Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, soweit er sich gegen Punkt 1 des angefochtenen Beschlusses richtet (zur Gänze bestätigende Entscheidung). Entscheidungen über die Verfahrenshilfe können an den Obersten Gerichtshof nicht herangetragen werden, und zwar auch dann, wenn ein Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (1 Ob 575/97 = RZ 1994/66 uva in RIS-Justiz RS0012383). Der R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte mit Beschluss vom 31. 7. 1998 Dr. Helmut R***** zum Sachwalter für Erich M***** und enthob ihn als Sachwalter mit Beschluss vom 16. 10. 2000. Im Zuge der Sachwalterschaft legte der Sachwalter ordnungsgemäß Berichte. Am 20. 12. 2000 stellte Dr. R***** den Antrag auf Kostenersatz in der Höhe von S 60.000 für "umfangreiche und aufwendige Arbeit als Sachwalter". Er verwies auf seine Leistungen in mehreren gerichtlichen Verfahren neben der "Bet... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters "auf Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwalts" und "dass die Frist für den außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Beschlüsse des Rekursgerichts vom 6. Oktober 2000 erst nach dem Zuspruch der Verfahrenshilfe beginne", ab. Der Beschluss, gegen den der Vater Revisionsrekurs erheben wolle, sei ihm am 6. 10. 2000 zugestellt worden. Erst am 4. 11. 2000 habe er mittels Telefax das nunmehr abgewiesene, aussichtslose B... mehr lesen...
Begründung: Das Verlassenschaftsgericht bestimmte die Kosten des rechtskräftig für ein näher bezeichnetes Aufteilungsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators antragsgemäß mit 306.499,97 S, das Rekursgericht hingegen über Rekurs der erblasserischen Tochter für den Zeitraum vom 16. September 1999 bis 12. Mai 2000 nur mit 83.969 S. Der Revisionsrekurs des Verlassenschaftskurators, der auch die Abänderung des zweitinstanzlichen Zulassungsausspruchs, der Revisionsrekurs sei jedenf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 22. 5. 1997 unter anderem das Hauptinventar, das eine Überschuldung von 5,917.873,52 S ausweist, der Verlassenschaftsabhandlung zugrundegelegt und einem erbserklärten Sohn des Erblassers die Legitimation zur freien Behebung und Verfügung über Guthaben beim Finanzamt Linz und einer Sparkasse sowie zur Um- und Abmeldung eines PKW erteilt. Einem Rekurs des ehemaligen Verlassenschaftskurators gab das Rekursgericht nicht Folge und s... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt (ua) im Bereich des Wiener Westbahnhofs eine L*****-Filiale und im Bereich des Bahnhofs Wien-Mitte einen A*****-Markt, von dem zwei Rolltreppen zu den Bahnsteigen führen. Der A*****-Markt wurde am 12. 5. 2000 eröffnet und ist jeweils von Montag bis Samstag von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Dort werden bespielte und unbespielte Tonträger, Mobiltelefone, Büromaterial etc vertrieben. Die Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Zu I: Mit dem vom Rekursgericht in seiner nunmehr bekämpften Entscheidung ON 294 bestätigten Beschluss des Erstgerichtes ON 259 wurde ausgesprochen, dass dem Vater der drei aus seiner geschiedenen Ehe mit der obsorgeberechtigten Mutter entstammenden Töchter derzeit kein Besuchsrecht zusteht. Die Vorinstanzen haben dies einerseits mit den auffälligen und von Aggression geprägten Verhaltensweisen des Vaters (speziell gegenüber der Mutter und geschiedenen Gattin sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin betreibt im Kinozentrum "H*****" in P***** das Cafe S***** mit rund 80 Sitzplätzen und etwa 25 Bar- und Stehplätzen. Das Kinozentrum befindet sich neben dem Einkaufszentrum "P*****"; zwischen diesem Einkaufszentrum und dem Einkaufszentrum "U*****" liegen rund 500 bis 600 m. Der Zweitkläger betreibt im Einkaufszentrum "P*****" das Kaffeehaus "G*****" mit rund 120 Sitzplätzen. Bis 1997 betrieb er im - vom Einkaufszentrum "U*****" etwa 5 Gehm... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat mit seinem Beschluss vom 21. 6. 2000, 1 R 221/99x-22, ua dem Kostenrekurs der zweitbeklagten Partei gegen das (Teil-)Anerkenntnisurteil des Landesgerichtes Wels vom 7. 10. 1999, 1 Cg 65/99z-10, teilweise Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Das Rekursgericht hat mit seinem Beschluss vom 21. 6. 2000, 1 R 221/99x-22, ua dem Kostenrekurs der zweitbeklagten Partei gegen das (Te... mehr lesen...
Begründung: Der Entscheidungsgegenstand des vom Rekursgericht bestätigten erstinstanzlichen Beschlusses besteht in 1. der Enthebung des bisherigen Sachwalters und der Bestellung einer neuen Sachwalterin; 2. der Entlastung des Sachwalters aufgrund seiner Rechnungslegung; 3. der Bestimmung der Belohnung des Sachwalters; 4. der Zurückweisung von Verfahrenshilfeanträgen; 5. der Abweisung des Antrags der Betroffenen auf Aufhebung der Sachwalterschaft. Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Begründung: In mehreren Wohnungen des Hauses Wien 1, B*****, fanden Umbauarbeiten statt, wobei Setzungen und Risse bedingt durch nichtfachgerechte Auskeilung und Pölzung auftraten. Die Bauherrin hatte die A***** mit der Durchführung der Baumeisterarbeiten und die Beklagte mit der Planung und örtlichen Bauaufsicht beauftragt. Die Klägerin ist Betriebshaftpflichtversicherer der A***** und liquidierte die aufgetretenen Schäden im Gesamtbetrag von 466.500 S. Die Klägerin nimmt nun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühren einer Beratungsstelle für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung der Ausübung des Besuchsrechtes durch den Kindesvater mit insgesamt S 7.082,80, verfügte die Auszahlung dieses Betrages aus Amtsgeldern und sprach aus, daß gemäß § 2 GEG der Kindesvater diese Kosten zu tragen habe. Das Erstgericht bestimmte die Gebühren einer Beratungsstelle für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung der Ausübung des Besuchsrechtes durch den Kindesvater mit... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13. 11. 1997 hat das Erstgericht unter anderem die Gebühr des Gerichtskommissärs mit S 600 bestimmt und deren Berichtigung dem erbl. Sohn aufgetragen. Der gegen die Auferlegung der Gebühren des Gerichtskommissärs gerichteten Vorstellung der nunmehrigen Revisionsrekurswerber wurde vom Erstgericht nicht Folge gegeben. Das Erstgericht begründete diese Entscheidung damit, daß es den Rechtsmittelwerbern an jeglicher Beschwer mangle. Das Rekursgericht wies ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angeblichen Mängel des Verfahrens erster Instanz, nämlich die Nichtbeiziehung eines Sachverständigen, die vom Berufungsgericht verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0085853; Arb 11.265 ua). Zur Bauaufsicht gehört in dem von der Revisionswerberin verstandenen Sinn die Überwachung der Herstellung des Werks auf Überein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin genießt Verfahrenshilfe und wird durch einen Verfahrenshelfer im Prozeß vertreten. Die von ihr persönlich eingebrachten Schriftsätze, mit denen sie eine Klageausdehnung anstrebt (ON 4 und ON 24), wurden der Klägerin vom Erstgericht zur Verbesserung durch anwaltliche Fertigung zurückgestellt (ON 50). Mit der am 15. 5. 1998 beim Erstgericht eingelangten Eingabe erstattete die Klägerin ein umfangreiches Vorbringen zur beabsichtigten "neuerlichen Klagsausdeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 12. 1993 erteilten die Kläger der beklagten Partei den Auftrag, in ihrer Kanzlei Tischlerarbeiten zu erbringen. Es handelte sich im wesentlichen um die Verlegung eines Parkettbodens "Buche exquisit" samt Versiegelung und Herstellung des Blindbodens. Die Kläger beauftragten Baumeister Ing. Gerhard A***** mit der Bauaufsicht und der örtlichen Bauleitung. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Erstellung eines Terminplanes. Die beklagte Partei legte nach Du... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach dem einstweiligen Sachwalter des Betroffenen für dessen Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren S 3.248,74 zu, wies aber das Mehrbegehren des Sachwalters auf Zuspruch weiterer Kosten im Betrag von S 28.461,60 - für die Vertretung des Betroffenen in einem Führerscheinentziehungsverfahren - ab. Das Rekursgericht sprach dem einstweiligen Sachwalter auch die ihm vom Erstgericht verwehrten Kosten von S 28.461,60 zu und verfügte, daß der Betr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 hängt davon ab, ob die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 2. August 1991 der Konkurs eröffnet wurde und für die der Masseverwalter auf der Klagsseite einschreitet, war Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus in Wien. An sämtlichen Anteilen der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet; die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin der Wohnungen top 3, 6, 9 und 24. Bis zur Unterfertigung von Mietverträgen benützten die Beklagten - alle bis Dezember 1991 Dienstne... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 5. 9. 1996 wurde der von der Rechtsanwaltskammer namhaftgemachte Rechtsanwalt Dr. Michael M***** zum einstweiligen Sachwalter für Peter M***** bestellt. Gegen diesen Beschluß erhob der Sachwalter Rekurs mit dem Vorbringen, die Voraussetzungen für eine Sachwalterbestellung seien nicht gegeben. Das Rekursgericht gab diesem Rekurs keine Folge. Nach Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wurde das Verfahren eingestellt und der einstweilige Sachwalter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat die Rechtsrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt; insoweit kann sie die unterlassene Rechtsrüge nicht in der Revision nachholen (Kodek in Rechberger, ZPO § 503 Z 4 mwN). Ihre Zulassungsbeschwerde ist im übrigen weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht begründet: Die Beklagte hat die Rechtsrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt; insoweit kann sie die unterlassene Rechtsrü... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht nahm mit rechtskräftigem Beschluß vom 28.Jänner 1992 ON 21 die aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß bedingt abgegebene Erbserklärung der jetzt 98jährigen Mutter der Verstorbenen zu Gericht an (Punkt 2.), überließ ihr gemäß § 145 AußStrG und § 810 ABGB die Benützung, Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (Punkt 3.) und übermittelte die Akten dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Nachlaßinventars (Punkt 5.). In der Folge bestimmte es mi... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 7. 1997 verstorbene Erblasser hat testamentarisch (das eigenhändige Testament ist mit 20. 8. 1982 und 26. 8. 1983 datiert) seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und die Söhne W***** und R***** enterbt. Das Testament wurde der bisher durchgeführten Abhandlung zugrundegelegt. Am Verfahren beteiligten sich die Witwe und der Sohn R***** W*****. Eine Einigung über den Pflichtteil wurde nicht erzielt. Die anwaltlich vertretene Witwe gab am 26. 11. 1997 eine unbe... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 7. 1997 verstorbene Erblasser hat testamentarisch (das eigenhändige Testament ist mit 20. 8. 1982 und 26. 8. 1983 datiert) seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und die Söhne W***** und R***** enterbt. Das Testament wurde der bisher durchgeführten Abhandlung zugrundegelegt. Am Verfahren beteiligten sich die Witwe und der Sohn R***** W*****. Eine Einigung über den Pflichtteil wurde nicht erzielt. Die anwaltlich vertretene Witwe gab am 26. 11. 1997 eine unbe... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, die Raiffeisenkasse T***** registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung und die R*****Gesellschaft mbH bildeten mit Statut vom 27.9.1976 zur Sanierung des Ortszentrums von T***** die Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T*****. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete die Sanierung mit Bescheid vom 22.6.1977 an. Von der Sanierung umfaßt war (ua) die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** T*****, die im Miteigentum der Kläger steht. Die Kläger ware... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die vom Kläger gegen das Ersturteil erhobene Berufung zurück und sprach aus, daß die Beklagte die Kosten ihrer Berufungsbeantwortung selbst zu tragen habe. Da der Kläger die Berufung gegen das ihm am 1.8.1997 zugestellte Urteil erst am 23.9.1997 zur Post gegeben habe, sei die Berufung verspätet. Der Beklagten stünden Kosten der Berufungsbeantwortung nicht zu, weil sie auf die Verspätung der Berufung nicht hinge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unterlassungsbegehren können ganz allgemein nur bei Wiederholungsgefahr erhoben werden (RIS-Justiz RS0031786). Es ist daher für die Entscheidung ohne Bedeutung, daß die Klägerin ihren Anspruch auf "jeden erdenklichen Rechtsgrund" gestützt hat. Die Wiederholungsgefahr besteht in der ernstlichen Besorgnis weiterer Eingriffe (RIS-Justiz RS0009357). Sie ist zu verneinen, wenn der Verletzer besondere Umstände dartun kann, d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts, mit dem ua die Belohnung des Sachwalters für seine Tätigkeit in den Abrechnungszeiträumen vom 1.11.1994 bis 31.12.1995 und vom 1.1.1996 bis 30.11.1996 festgesetzt und Entlohnungsmehrbegehren für beide Zeiträume abgewiesen wurden. Es sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Bestätigung der Abwei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIa3ABGB §1489 IIBWGG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Bauaufsicht soll dem Bauherrn, der hiefür seinen Architekten gesondert zu entlohnen hat, vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen, nicht aber diese von deren Verantwortung entlasten oder deren Verantwortung mindern. Die Bauüberwachung erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers und nich... mehr lesen...