Die beschwerdeführende Partei wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 28. Jänner 2004 wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (Spruchpunkt 1) und wegen zweier Übertretungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (kurz: AWG 2002; Spruchpunkt 2 und 3) für schuldig befunden und bestraft. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Mai 2005 wurde nur hinsichtlich der Spruchpunkte ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §25 Abs1;AWG 2002 §79 Abs1 Z1 idF 2002/I/102;AWG 2002 §79 Abs1 Z7 idF 2002/I/102;MRKZP 07te Art4;StGB §180;StGB §181;VStG §22;
Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt der §§ 180 und 181 StGB umfasst nicht den Unrechtsgehalt einer Übertretung nach § 79 Abs 1 Z 7 AWG 2002 bzw nach § 79 Abs 1 ... mehr lesen...
Am 11. Mai 2004 nahm die Bezirkshauptmannschaft W (BH) auf dem Grundstück Nr. 3529/1 der KG M einen Ortsaugenschein vor. Auf Grund dieses Ortsaugenscheines erstattete der technische Amtssachverständige folgenden Befund samt Gutachten: "A) Befund: Beim heutigen Lokalaugenschein auf dem Grundstück Nr. 3529/1, KG M, Stadtgemeinde M, wurden folgende Fahrzeuge bzw. Aufbauten vorgefunden: 1. Ein Lastwagen Hanomag Henschel, F261, mit rotem Aufbau und grünem Fahrgestell, sowie dem Aufk... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs1;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 1 und 3 AWG 2002 ergibt sich, dass als Verpflichteter eines Behandlungsauftrages nach § 73 AWG 2002 jedenfalls derjenige anzusehen ist, der eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen iSd § 1 Abs 3 zu verantworten hat sowie derjenige, der Abfälle entgegen dem § 15 Abs 3 sammelt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes 22/2, KG T. Die Beschwerdeführerin ließ nach Erwerb von insgesamt 1.420 Stück Eisenbahnschwellen von der ÖBB im Zeitraum vom 12. September 2002 bis 3. September 2003 mit diesen seit Ende des Jahres 2002 auf ihrem Grundstück eine Stützwand (Krainerwand) errichten. Eine baubehördliche Bewilligung für die Krainerwand erwirkte die Beschwerdeführerin (nachträglich) mit 15. Jänner 2003. Mit Bescheid der Bezirkshauptmann... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. März 2005 wurde dem Beschwerdeführer der auf § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), gestützte Auftrag erteilt, eine Reihe näher umschriebener Autowracks von Grundstücken der KG G zu entfernen und nachweislich einer ordnungsgemäßen Behandlung oder Lagerung zuzuführen. In der Begründung: heißt es, nach der Rechtsprechung... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2 D1;AWG 2002 Anh2 D12;AWG 2002 Anh2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0121 E 29. Jänner 2004 RS 6(Mit dem Zusatz: Daher ist die Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand als Beseitigung in der Form der Ablagerung bzw. Dauerlagerung iSd Anhanges 2 D 1 bzw. D 12 AWG 2002, und damit als Beha... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §5 Abs1;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 AWG 2002 sieht vor, dass Altstoffe unter anderem solange als Abfälle gelten, bis sie als Substitution von Rohstoffen oder aus Primärstoffen erzeugten Produkten verwendet werden. Die Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand kann nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §45 Abs2 impl;AVG §45 Abs2;AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151;AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0133 E 20. Februar 2003 RS 1(Hier: Auftrag gemäß § 73 Abs 1 AWG 2002; Adressat des Behandlungsauftrages hat in der Berufung lediglich bemängelt, dass die Erstbehörde nicht erwähne, ob die Fahrz... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 73 Abs 1 Z 1 iVm § 15 Abs 3 AWG 2002 ist es bei Vorliegen einer rechtswidrigen Abfallbehandlung irrelevant, dass die (entgegen § 15 Abs 3 AWG 2002 errichtete) Krainerwand baurechtlich genehmigt ist (Hinweis E 13.10.1992, 92/07/0091). Ebenso wenig hat die Abfallwirtschaftsbehörde... mehr lesen...
Mit Bescheid der BH vom 2. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), der Auftrag erteilt, die im Herbst 2002 auf der Grundparzelle 162, KG M, entlang der Grenze zur Grundparzelle 155, KG M, errichtete Stützmauer ("Krainerwand") mit einer Länge von 47,80 m und einer Höhe von ca. 1 m bis 2 m, "deren Balken aus ausrangierten imprägnierten Eisenbahnschwellen aus Holz (mit Kreosot behandelte Eisenbahnholzschw... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: Ein "Behandeln" iSd § 73 Abs 1 Z 1 und des § 15 Abs 3 AWG 2002 liegt nur vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anh 2 zum AWG 2002 erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003070121.X06 ... mehr lesen...
Index: E3L E15103030E6J83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh2A;31975L0442 Abfallrahmen-RL Art4;31975L0442 Abfallrahmen-RL;62000CJ0006 ASA Abfall Service VORAB;62000CJ0228 Kommission / Deutschland;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §2 Abs5;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: Mit der Abgrenzung zwischen Verwertungs- und Beseitigungsverfahren iSd der Abfall-RL 75/442/EWG hat sich der Eu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem AWG 2002 lässt sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass es mit § 73 Abs 1 Z 1 und § 15 Abs 3 auch Zustände habe erfassen und als rechtswidrig einstufen wollen, die vor seinem In-Kraft-Treten nach den damals anzuwendenden abfallwirtschaftsrechtlichen Vorschriften rechtmäßig ges... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 17. Juni 1993 ersuchte die Beschwerdeführerin um die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Sonderabfallsammler und -beseitiger, Altölsammler und -verwerter, eingeschränkt auf das Abholen und Entgegennehmen von Sonderabfällen sowie das Abholen und Entgegennehmen von Altölen sowie weiters eingeschränkt auf 48 Sonderabfalltypen, die im Antrag einzeln nach Schlüsselnummern der ÖNORMen S 2100 und S 2101 angeführt sind. Über Aufforderung durch die Behörde ergä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 2 Stammrechtssatz § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen weg... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften begründet nicht nur dann einen Mangel der Verläßlichkeit, wenn der Betreffende mindestens dreimal wegen solcher Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Im Falle einer mindestens dreimaligen Bestrafung wegen der Begehung bestimmter Verwaltungsübertretungen ist die Verläßlichkeit keine... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 26. Juni 1995 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle nach § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) mit der Begründung: zurückgewiesen, der Beschwerdeführer habe einen Verbesserungsa... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Vorschriften der GewO 1994 über die Genehmigungspflicht von Betriebsanlagen gehören zu jenen Bestimmungen, die dem Schutz der Umwelt dienen (Hinweis E 25.1.1996, 95/07/0230). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z4;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Einer Person, die wegen Übertretung des § 32 Abs 2 lit c WRG, des § 39 Abs 1 lit c Z 4 AWG 1990 und zweimal wegen Übertretung des § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 ff GewO 1994 bestr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;
Rechtssatz: Die Zielsetzung des AWG 1990, eine ordnungsgemäße Entsorgung der vom Standpunkt des Umweltschutzes bedeutsamen gefährlichen Abfälle sicherzustellen, gebietet es, bei der Prüfung der Verläßlichkeit einen strengen Maßstab anzulegen (Hinweis E 6.9.1988, 87/12/0182). European ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften begründet nicht nur dann einen Mangel der Verläßlichkeit, wenn der Betreffende mindestens dreimal wegen solcher Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Im Falle einer mindestens dreimaligen Bestrafung wegen der Begehung bestimmter Verwaltungsübertretungen ist die Ve... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften kann aber auch dann einen Mangel der Verläßlichkeit nach sich ziehen, wenn die Zahl der Verstöße nicht mindestens drei beträgt und auch dann, wenn keine Bestrafung erfolgte. In einem solchen Fall hat die Behörde allein an Hand des § 15 Abs 3 erster Satz AWG 1990 die ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort R.-str. 45 in W. eine Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage, für welche der Bundesminister für Umwelt mit Bescheid vom 3. April 1995 die Genehmigung zur Durchführung des Versuchsbetriebes für die Dauer von acht Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides mit einer Verwertungsmenge von 400.000 Stück Leuchtstoffröhren erteilt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/30 94/05/0065 1 Stammrechtssatz Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AW... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;WRG 1959 §137 Abs3 litg;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG (Einwirkung auf Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung) stellt eine Übertretung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070230.X03 ... mehr lesen...