Begründung: Der Antragsteller ist jedenfalls seit 1. Mai 1984 Mieter der 110 m2 großen, im Haus des Antragsgegners Wien 2., Taborstraße 27, gelegenen Wohnung top. Nr. 35, 36. In der Zeit vom 1. Mai 1984 bis 31. August 1986 wurde ihm ein monatlicher Hauptmietzins von 3.298,60 S vorgeschrieben. Mit dem am 22. September 1986 bei der Schlichtungsstelle des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Bezirk erhobenen Antrag begehrte Miran V*** die Feststellung, um welchen Betrag durch die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte mit seinem Beschluß vom 12. Juli 1989, 3 Ob 70, 71/89, über einen völlig gleichartigen Sachverhalt wie hier zu entscheiden. Da der Beschluß eine Exekutionssache betraf, an der dieselben Parteien und Parteienvertreter beteiligt waren und die von denselben Gerichten (zu 11 E 2603/89 des Erstgerichtes und 26 R 323/89 des Rekursgerichtes) zu entscheiden war, genügt es, auf die
Begründung: dieses Besc... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §15
Rechtssatz: Der Verletzte kann auf Grund eines nur auf Unterlassung lautenden Exekutionstitels (jedenfalls) wegen Zuwiderhandelns gegen die Unterlassungspflicht Zwangsvollstreckung nach § 355 EO führen, wenn der Verpflichtete bereits vor der Schaffung des Exekutionstitels vorhandene Störungsquellen nicht beseitigt, sondern sie belässt. Insofern wirkt sich die Klarstellung des § 15 UWG - wonach dort, wo Unterlassungsansp... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Ist die Nichtbeseitigung mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung gleichlautend, dann liegt ein Zuwiderhandeln gegen ein bloß auf Unterlassung und nicht auch auf Beseitigung lautendes Gebot auch dann vor, wenn der Verpflichtete einen den Vorschriften des Gesetzes widersprechenden Zustand nicht beseitigt. Entscheidungstexte 4 Ob 301/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIIEO §355 XIVUWG §15
Rechtssatz: Wo die Nichtbeseitigung gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist, läuft der Beseitigungsanspruch mit dem Unterlassungsanspruch parallel; das muß freilich in anderen Fällen nicht zutreffen und kann dann zur Selbständigkeit des Beseitigungsanspruches von dem damit nicht "gleichgerichteten" Unterlassungsanspruch führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §58WWG §15
Rechtssatz: Das MRG ist auf einen mit Mitteln des WWF geförderten Mietgegenstand auch dann zu Gänze anzuwenden, wenn an ihm Wohnungseigentum besteht. Entscheidungstexte 5 Ob 68/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 5 Ob 68/89 Veröff: SZ 62/142 = WoBl 1989,144 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist Wohnungseigentümer des Geschäftslokals top.Nr.2 und 3 im Haus Wien 10., Quellenstraße 109, bestehend aus drei Räumen im Erdgeschoß mit einer Fläche von rund 147 m2 und einem Lager im Souterrain mit einer Fläche von rund 66 m2. Das Wohnungseigentumsobjekt ist in einem Gebäude gelegen, das aufgrund einer nach dem 8.5.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist (§ 1 Abs 4 Z 3 MRG). Es wurde aus Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wi... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §355 XIVUWG §15UWG §18
Rechtssatz: Das Gebot der Unterlassung wettbewerbswidriger Ankündigungen in einer von der verpflichteten Partei herausgegebenen Zeitschrift umfaßt nicht nur die eigentliche Herausgabe der Zeitschrift, sondern auch deren Vertrieb. Der Verstoß liegt dabei in der Unterlassung geeigneter Maßnahmen, den zB durch Zeitschriftenhändler erfolgenden Vertrieb einzustellen; diesfalls liegt an jedem Tag des weiteren V... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7. Februar 1989, 17 Cg 12/89-4, der verpflichteten Partei zugestellt am 14.Februar 1989, wurde dieser verboten, in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift B*** oder auf einer dieser Zeitschrift beigegebenen Karte dem Besteller eines B***-Abonnements eine Flasche besten französischen Cognacs gratis in Aussicht zu stellen oder zu geben oder geben zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines B***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 81 KG Meidling, auf der die beklagte gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. in den Jahren 1976 bis 1979 die Wohnungseigentumsanlage 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7-9, errichtet hat. Die Klägerin dringt mit der am 18.Oktober 1985 erhobenen Klage auf Legung einer detaillierten Abrechnung der Grund-, Bau- und Finanzierungskosten, die sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin übt das Gewerbe der Vermittlung von Versicherungsverträgen aus; sie vermittelt unter anderem Kapitalanlagen, wie zB Lebensversicherungsverträge, die mit der W*** S*** W*** V*** und mit der U*** V***-AG abgeschlossen werden. Die Vertriebsorganisation der Klägerin für Kapitalversicherungen - auch HMI-Organisation genannt - ist durch einen pyramidenartigen Aufbau in 7 hierarchisch gegliederten Ebenen geprägt. Kernpunkt dieses Systems ist es, daß die Mitarbeit... mehr lesen...
Norm: HGB §128UWG §15UWG §18
Rechtssatz: Die Ablehnung der Haftung des an einem Wettbewerbsverstoß nicht beteiligten Gesellschafters einer OHG für die sich daraus ergebenden Unterlassungsansprüche würde zu dem unbilligen Ergebnis führen, daß ein solcher Gesellschafter auch nicht für den - gemäß § 15 UWG vom Unterlassungsanspruch umfaßten - Beseitungsanspruch haften würde; in diesem Umfang sichert nämlich die Haftung des Gesellschafters schon pr... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs3 CbWWG §15
Rechtssatz: Tritt bei der Veräußerung eines von einem Hauptmieter einer unter Heranziehung von Mittel des WWG wieder aufgebauten Geschäftsräumlichkeit im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens kein gespaltenes Mietverhältnis ein, sondern kommt es vielmehr zum Übergang der Hauptmietrechte an den Unternehmenserwerber, so gelten auch die übrigen Regelungen des § 12 Abs 3 MRG. Im Anwendungsbereich des § ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 936 Grundbuch 3003 Eisenstadt, Fanny Elßler-Gasse 6. Der Antragsgegner benützt ein Geschäftslokal in dem auf dieser Liegenschaft befindlichen Haus. Mit dem am 11.Juni 1987 beim Erstgericht erhobenen Antrag begehrten die Antragsteller die Feststellung der Angemessenheit des Hauptmietzinses für das Geschäftslokal im Hause Eisenstadt, Fanny Elßler-Gasse 6 in der Höhe von 150 S je m2. Mit Schreiben vom 23.Mai 1986 "a... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §22
Rechtssatz: Die Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises durch das Gericht, das die gemeinnützige Bauvereinigung zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten verhalten kann, umfaßt auch die Grundkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 82/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 5 Ob 82/88 Veröff: SZ 61/228 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §17WGG 1979 §21
Rechtssatz: Aus der zum Nachteil des Vertragspartners der gemeinnützigen Bauvereinigung vertraglich nicht abdingbaren Pflicht, bei der Berechnung des Preises der Eigentumswohnung nach bestimmten Richtlinien vorzugehen, folgt die gleichfalls vertraglich weder zur Gänze noch zum Teil - auch nicht durch Vereinbarung eines nicht abrechenbaren Fixbetrages oder durch die Vereinbarung, daß die vom amtlich bes... mehr lesen...
Norm: WWG §15
Rechtssatz: § 15 WWG in der Fassung der WWGNov 1950 erfaßt nur die mit Fondshilfe wiederhergestellten Mietobjekte. Entscheidungstexte 5 Ob 15/88 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 5 Ob 15/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083023 Dokumentnummer JJR_19880209_OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei, die G*** W***- UND S*** MBH E***, errichtete Mitte der Siebzigerjahre als Wohnungseigentumsorganisatorin auf der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 798 KG Schladming das Haus Schladming, Hochstraße 587/588. Dieses Projekt wurde von der beklagten Partei auch mittels eines von der W*** S*** W*** V*** (künftig nur mehr kurz W*** S*** genannt) gewährten Darlehens finanziert. Zur Besicherung der daraus resultierenden Rückzahlungsforderung wurde die L... mehr lesen...
Norm: ERVO 1994 §19 Abs2WEG 1975 §17 Abs2WGG 1979 §13WGG 1979 §15
Rechtssatz: Die Rechnungslegung ist so zu gestalten, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen verlangte Preis den zu ihren Gunsten relativ zwingenden Normen des § 15 WGG und den dazu erlassenen Richtlinien entspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte gemeinnützige Bauvereinigung hat unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel der Wohnbauförderung nach dem 1. Jänner 1980 auf der Liegenschaft Wien 21., Töllergasse 42 eine Wohnungseigentumsanlage errichtet. Die Wohnungen sind fertiggestellt und an die künftigen Wohnungseigentümer übergeben. Die klagenden Wohnungseigentumsbewerber haben von der beklagten Partei die Eigentumswohnung Wien 21., Töllergasse 42/4/47 käuflich erworben; ihr Eigentumsrecht ist... mehr lesen...
Begründung: An der am 16. Oktober 1980 gegründeten Klägerin sind die Firma F***-Montagetechnik Gesellschaft m.b.H. als Komplementär und Heinz A*** (der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft), der Erstbeklagte und Gerhard S*** als Kommanditisten beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Unternehmensgegenstand unter anderem die Ausübung des Schlosser- und Maschinenbaugewerbes, eines technischen Büros, einer Handelsagentur, Montage, Stahlbau, Vorrichtungsbau, Rohrbau, Behäl... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Die - zu Recht - aufgetragene Rückforderung des verteilten Werbematerials ist ein taugliches Mittel zur Beseitigung des durch die Werbung geschaffenen rechtswidrigen Zustandes. Das aber diese Verpflichtung schon begrifflich nicht weiter gehen kann, als über die betreffenden Werbemittel noch verfügt werden kann und deshalb der Rückforderungsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden kann, ergibt sich schon aus dem § ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Zur Hintanhaltung künftiger Rechtsverletzungen ist nicht der Beseitigungsanspruch nach § 15 UWG, sondern der Anspruch auf Unterlassung weiterer Störungshandlungen bestimmt (ähnlich bereits SZ 33/133 = ÖBl 1961,68; ÖBl 1969,36). Dunlop Tennisbälle. Entscheidungstexte 4 Ob 340/80 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 340/80 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15ZPO §405 BIII
Rechtssatz: Konkretisierung eines ganz allgemein auf ein Verbot des "Beseitigens" der vorhandenen Exemplare gerichtete Beseitigungsgebotes (§ 15 UWG) im Sinne eines Auftrages, diese Exemplare aus dem Verkehr zu ziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 415/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 415/79 Veröff: ÖBl 1980,97 ... mehr lesen...
Die beklagte Verlegerin veröffentlicht seit 1975 in Form einer Loseblattausgabe die 2. Auflage von "F - S, Das österreichische Lebensmittelrecht." Am 30. November 1978 stellte die klagende Verlegerin fest, daß die Seiten E/1 bis E/30 der im Herbst 1978 erschienen 2. Ergänzungslieferung dieses Werkes ein nach Inhalt, Schrift und Satz völlig identischer Nachdruck der Blätter 2 bis 16 der 1. Lieferung ihres eigenen, seit 1954 erscheinenden Verlagswerks "Österreichisches Lebensmittelbuc... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §7 Abs2WGG 1940 §13WGG 1940 §15WGG 1940 §21 Abs1DVWGG 1940 §11 Abs3
Rechtssatz: § 7 Abs 2 WGG 1940 gewährt dem Erwerber einer Wohnung - im Gegensatz zum WGG - keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises. Erst das neue WGG enthält Bestimmungen, wonach Vereinbarungen, die gegen die Berechnung des Preises für die Übertragung des Miteigentums (Einräumung des Wohnungseigentums) verstoßen (vgl §§... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUGB §283UWG §15
Rechtssatz: Wer durch einen Gesetzesverstoß einen Störungszustand geschaffen hat, stört weiter, solange dieser Zustand nicht beseitigt ist. Seine Pflicht zum Handeln folgt aus seinem vorangegangenen Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157AngG §3UWG §15
Rechtssatz: Die Auffassung, daß das österreichische Recht, soweit nicht Sonderregelungen bestehen, keinen gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung kenne, wird auch von Autoren, welche diese Auffassung nicht teilen und jedenfalls die Festlegung eines allgemeinen Anspruches des Dienstnehmers auf Beschäftigung bei einer künftigen Regelung des Arbeitsrechtes befürworten, als die herrschende Ansicht bezeichnet. Alle für... mehr lesen...