Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Die Irreführungsgefahr darf nicht isoliert von den Verhältnissen, unter denen die Werbung betrieben wird, beurteilt werden. Massenartikel kauft der Konsument regelmäßig ohne besondere Aufmerksamkeit und flüchtig, während wertvolle Gegenstände mit größerer Achtsamkeit besichtigt zu werden pflegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0078684Dokumentnummer
JJR_19591020_OGH0002_0040OB00345_5900000_001