Seifenwaren und Schmi... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Verwechselbare Ähnlichkeit der Unternehmensbezeichnungen "Marcel Guerlain" einerseits und "Guerlain" bzw "Les parfums de Guerlain" andererseits. Entscheidungstexte 4 Ob 352/59 Entscheidungstext OGH 04.10.1960 4 Ob 352/59 Veröff: JBl 1962,38 Vgl PatGH vom 05.07.1961, M 8/59; Veröff: SZ 33/103 = JBl 1962,48 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D2
Rechtssatz: Wie jedermann grundsätzlich den Anspruch hat, mit seinem Namen eine Einzelfirma zu bilden, so kann ihm auch nicht von vornherein die Möglichkeit beschränkt werden, diesen Namen in gesetzlich zulässiger Weise bei einer Gesellschaftsfirma zu verwenden, er wäre denn als bloßer Strohmann aufgetreten und hätte seinen Namen der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, damit diese in die Möglichkeit versetzt werde, dem Mitbewer... mehr lesen...
Norm: JWG §9
Rechtssatz: Ein Erziehungsnotstand im Sinne des § 9 JWG ist dann zu bejahen, wenn die Eltern oder andere Personen für das Kind überhaupt nicht sorgen oder wenn die Fürsorge eine unzulängliche ist, sodaß das Wohl des Kindes oder die Allgemeinheit gefährdet ist. Entscheidungstexte 6 Ob 302/60 Entscheidungstext OGH 24.08.1960 6 Ob 302/60 Veröff: JBl 1961,231 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen Zeichen, die denselben schutzunfähigen Bestandteil enthalten ("Fragama X-Zug" - "little X"). Entscheidungstexte 4 Ob 343/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 4 Ob 343/60 4 Ob 349/62 Entscheidungstext OGH 18.12.1962 4 Ob 349/62 Beisatz: "Plastorit" - "Pl... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im österreichischen Markenregister seit 25. März 1958 die Wortmarke "Milchgroschen" für Zuckerwaren, Bonbons, Schokolade und Pralinen, alle Waren mit Milchzusatz, eingetragen. Nachdem die Klägerin runde Milchbonbons, halbflüssig gefüllt, mit der Bezeichnung "Milchgroschen" schon einige Zeit auf den Markt gebracht hatte, begann die beklagte Partei runde Milchbonbons mit der Bezeichnung "Milchschilling" in den Verkehr zu bringen. Die Klägerin verlangt von der Beklag... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Bezeichnungen "Milchgroschen" und "Milchschilling" für Bonbons sind verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 303/60 Entscheidungstext OGH 16.02.1960 4 Ob 303/60 Veröff: SZ 33/17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0079220 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Die Klägerin erzeugt und vertreibt Herrenoberbekleidung. Sie ist Inhaberin einer am 9. Februar 1956 in das österreichische Markenregister eingetragenen Wortbildmarke. Den Hauptbestandteil dieser für Herrenoberbekleidung bestimmten Marke, nämlich die in einem visitkartenähnlichen Parallelogramm stehende, auf der zweiten Silbe besonders unterstrichene Wortverbindung "Formtreu", sowie diese Bezeichnung selbst verwendet die Klägerin in ihrer umfangreichen Werbung mit dem Hinweis auf den A... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Schutzunfähigkeit der Bezeichnung "Eutectic" für eine leicht schmelzbare Legierung zweier Metalle; dieses Wort könnte auch niemals Verkehrsgeltung als Individualzeichen erlangen. Entscheidungstexte 4 Ob 350/59 Entscheidungstext OGH 22.12.1959 4 Ob 350/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Formtreu" und "Formfest" verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 360/59 Entscheidungstext OGH 22.12.1959 4 Ob 360/59 Veröff: SZ 32/169 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0079263 Dokumentnummer JJR_19591222_OGH0002_0040OB00360_5900000_002 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Formtreu" (für Herrenoberbekleidung) bei Verkehrsgeltung. Entscheidungstexte 4 Ob 360/59 Entscheidungstext OGH 22.12.1959 4 Ob 360/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0079072 Dokumentnummer JJR_19591222_OGH0002_0040... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Mangelnde Schutzfähigkeit der dem allgemeinen Sprachgebrauch angehörenden Bezeichnung "Technisches Kaufhaus". Entscheidungstexte 4 Ob 347/59 Entscheidungstext OGH 03.11.1959 4 Ob 347/59 Veröff: JBl 1960,448 = JBl 1960,448 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0078961 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Werden Kunstwörter als Warenbezeichnung verwendet, dann muß bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit damit gerechnet werden, daß Schutzrechte, insbesondere Markenrechte, bestehen; auch wenn ein solches Kunstwort zur Gattungsbezeichnung geworden ist, muß vor seiner Verwendung zu Werbezwecken nachgeforscht werden, ob Schutzrechte bestehen. Entscheidungstexte 4 Ob 335/59 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9
Rechtssatz: Die Irreführungsgefahr darf nicht isoliert von den Verhältnissen, unter denen die Werbung betrieben wird, beurteilt werden. Massenartikel kauft der Konsument regelmäßig ohne besondere Aufmerksamkeit und flüchtig, während wertvolle Gegenstände mit größerer Achtsamkeit besichtigt zu werden pflegen. Entscheidungstexte 4 Ob 345/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab einem auf die §§ 2 und 9 UWG. gestützten Unterlassungsbegehren Folge und ermächtigte die Kläger, den Urteilsspruch auf Kosten der Beklagten nach Rechtskraft "in zwei Wiener Tageszeitungen und in einem einschlägigen Fachblatt" zu veröffentlichen. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in diesem Umfang. Der Oberste Gerichtshof gab der dagegen von den Beklagten erhobenen Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheid... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B1
Rechtssatz: Ist eine dem Kunstschutz unterliegende figürliche Darstellung von ihrem Urheber unter einem Phantasienamen allgemein bekannt gemacht worden, so ist es unlauter, wenn nunmehr ein anderer diesen Namen als Kennzeichnung für seine Ware benutzt und als Warenzeichen eintragen läßt und damit dem Urheber der Figur praktisch die Möglichkeit nimmt, sein Urheberrecht durch Vergabe von Lizenzen an Hersteller von Waren auf diesem... mehr lesen...
Die klagende Partei bringt zur Begründung: ihres Begehrens vor, fast 80% ihrer Erzeugnisse, seien "Milka"-Produkte. Diese würden ausschließlich in Packungen in den Handel gebracht, welche eine charakteristische blauviolette Farbe hätten, die als "mauve" (malvenfarbig) bezeichnet werde und für die sich fast allgemein die Bezeichnung "milkablau" eingebürgert habe. Dieser Farbton habe sich für die "Milka"-Produkte der Klägerin im Laufe von Jahrzehnten derart eingebürgert, daß er als chara... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C1UWG §9
Rechtssatz: Fehlt es zu einer Verurteilung der beklagten Parteien nach § 9 UWG an dem Tatbestandsmerkmal der Verwechslungsfähigkeit, so könnte eine Verurteilung nach § 1 UWG nur Platz greifen, wenn durch andere Umstände der sittenwidrige Charakter der Wettbewerbshandlung der beklagten Parteien nachgewiesen wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 337/59 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C5
Rechtssatz: Beim Bestehen vertraglicher Bindungen muß die Wirkung einer Marke gegenüber einer anderen (§ 9 UWG) nach dem Inhalt dieser Abmachungen beurteilt werden; das kann zur Folge haben, daß der Inhaber des nach dem Markenregister früher eingetragenen Markenrechts die Einrede des besseren Rechts nicht erheben darf und das spätere Markenrecht dadurch Anspruch auf uneingeschränkte Beachtung erheben kann. En... mehr lesen...