RS OGH 1959/10/20 4Ob335/59

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Veröffentlicht am 20.10.1959
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Norm

UWG §9 C1

Rechtssatz

Werden Kunstwörter als Warenbezeichnung verwendet, dann muß bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit damit gerechnet werden, daß Schutzrechte, insbesondere Markenrechte, bestehen; auch wenn ein solches Kunstwort zur Gattungsbezeichnung geworden ist, muß vor seiner Verwendung zu Werbezwecken nachgeforscht werden, ob Schutzrechte bestehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 335/59
    Entscheidungstext OGH 20.10.1959 4 Ob 335/59
    Veröff: JBl 1960,340

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0079080

Dokumentnummer

JJR_19591020_OGH0002_0040OB00335_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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