Auch; Beisatz: Die Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauung der angesprochenen Verkehrskreis zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung ausreicht. Grundsätzliche Ausführungen - "Blütenblattmarke". (T3) Veröff: GRURInt 1986,132 = ÖBl 1985,105
Vgl auch; Beis wie T3 nur: Die Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauung der angesprochenen Verkehrskreis zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung ausreicht. (T6)
Vgl aber; Beisatz: Die nach der Verkehrsauffassung zu beantwortende Frage, ob eine Zugabe zu einer Zeitung vorliegt, ist als Tatfrage einem Beweis zugänglich. (T7)