Norm
UWG §1 C1Rechtssatz
Fehlt es zu einer Verurteilung der beklagten Parteien nach § 9 UWG an dem Tatbestandsmerkmal der Verwechslungsfähigkeit, so könnte eine Verurteilung nach § 1 UWG nur Platz greifen, wenn durch andere Umstände der sittenwidrige Charakter der Wettbewerbshandlung der beklagten Parteien nachgewiesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0077500Dokumentnummer
JJR_19590901_OGH0002_0040OB00337_5900000_001