Wie dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid zu entnehmen ist, hat die Beschwerdeführerin am 1. Dezember 1999 mit ihrer Gesellschafterin, der O. Bank, eine als "Vorvertrag über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens" bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung hat folgenden auszugsweisen Inhalt: § 1 Darlehenszweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Maschinenausstattung der G. (=Beschwerdeführerin). Das Darlehen ist ausschließ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs1;
Rechtssatz: § 33 TP 19 Abs 1 GebG hat alle Kreditverträge iSd Zivilrechts zum Gegenstand, die dem Kreditnehmer die Möglichkeit einer Fremdfinanzierung privater oder betrieblicher Bedürfnisse aus vertraglich hiefür bereitgestellten Mitteln des Kreditgebers eröffnen. Das Tatbestandsmerkmal, dass dem Kreditnehmer mit dem Kreditve... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;GebG 1957 §33 TP19 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 936 ABGB kann von einer Vereinbarung, künftig einen Vertrag schließen zu wollen, nur gesprochen werden, wenn der Leistungsinhalt des Vorvertrages die Verpflichtung enthält, künftig einen Vertrag abschließen zu wollen, nicht aber, wenn in der Vereinbar... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs1;
Rechtssatz: Dass die Verfügungsmacht über einen Geldbetrag zeitlich befristet ist, widerspricht nicht der Erfüllung des Tatbestandes nach § 33 TP 19 Abs 1 GebG. Derartige Vereinbarungen sind im Wirtschaftsleben nicht unüblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002160236.X03 ... mehr lesen...
Am 21. April 1992 schloss der Beschwerdeführer mit seiner Mutter eine Vereinbarung in Form eines Notariatsaktes, die mit "Unterbeteiligungsvertrag" betitelt wurde. In dieser Vereinbarung wird zunächst festgestellt, dass die Mutter des Beschwerdeführers mit einer Kommanditeinlage an der A. KG beteiligt ist, wobei die Einlage einem Anteil von 39,327 % entspreche. Sie räumte dem Beschwerdeführer, der als "Unterbeteiligter" bezeichnet wird, an diesem Geschäftsanteil eine Unterbeteiligung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Unterbeteiligungsgesellschaft ist eine bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft gemäß § 1175 ABGB (Hinweis E 27. April 1987, 85/15/0135, VwSlg 6210 F/1987). Wird eine solche bürgerlichrechtliche Erwerbsgesellschaft neu gegründet, ist der Gebührent... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei wurde 1982 als Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftszweck der Verwaltung eines Hotelunternehmens gegründet. Von diesem Gesellschaftsvertrag über die Begründung: der Kommanditgesellschaft wurde nach § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG 1957 in der damals anzuwendenden Fassung, insbesondere vor Aufhebung des § 33 TP 16 GebG durch Art IV Z 2 des Bundesgesetzes BGBl 629/1994, eine Rechtsgebühr vom Werte der bedungenen Vermögenseinlagen (Kommanditeinlagen in H... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art10;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4;61991CJ0280 Viessmann VORAB;61999CJ0508 Palais am Stadtpark VORAB;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §4 Abs2 Z1 idF 1994/629;KVG 1934 §4 Abs2 Z2 idF 1994/629; ... mehr lesen...
Am 16./25. Mai 2000 errichteten die Beschwerdeführerin als Pfandgläubigerin und ihr Schuldner sowie dessen Ehegattin als Liegenschaftseigentümer und Pfandbesteller eine Pfandbestellungsurkunde (Hypothekarverschreibung), deren Punkt 4. auszugsweise wie folgt lautet: "4. Die Liegenschaftseigentümer und Pfandbesteller verpflichten sich weiters 4.1. der G Gesellschaft m.b.H. alle Abgaben, Gebühren und Aufwendungen, wie z.B für die Ausstellung, Beglaubigung und grundbücherli... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde den Berufungen der Beschwerdeführerin gegen sechs Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien keine Folge. Das Finanzamt schrieb für die vorgelegten Verträge jeweils eine Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z. 1 GebG vor. Die vorliegenden formularmäßigen Vertragsurkunden sind jeweils mit dem Wort "Servicevertrag" überschrieben (in einem Fall weist die Vertragsurkunde einen englischen Text auf). Der... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Bei Hypothekarverschreibungen haften die Pfandbesteller für die Gebühr gemäß § 30 GebG, und zwar solidarisch. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001160599.X02 Im RIS seit 01.08.2002 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0147 E 2. April 1990 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 15.11.1984, 83/15/0181, 0182, VwSlg 5930 F/1984) umfaßt § 33 TP 5 Abs 1 GebG a) die lupenreinen Bestandverträge im Sinne der §§ 1090ff ABGB und b) Verträge,... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Bei Hypothekarverschreibungen ist der Gläubiger zur Entrichtung der Gebühr gemäß § 28 Abs 1 Z 2 GebG verpflichtet, weil in seinem Interesse die Urkunde ausgestellt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001160599.X01 Im R... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Betreffend die Frage, wen die Abgabenbehörde primär heranzuziehen berechtigt ist, und zwar den Hauptschuldner (Gebührenschuldner) oder den Haftenden (als Soli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §859;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;
Rechtssatz: Beim hier zu beurteilenden Vertragsverhältnis steht zunächst unzweifelhaft fest, dass eine unverbrauchbare (und unbewegliche) Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis zur Verfügung gestellt wird, sodass jedenfalls ein Bestandverhältnis anzuneh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloss am 2. September 1997 über ein von ihm gemietetes Geschäftslokal (Magazin samt Lager bzw. Büro) für die Dauer von fünf Jahren mit einer GmbH einen Untermietvertrag. Die Vertragsurkunde wurde von beiden Teilen unterzeichnet und dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz:... mehr lesen...
Die an der Beschwerdeführerin als atypisch stille Gesellschafterin beteiligte C AG gewährte der Beschwerdeführerin zwei Darlehen über insgesamt S 13,7 Millionen, wobei keine Urkunde errichtet, die Beträge aber in die Bücher der Beschwerdeführerin aufgenommen wurden. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang allein die Frage strittig, ob eine derartige Darlehensgewährung als Darlehen "eines Gesellschafters an seine Gesellschaft" iS des § 3... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;GebG 1957 §33 TP8 Abs4;HGB §178;
Rechtssatz: In der gebührenrechtlichen Literatur wird die Anwendung des § 33 TP 8 Abs 4 GebG auf Darlehen eines atypischen stillen Gesellschafters nur von Förster (GesRZ 1979, 93 ff) vertreten. Frotz/Huegel/Popp (Kommenta... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Gebühr von der ausdrücklich rechtsgeschäftlich vereinbarten Dauer und nicht ausgehend von der tatsächlichen Dauer zu entrichten. Das hat nicht nur für die tatsächliche Fortsetzung eines Bestandverhältnisses über die urkundlich vereinbarte Dauer... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: Die Vertragsdauer stellt - wenn der Preis nicht in einer einmaligen Leistung besteht - neben dem vereinbarten Preis, also dem Bestandzins einschließlich der vereinbarten Nebenleistungen, das zweite Element zur Feststellung des Wertes des Bestandvertrages im Sinne des § 33 TP 5 Abs 1 GebG da... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;GebG 1957 §33 TP8 Abs4;HGB §178;
Rechtssatz: Wie die E des OGH vom 12. September 1996, 8 ObS 2107/96b SZ 69/208, zeigt, lag der Fall dort so, dass ein an einer GmbH atypisch beteiligter stiller Gesellschafter im Stadium der Insolvenz der GmbH zur Begleic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloss am 30. April 1997 mit K. eine Vereinbarung in Form eines Notariatsaktes, die auszugsweise folgenden Inhalt hatte: "ERSTENS (1) Herr K und Frau A (Beschwerdeführerin) beabsichtigen, eine Lebensgemeinschaft einzugehen. Im Rahmen dieser Lebensgemeinschaft ist beabsichtigt, das Reihenhaus in 1230 Wien, (Adresse) gemeinsam zu beziehen. (2) Herr K hat mit Kaufvertrag vom 07.04.1997 das vorstehend beschriebene Reihenhaus (... Miteigentumsanteile der E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Ansprüche aus einer aufgelösten Lebensgemeinschaft sind im Gesetz konkret nicht geregelt; solche Ansprüche müssen aus allgemeinen Bestimmungen, etwa denen über die ungerechtfertigte Bereicherung, abgeleitet werden. Umso mehr bestand im vorliegenden ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende S...Brauerei schloss mit Elisabeth K ein "Getränkebezugsübereinkommen", mit auszugsweise folgendem Wortlaut: "1.) Die S...Brauerei sagt dem Kunden einen einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von S 125.000,-- plus 20 % MWST S 25.000,-- gesamt S 150.000,-- für die Abnahme von 500 hl Bier ... 2.) Als Gegenleistung verpflichtet sich der Kunde, das von ihm ... benötigte Bier ... ausschließlich und ununterbrochen von der S...Brauerei ... zu... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0278 E 31. Mai 1995 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Verpflichtet sich jemand seinem Kunden gegenüber, ihm Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen und trifft weiters den Kunden in bestimmten, vertraglich vorgesehenen Fällen die Pflicht, den nicht durch Warenbezug amoritisie... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0278 E 31. Mai 1995 RS 2 Stammrechtssatz Auch die Umsatzsteuer ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001160312.X01 ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt in Wien zwei Krankenhäuser und schloss, jeweils mit einer Urkunde vom 23. November 1998, mit zwei verschiedenen Versicherungsanstalten zwei als "Darlehensvertrag" bezeichnete Verträge, deren gleich lautender Text auszugsweise wie folgt lautet: "DARLEHENSVERTRAG welcher am unten angeführten Tag zwischen der Versicherungsanstalt ..., ... in der Folge kurz Darlehensgeberin genannt, und dem ... (beschwerdeführende Verein)...in der Fol... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1154a;ABGB §985;GebG 1957 §33 TP8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0172
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, 91/14/0008, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Unterscheidung zwischen Vorschuss (auf einen... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, ihren Beilagen und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Die Beschwerdeführerin schloss mit der Haslinger und Co OEG ein Leistungs- und Lieferungsübereinkommen, das auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "1. Die Brauerei sagt dem Kunden einen einmaligen Betrag von S 200.000,-- zuzüglich Mehrwertsteuer S 40.000,-- zusammen S 240.000,-- zu. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist vom Kunden an das Finanzamt abzuführen. Dieser... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs1;GebG 1957 §33;
Rechtssatz: Ungeachtet des von den Vertragsparteien des Bierbezugsvertrages allenfalls primär verfolgten Zwecks eines Bezugsrechtskaufes wird in der Vereinbarung von vornherein auch eine Regelung des Schicksales des dem belieferten Kunden zur Verfügung gestellten Geldbetrages für den Fall getroffen, dass der Kund... mehr lesen...