Norm
ABGB §1295 IIIRechtssatz
Eine wirtschaftliche Verbindung für sich allein nimmt den beteiligten Mitbewerbern oder Verbänden noch nicht das Recht zur selbständigen Klageführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026122Dokumentnummer
JJR_19860204_OGH0002_0040OB00402_8500000_001