Norm: UWG §1 D3eUWG §15
Rechtssatz: Bei sittenwidriger Abwerbung von Arbeitskräften besteht der Störungszustand weiter, solange sich die Folgen dieser Handlung nach den Verhältnissen in der Branche und des gegebenen Falles noch in der Sphäre des früheren Dienstgebers auswirken und für diesen noch Folgen haben. Zur Beseitigung der Folgen einer sittenwidrigen Abwerbung kann daher dem nunmehrigen Arbeitgeber die Beschäftigung des abgeworbenen Dien... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 UWG soll offensichtlich bewirken, dass die Wettbewerbsverstöße nicht nur festgestellt und für die Zukunft untersagt werden, sondern dass auch alles beseitigt wird, wodurch der wettbewerbswidrig Handelnde noch Vorteile haben kann. Von Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustandes sollen nur wirklich unbeteiligte Dritte nicht betroffen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: NWG §15ZPO §391 Abs1 A
Rechtssatz: Bei teilweiser Spruchreife über den Antrag auf Einräumung eines Notweges ist eine Teilentscheidung zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 178/75 Veröff: NZ 1977,60 = JBl 1976,317 7 Ob 640/76 Entscheidungstext OGH 29.07.1976 7 Ob 640/76 Be... mehr lesen...
Norm: UWG §15UWG §24
Rechtssatz: Keine Bescheinigung der Gefährdung des Beseitigungsanspruches gemäß § 15 UWG (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte 4 Ob 316/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 316/75 Veröff: ÖBl 1976,24 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079582 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Der Beseitigungsanspruch kann auch zur Vernichtung der davon betroffenen Gegenstände führen, sofern die Beseitigung nicht anders möglich ist. Liegt der Wettbewerbsverstoß im Inhalt von Drucksorten begründet, muß dem Störer die Möglichkeit geboten werden, den Inhalt zu ändern und die Drucksorten dann wider zu benützen (vgl ÖBl 1969,36) (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Im Gegensatz zum Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne (Verhinderung künftiger Beeinträchtigungen) dient der Beseitigungsanspruch der Abwehr bereits erfolgter, aber noch fortdauernder Störungen (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte 4 Ob 316/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 316/75 Veröff: ÖBl 1976,24 ... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne umfasst auch den auf Unterlassung künftiger Störungen oder Eingriffe gerichteten Unterlassungsanspruch im engeren Sinn. Der Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne umfasst ferner den Beseitigungsanspruch und den Urteilsveröffentlichungsanspruch (Schischule Mitterbach). Entscheidungstexte 4 Ob 316/75 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIIMSchG §52UWG §15
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen einen bloß auf Unterlassung und nicht auch auf Beseitigung lautenden Exekutionsbeschluß liegt auch dann vor, wenn der Verpflichtete einen - sei es von wen immer geschaffenen - den Vorschriften des Gesetzes widersprechenden Zustand nicht beseitigt, soweit ihm die Verfügung zusteht (SZ 12/312). Entscheidungstexte 3 Ob 184/74 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 D3fUWG §15
Rechtssatz: Auch das Ausnützen eines vorangegangenen unlauteren Verhaltens - hier: zuerst sittenwidriges Abwerben von Kunden, dann Entgegennahme von Aufträgen, Bewerbung um neue Aufträge und Lieferung der auf Grund der wettbewerbswidrigen Abwerbung bestellten Waren an diese Kunden - ist sittenwidrig und verstößt gegen § 1 UWG. Der Beklagte kann sich dabei nicht auf gegenüber einem Dritten eingegangene rechtliche... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §2WGG 1940 §3WGG 1940 §4WGG 1940 §5WGG 1940 §6WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14WGG 1940 §15
Rechtssatz: Die Bestimmungen des WGG und der DVWGG haben auf einen Vertrag zwischen dem Nutzungsberechtigten und einem Dritten, wonach ersterer die durch den Nutzungsvertrag erworbenen Rechte an die Wohnungsgenossenschaft zugunsten des Dritten gegen den Ersatz bestimmter Auslagen ... mehr lesen...
Norm: MG §16WWG §15
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit und Wirksamkeit von Vereinbarungen nach § 16 MG bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Fondsdarlehens. Entscheidungstexte 5 Ob 258/68 Entscheidungstext OGH 02.10.1968 5 Ob 258/68 Veröff: EvBl 1969/42 S 72 = MietSlg 20348(36) = MietSlg 20616(36) 6 Ob 62/69 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: WWG §15
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der Abs 6 bis 10 des § 15 WWG in der Fassung BGBl 1951/26 unterliegen der dort näher geregelten Zinsbildung nur die mit Fondshilfe wiederhergestellten Mietobjekte. Hinsichtlich der erhalten gebliebenen, in der Zinsbildung nicht dem Mietengesetz unterliegenden Mietobjekte besteht dagegen freie Zinsbildung. Solche ohne Fondshilfe wiederhergestellten Mietobjekte unterliegen dem Mietengesetz auch dann... mehr lesen...
Norm: MG §16WWG §15
Rechtssatz: Erfolgt die Zinsbildung nach § 15 Abs 10 ff WWG in der Fassung der Wohnhaus - Wideraufbaugesetzesnovelle 1954, so ist für die Zeit bis zur Rückzahlung des Fondsdarlehens eine Vereinbarung nach § 16 Abs 2 MG nicht zulässig und wirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 115/67 Entscheidungstext OGH 14.06.1967 5 Ob 115/67 Veröff: EvBl 1968/74 S 134 = ImmZ 196... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Rechtsnatur des Beseitigungsanspruches nach § 15 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 330/66 Entscheidungstext OGH 19.07.1966 4 Ob 330/66 Veröff: ÖBl 1966,139 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Das bloße Vorhandensein von Waren, die mit einer irreführenden Aufschrift versehen sind, begründet - neben dem Anspruch auf Unterlassung des Inverkehrbringens dieser Gegenstände - auch den Anspruch auf Beseitigung der beanstandeten Bezeichnung. Entscheidungstexte 4 Ob 327/64 Entscheidungstext OGH 29.07.1964 4 Ob 327/64 Veröff: ÖBl 1965,38 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §2WGG 1940 §3WGG 1940 §4WGG 1940 §5WGG 1940 §6WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14WGG 1940 §15
Rechtssatz: Das WGG normiert nicht unmittelbare Wirkungen auf die einzelnen Verträge für den Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Vorschriften; es kommt vielmehr auf den Inhalt des einzelnen Vertrages und die zwingenden Normen des Privatrechtes an. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3eUWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: § 1 UWG gibt auch einen Anspruch auf Unterlassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitgebern, die die Arbeitnehmer in sittenwidriger Weise abgeworben haben, jedoch nur in bestimmten Grenzen (Beseitigungsanspruch). Entscheidungstexte 4 Ob 330/61 Entscheidungstext OGH 30.05.1961 4 Ob 330/61 Veröff: SZ 34/86 ... mehr lesen...
Die Klägerin beantragte die Verurteilung der Beklagten, die Beschäftigung ihrer bisherigen Vertreter Otto E., Arthur IV. und Eduard J. zu Zwecken der Kundenbetreuung beim Vertrieb von Kugelschreibern und Kugelschreiberersatzminen, insbesondere zum Besuch des Papier- und Bürowarenfachhandels, zu unterlassen. Sie begrundet ihr Begehren damit, daß sie bis 28. Februar 1961 die Generalvertretung für Kugelschreiber und Kugelschreiberersatzminen der B.-Werke besessen, die drei genannten Pers... mehr lesen...
Norm: MSchG §52UWG §15
Rechtssatz: Zum Wesen des Beseitigungsanspruches. Entscheidungstexte 4 Ob 359/60 Entscheidungstext OGH 29.11.1960 4 Ob 359/60 Veröff: SZ 33/133 4 Ob 164/93 Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 164/93 Auch; Beisatz: Der Beseitigungsanspruch setzt einen durch das widerrechtliche Verhalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIEO §378 BEO §381 AUrhG §81UrhG §82UWG §15
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch ist im Beseitigungsanspruch nicht enthalten. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Eingriffshandlungen ist nicht möglich, wenn im Hauptprozeß bloß ein Beseitigungsanspruch geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 154/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 Ob 154/58 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IB4EO §354 IVAEO §354 VEO §355 Abs1 XIVEO §356 Abs1UWG §15
Rechtssatz: Keine neuerliche Exekutionsbewilligung, sondern neuerlicher Vollzug der bereits bewilligten Exekution auf Grund einer einstweiligen Verfügung, wonach der verpflichteten Partei verboten wurde, im Rundfunk oder durch Flugblätter die tiefe Reduzierung der Preise von Damenschuhen anzukündigen und ihr geboten wurde, Preisauszeichnung aus dem Schaufenster ihres Verka... mehr lesen...
Norm: NWG §14NWG §15
Rechtssatz: Die Entschädigung für die Einräumung eines Notweges ist auf Grund eines begründeten Sachverständigengutachtens festzusetzen. Fehlt die im § 14 Abs 3 vorgeschriebene
Begründung: des Gutachtens, so ist das Gutachten zu ergänzen; das Gericht ist nicht berechtigt, ohne Rücksicht auf die Ergebnisse der Verhandlung und auf das Gutachten der Sachverständigen nach freiem Ermessen über die Höhe der Entschädigung zu entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Zur Frage der Pflicht zu Handlungen aus einem auf Unterlassung lautenden Urteil. Entscheidungstexte 4 Ob 564/30 Entscheidungstext OGH 20.12.1930 4 Ob 564/30 Veröff: SZ 12/312 3 Ob 184/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 184/74 Veröff: ÖBl 1976,27 ... mehr lesen...