Begründung: Das jetzt 5jährige Kind befindet sich seit 1994 zufolge pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs seiner Eltern in der Obsorge seiner Mutter und lebt seit der Trennung seiner Eltern bei der Mutter, die nach ihrer neuerlichen Verehelichung den Familiennamen ihres nunmehrigen Ehegatten annahm. Das Erstgericht untersagte der Mutter über "Antrag" des Vaters nach § 176 ABGB ("wem immer"), bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Änderung des Fami... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluß vom 26.9.1996 (ON 3) bewilligte das Erstgericht der betreibendeen Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 3.9.1996, 38 Cg 60/96a, zur Durchsetzung ihres Anspruches auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes periodische Druckschriften, insbesondere die periodische Druckschrift "G*****", zu verlegen und/oder zu vertreiben und/oder zu ... mehr lesen...
Norm: HGB §1UWG §15
Rechtssatz: Der Vertragshändler kauft die Ware vom Hersteller oder Zwischenhändler; damit endet deren Verfügungsbefugnis. Auch aus der Eigenschaft, Vertragshändler zu sein, folgt noch nicht, daß der Vertragshändler Weisungen des Herstellers oder des von diesem eingesetzten Zwischenhändlers befolgen muß. Entscheidungstexte 4 Ob 79/95 Entscheidungstext OGH 05.12.... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 IVAEO §394 Abs1UWG §1 D3eUWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Da es - außer bei erfolgreicher Anfechtung der Kündigung - ausgeschlossen ist, ein aufgelöstes Beschäftigungsverhältnis in seinem konkreten Bestand bei Ergehen des Beschäftigungsverbotes wiederherzustellen, schafft ein Beschäftigungsverbot, wenn es dazu führen müßte, daß das Beschäftigungsverhältnis gelöst wird, einen unumkehrbaren Zustand. Dem Dienstgeber ist es nur ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 AUWG §15
Rechtssatz: Ein Beseitigungsanspruch kann, ebenso wie ein Unterlassungsanspruch, durch einstweilige Verfügung gesichert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 90/95 Entscheidungstext OGH 21.11.1995 4 Ob 90/95 4 Ob 2055/96a Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2055/96a Auch; Beisatz: Die zur Sicherung des Beseiti... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §15 Z2AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die in ständiger Rechtsprechung zu § 503 Z 2 ZPO vertretene Auffassung, dass vom Gericht zweiter Instanz verneinte Mängel erster Instanz nicht mehr vom Obersten Gerichtshof zu überprüfen sind, hat auch für den - inhaltlich völlig gleichen - § 15 Z 2 AußStrG zu gelten. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlange... mehr lesen...