Norm
WGG 1979 §15Rechtssatz
Die Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises durch das Gericht, das die gemeinnützige Bauvereinigung zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten verhalten kann, umfaßt auch die Grundkosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083482Dokumentnummer
JJR_19881108_OGH0002_0050OB00082_8800000_004