Die gefährdete Partei, die B. Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in B. erwirkte beim Erstgericht eine einstweilige Verfügung gegen ihre Gegnerin, Firma Johann C., Bestecke- und Tafelgerätefabrik in H. Der Beschluß enthielt das Verbot, die registrierte Wortmarke "Nicron", für die Erzeugnisse der Gegnerin, deren Prospekte, Reklamen, Ankündigungen und sonstigen Gegenständen zu verwenden, sei es als Wort (Marke), allein oder in Verbindung mit ihrer registrierten Bildmarke "Steinbock im ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Wortmarken "Nicro" und "Nicron" sind verwechslungsfähig, nicht aber verschieden aussehende Wortbildmarken, in denen diese Worte vorkommen, oder diese Worte in Verbindung mit verschieden aussehenden Bildmarken. Entscheidungstexte 1 Ob 142/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 1 Ob 142/52 Veröff: SZ 25/55 = ÖBl 1952,45 ... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Kläger war Eigentümer der "M.-Nachrichten", eines seit 32 Jahren unter diesem Titel erscheinenden Wochenblattes. Da Kläger Nationalsozialist gewesen war und daher im Sinne der nach der Befreiung geltenden Vorschriften seine Zeitschrift nicht weiter herausgeben durfte, so schloß er am 2. März 1946 mit dem Beklagten einen Vertrag, wonach (Punkt 1) Kläger zustimmt, daß Beklagter für die von ihm herauszugebende Zeitung den Titel der von den vom Beklagten herausgegebenen "M.-Nachrichten" v... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Zeitungstitel genießen den Schutz nach § 9 UWG. Der Titelschutz erlischt erst mit endgültigem Einstellen des Erscheinens der Zeitung, kann aber diesen Zeitpunkt auch überdauern. Entscheidungstexte 1 Ob 885/51 Entscheidungstext OGH 04.01.1952 1 Ob 885/51 Veröff: SZ 25/1 = ÖBl 1952,15 European C... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Abgekürzte Bezeichnungen eines Unternehmens, einer Druckschrift oder dergleichen haben nur dann kennzeichnende Unterscheidungskraft, wenn die beteiligten Verkehrskreise wissen, welches Unternehmen oder welcher volle Titel einer Druckschrift mit der Abkürzung bezeichnet werden soll. Auf diese Weise hat bei solchen unselbständigen Bezeichnungen die Verkehrsgeltung auch für solche Tatbestände Bedeutung, die , wie § 16 A... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D2
Rechtssatz: Wenn eine Firma von vornherein in der Absicht gewählt ist, durch Ausnutzung der Namensgleichheit mit anderen älteren Firmen Verwechslungen herbeizuführen, und wenn die besondere mißbräuchliche Art, wie die Firma bisher benutzt wurde, auf eine innere Einstellung des Firmeninhabers schließen läßt, von der auch in Zukunft eine wirklich einwandfreie Führung dieser Firma nicht zu erwarten ist, so kann die Verwendung der F... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B1
Rechtssatz: Wettbewerber, die in der Firmen - und Warenbezeichnung gemeinsamen Namensbestandteile führen, müssen unterscheidende Zusätze hinzufügen. Diese Zusätze müssen nicht nur die Persönlichkeit des Namensträgers klarstellen, sondern auch die Unterscheidung von anderen gleichnamigen Firmen erkennen lassen. Bei Änderung zur Verkehrsgeltung erwachsener Unterscheidungszusätze ist auf eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrsg... mehr lesen...
Die klagende Firma wurde 1909 von Oskar P. gegrundet. Nach seinem Tod (1919) ging das Unternehmen auf seine Söhne Oskar und Jacques P. über. Ende 1925 kam es zur Dissolution zwischen den beiden Brüdern. Oskar P. schied aus der Firma aus, die nach Punkt I des Vertrages vom 31. Dezember 1925 von Jacques P. unter dem unveränderten Firmenwortlaut fortgeführt werden sollte. Oskar P. verpflichtete sich, in Österreich im Geschäftszweige der Firma Oskar P. und überhaupt auf dem Gebiete der Sc... mehr lesen...
Norm: HGB §30UWG §9 C3c
Rechtssatz: Bei gleichem Betriebsgegenstand zweier Firmen bildet die Beifügung des Betriebsgegenstandes bei der Firmenbezeichnung kein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal (Pischinger). Entscheidungstexte 1 Ob 489/51 Entscheidungstext OGH 11.07.1951 1 Ob 489/51 Veröff: SZ 24/184 = ÖBl 1952,6 1 Ob 262/66 ... mehr lesen...
Der Kläger gibt in M. seit 1945 eine naturwissenschaftlichtechnische Zeitschrift für jedermann unter dem Namen "O." heraus. Die Beklagte gab in Österreich die Zeitschrift "U." heraus. Auf Grund eines Vertrages übernahm der Kläger während des Jahres 1949 die Herstellung der Zeitschrift "U.", die während dieses Jahres in der äußeren Ausstattung und auch inhaltlich mit Ausnahme des Namens und einiger Aufsätze der Zeitschrift "O." vollständig glich. Das Vertragsverhältnis wurde mit Ende 1... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Herausgabe einer populär wissenschaftlichen Zeitschrift, deren Aufmachung nur im Format, nicht aber in ihrer übrigen Aufmachung, Titelblatt etc einer anderen Zeitschrift gleicht, ist zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 336/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 1 Ob 336/51 Veröff: SZ 24/143 European C... mehr lesen...
Bis zum Jahre 1938 waren der Zweitbeklagte Dr. Hanns E., dessen Bruder Karl E. jun. und deren Vater Karl E. sen. offene Gesellschafter der klagenden Firma P. S. E., Zuckerwaren-, Nährmittel- und Teigwarenfabrik. Am 10. Juni 1949 trafen die Brüder E. mit Zustimmung ihres Vaters ein Übereinkommen, wonach Dr. Hanns E. aus der Firma ausschied, Karl E., der derzeit als Alleininhaber der klagenden Firma aufscheint, den ausschließlichen Anspruch seines Bruders Hanns auf die Marke des Hustenb... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D1
Rechtssatz: Wenn bei einer Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter diesem das Recht der Weiterbenützung einer Firmenmarke eingeräumt wurde, so kann weder einer Gesellschaft, an der sich der Ausgeschiedene als Kommanditist beteiligt, noch ihm selbst die Benützung der Marke nach § 9 UWG vom Firmenübernehmer untersagt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 229/50 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als bescheinigt angesehen, daß der Vater der gefährdeten Partei, Emil H., seit 1899 die Generalvertretung der Firma Georg D. in Hamburg für Österreich innehatte und daß diese Generalvertretung im Jahre 1938 auf die gefährdete Partei übergegangen ist. Die mit den strittigen Marken der Firma Georg D. versehenen Erzeugnisse wurden vom Vater der gefährdeten Partei und später von seinem Sohn seit 1919 ununterbrochen im Inland erzeugt, wobei sie die Zutaten zu diesen Fab... mehr lesen...
Die Klägerin "Sanabo", Fabrik chemischer und pharmazeutischer Produkte, Dr. Karl und Maria St. in Wien, bzw. ihre Rechtsvorgängerin, eine Gesellschaft m. b. H., führt seit 1921 die nähere Bezeichnung "Sanabo" in ihrem Firmenwortlaut. Auch ist seit dieser Zeit eine Wortmarke "Sanabo" für sie markenrechtlich registriert; desgleichen auch eine das Wort "Sanabo" enthaltende Wortbildmarke. Die Behauptung der Klägerin, daß ihre Firma im Verkehr schlechthin mit "Sanabo" bezeichnet werde und ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zum Begriff der Verwechslungsfähigkeit von Wortmarken (Vor und Nachsilben). "Sanabo" - "Sanapha" - "Sanadon". Entscheidungstexte 1 Ob 146/50 Entscheidungstext OGH 15.03.1950 1 Ob 146/50 Veröff: SZ 23/65 = EvBl 1950/452 S 429 = JBl 1950,555 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:195... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hat am 2. November 1935 das Herausgeber-, Verlags- und Titelrecht für das "Adreßbuch von Österreich" erworben. Dieses Adreßbuch für Österreich mit dem Untertitel "für Industrie, Handel und Gewerbe" umfaßt nach ihrer Behauptung in der Gesamtausgabe von neun Bänden die Landesadreßbücher von Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg und das Adreßbuch von Wien. Der Titel des Druckwerkes "Adreßbuch von Österreich... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Adressbuch" ist nicht schutzfähig, auch wenn es mit einer regionalen Bezeichnung verbunden ist. Bezeichnungen der Umgangssprache können nicht monopolisiert werden und daher niemals Verkehrsgeltung erwerben. Entscheidungstexte 1 Ob 73/50 Entscheidungstext OGH 08.02.1950 1 Ob 73/50 Veröff: SZ 23/28 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zur Frage der Verwechslungsgefahr nach § 9 UWG. ("Wähle Dein Bild"). Entscheidungstexte 2 Ob 186/48 Entscheidungstext OGH 20.04.1949 2 Ob 186/48 Veröff: SZ 22/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0079125 Dokumentnummer JJR_19490420_OGH0002_0020OB... mehr lesen...
Eine photographische Werkstätte in Dornbirn hatte auf der Umschlagmappe eines Vorarlberger Lesezirkels und in einer Vorarlberger Landeszeitung Werbungsanzeigen des Betriebes unter dem Schlagwort "Wähle Dein Bild" veröffentlicht. Durch dieses Vorgehen fühlte sich ein photographisches Unternehmen in Wien gefährdet und hat eine einstweilige Verfügung nach § 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beantragt, womit der Gegnerin die weitere Werbung unter dieser Bezeichnung verboten w... mehr lesen...
Am 16. November 1948 stellte Dipl. Ing. S. B., Kaufmann in Graz, als Inhaber der Firma "Alpenfunk", Grazer Elektrobau Dipl. Ing. S. B., den Antrag auf Eintragung der Firmenänderung "Steirerfunk" Grazer Elektrobau Dipl. Ing. S. B., dies unter Anschluß der Zustimmung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Industriesektion, vom 16. November 1948, S/Ind./III/48, welche Eintragung mit Beschluß des Landesgerichtes als Handelsgericht Graz vom 16. November 1948 angeordnet und ... mehr lesen...
Norm: FGG §142HGB §30UWG §9
Rechtssatz: Das Registergericht darf eine Firma wegen Führung des Firmenzusatzes "Steirerfunk" nicht beanstanden, weil eine ältere Firma den gleichen Firmenzusatz führt, wenn der Wortlaut der beiden Firmen nicht verwechslungsfähig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 153/49 Entscheidungstext OGH 13.04.1949 1 Ob 153/49 Veröff: SZ 22/51 ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit die vom Erstgerichte abgewiesene einstweilige Verfügung bewilligt worden war. Rechtliche Beurteilung Begründung: Nach dem Vorbringen der gefährdeten Partei und ihrer Gegnerin und der
Begründung: der Entscheidungen der Untergerichte geht der Streit - soweit es sich um die einstweilige Verfügung handelt - um den Gebrauch der Bezeichnung "Elbak" im geschäftlichen Verkehr durch die bekl... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3cUWG §24
Rechtssatz: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "ELBAK" für Maschinen zur Erzeugung von Elektrizität und "ELMAG" für solche zum Aufspeichern von Elektrizität. Der Umstand, daß die Gegnerin der gefährdeten Partei das Wort "ELBAK" im registrierten Firmenwortlaut führt, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 309/4... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B5
Rechtssatz: Der markenrechtliche Lizenznehmer ist nach § 9 UWG aktiv zur Geltendmachung von Untersagungsansprüchen legitimiert. Die Inverkehrsetzung gebrauchter Ideal - Registrierkassen, bei denen eine Änderung in den Funktionen oder im Mechanismus vorgenommen wurde, mit der Marke "Ideal" ist unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 158/35 Entscheidungstext OGH 16.05.1935 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B5
Rechtssatz: Der Anspruch auf den besonderen Schutz, den der § 9 UWG registrierten Marken gewährt, kann Dritten gegenüber nicht von einer Person geltend gemacht werden, an die der Inhaber die Marke übertragen hat, ohne daß die Übertragung registriert worden wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 427/32 Entscheidungstext OGH 27.10.1932 4 Ob 427/32 Veröff: SZ 14/209 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Auch der Gebrauch einer geographischen Bezeichnung in einer bestimmten Wortverbindung kann den Schutz des § 9 UWG genießen. Entscheidungstexte 4 Ob 381/31 Entscheidungstext OGH 13.11.1931 4 Ob 381/31 Veröff: SZ 13/243 4 Ob 19/88 Entscheidungstext OGH 12.04.1988 4 Ob 19/88 Vgl auch; Veröff... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3bUWG §9
Rechtssatz: Zu den Tatbeständen der §§ 9 und 1 UWG. (Gebrauch gleicher Geschäftsbezeichnungen). Entscheidungstexte 4 Ob 225/31 Entscheidungstext OGH 05.05.1931 4 Ob 225/31 Veröff: SZ 13/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0078237 Dokumentnummer JJR_1931... mehr lesen...
Norm: UWG §9 A
Rechtssatz: Unterschied im Tatbestand des § 9 Abs 1 und 2. Entscheidungstexte 4 Ob 494/29 Entscheidungstext OGH 05.11.1929 4 Ob 494/29 Veröff: SZ 11/226 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0079109 Dokumentnummer JJR_19291105_OGH0002_0040OB00494_2900000_001 mehr lesen...