Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;BVG Umfassender Umweltschutz §1 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 AWG 1990 spricht von "Bundesgesetzen oder Landesgesetzen zum Schutz der Umwelt" und führt dann das AWG 1990, die GewO 1973 und das WRG an. Diese Formulierung könnte so gedeutet werden, daß Übertretungen von Bestimmungen eines dieser Gesetze jedenfalls Über... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §19 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z10;BVG Umfassender Umweltschutz;GewO 1973 §356;GewO 1973 §74;GewO 1994 §356;GewO 1994 §74;
Rechtssatz: Die Auffassung, wonach ein Verstoß gegen ein Gesetz zum Schutz der Umwelt iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 nur dann vorliege, wenn eine Verwaltungsübertretung dadurch begangen werde... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei die Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle sowie zur Bestellung von G.St. als abfallrechtliche Geschäftsführerin entzogen. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die abfallrechtliche Geschäftsführerin G.S... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführerin die Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle entzogen. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die Beschwerdeführerin sei mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 7. März 1995 wegen d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 2 Stammrechtssatz § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen wegen der im § 15 Abs 3 AWG 1990 genannten Verwaltungsübertretungen. Eine andere I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 2 Stammrechtssatz § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder S... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/28 92/05/0249 1 Stammrechtssatz Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen wegen der im § 15 Abs 3 AWG 1990 genannten Verwaltungsübertretungen. Eine andere I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen wegen mangelnder Verläßlichkeit entzogen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, der Beschwerdeführer sei dreimal wegen einer Übertretung von im § 15 Abs. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 155/1994 (AWG), genannten Gesetzen bestraft worden, sodaß ihm die Verläßlichkeit m... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VStG §22;VStG §30;
Rechtssatz: Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen wegen der im § 15 Abs 3 AWG 1990 genannten Verwaltungsübertretungen. Ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder Straferkenntnissen ausgesprochen wurden. Auch muß zwischen den einzel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 zweiter Satz AWG 1990 enthält zwei alternative Tatbestände, die zum Verlust der Verläßlichkeit führen. Der erste ist die Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen. Das Gesetz stellt hier also eindeutig ... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 7. Juni 1993 beantragte die P Gesellschaft m.b.H. beim Landeshauptmann von Oberösterreich "gemäß Abfallwirtschaftsgesetz die Erteilung zur Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen und Altöl". Dies wurde damit begründet, daß die genannte Gesellschaft gegründet worden sei. Mit Ergänzung vom 24. Juni 1993 wurden die Schlüsselnummern der zu sammelnden Abfälle bekanntgegeben und es wurde darauf hingewiesen, daß laut Handelsregisterauszug J zum Geschäftsführer bestel... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: § 15 Abs 1, § 15 Abs 3 und § 15 Abs 5 AWG 1990 enthalten keine Anhaltspunkte dafür, daß die Verläßlichkeit des HANDELSRECHTLICHEN Geschäftsführers zu prüfen ist (Hinweis E 30.8.1994, 94/05/0065). Daher erübrigt sich die Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers nicht. Sollte der Erlaubniswerber mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Juni 1986 erteilte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Beschwerdeführerin (früherer Firmenwortlaut: X Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG) die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und Sonderabfallbeseitigers am Standort W, G-Gasse 51. Gemäß § 11 Abs. 4 des damals geltenden Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, wurde Dipl.Ing. Dr. N als Geschäftsführer der Erlaubniswerberin die Erla... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellte Gesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 24. Februar 1993 wurde unter dem "I. Teil" die dem Beschwerdeführer mit Bescheiden vom 31. Juli 1986 und 27. Dezember 1986 (richtig wohl: 1988) erteilte "Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen" entzogen. Unter dem "II. Teil" des Spruches dieses Bescheides wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung seiner Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen vom 26. Juli 1990 abgewiesen. Mit Bescheid der Bun... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;SAG §11 Abs1;SAG §11 Abs2;SAG §22 Abs1 lith;SAG §22 Abs2 lite;
Rechtssatz: Wurde der Sonderabfallsammler zur Zeit der Erlassung des die Erlaubnis erteilenden Bescheides nach der ausdrücklichen Erklärung der bescheiderlassenden Behörde als verläßlich angesehen, darf die belBeh iZm der Entziehung dieser Erlaubnis wegen mangelnder Verläßlich... mehr lesen...