RS OGH 1959/10/20 4Ob345/59

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Veröffentlicht am 20.10.1959
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Norm

UWG §2 C2a
UWG §9

Rechtssatz

Die Irreführungsgefahr darf nicht isoliert von den Verhältnissen, unter denen die Werbung betrieben wird, beurteilt werden. Massenartikel kauft der Konsument regelmäßig ohne besondere Aufmerksamkeit und flüchtig, während wertvolle Gegenstände mit größerer Achtsamkeit besichtigt zu werden pflegen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 345/59
    Entscheidungstext OGH 20.10.1959 4 Ob 345/59
    Veröff: ÖBl 1964,96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0078684

Dokumentnummer

JJR_19591020_OGH0002_0040OB00345_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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