Am 12. Mai 2003 schloss die beschwerdeführende Partei als Vermieterin mit der V GmbH einen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten auf unbestimmte Dauer ab. Punkt IX. des Mietvertrages lautet: "Die Untervermietung des Mietgegenstandes, die Veräußerung und die Verpachtung des im Mietgegenstand geführten Unternehmens sowie wesentliche Änderungen der Beteiligungsverhältnisse in der Gesellschaft des Mieters sind bei sonstiger 'Auflösung aus wichtigen Grund' an die vorherige sch... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/16/0254 E 17. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Als wesentlicher Grundsatz des Gebührenrechts ist in § 17 Abs. 1 GebG 1957 bestimmt, dass für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend ist. Grundsätzlich ist jede Urkunde, die eine Re... mehr lesen...
Am 28. Jänner 1998 schlossen die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (in der Folge: Rechtsvorgängerin) und die C AG einen "Vertrag für revolvierend ausnützbaren Kredit", in welchem der Rechtsvorgängerin ein Kontokorrentkredit in Höhe von maximal US-$ 7,5 Mio zur Finanzierung von Handelsgeschäften und von Betriebsmitteln gewährt wurde. Die Kreditnehmerin verpflichtete sich darin zur Abtretung sämtlicher Ansprüche und Rechte der von der Kreditgeberin finanzierten Geschäfte im Ausma... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0129 E 10. Juni 1991 VwSlg 6606 F/1991 RS 5 Stammrechtssatz Die Bezeichnung der Vertragsurkunde ist für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (Hinweis E 16.3.1987, 85/15/0155). European Case L... mehr lesen...
Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin der F GmbH ein Anbot zum Abschluss eines Pachtvertrages unterbreitete. Die Präambel dieses Anbotes lautete: "Die F GmbH ist bereits seit dem 01.12.2001 auf Grund eines mündlichen Pachtvertrages Pächter, des im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Betriebes der Sessellifte S, G und des Schleppliftes G. In diesem Pachtvertrag wurden jedoch keine Regelungen für die Zukunft getroffen, sondern lediglich ein Pachtvertrag auf unbestimmt... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2; Beachte Besprechung in:
GeS aktuell 2007/5, Seite 219 - 222; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0304 E 27. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist es für die Entstehung der Gebührenschuld nicht erforderlich, dass die Bemessungsgrundlage f... mehr lesen...
Mit Bestandvertrag vom 3. Juni 1993 vermietete die E GesmbH (in der Folge kurz: E) dem Einzelunternehmen Firma Martin W. "M" ein in diesem Bestandvertrag näher bezeichnetes Betriebsobjekt in W beginnend mit 1. Jänner 1994 auf unbestimmte Zeit. Der Bestandnehmer verzichtete bis 31. Mai 2003 auf die Aufkündigung dieses Vertrages. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 brachte der Bestandnehmer sein Einzelunternehmen mit allen Rechten und Pflichten in die "M GmbH" ein. Mit Wirkung vom 4. Mai 199... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;
Rechtssatz: Als wesentlicher Grundsatz des Gebührenrechts ist in § 17 Abs. 1 GebG 1957 bestimmt, dass für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend ist. Grundsätzlich ist jede Urkunde, die eine Rechtsgebühr auslöst, für sich nach Maßgabe ihres Inhalts zu vergebühren.... mehr lesen...
Am 14. Mai 2000 unterfertigten der Beschwerdeführer als "Darlehensnehmer" einerseits und die C Investmentbank Aktiengesellschaft als "Bank" andererseits eine als "Darlehensvertrag" titulierte Urkunde folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Inhaltes: "Die Bank bietet dem Darlehensnehmer hiermit den Abschluss des folgenden Vertrages über ein Einmalbardarlehen an, das durch die schriftliche Annahmeerklärung zustande kommt. Die Bank bleibt dem Darlehensnehmer mit diesem Angebot einen Mona... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0129 E 10. Juni 1991 VwSlg 6606 F/1991 RS 5 Stammrechtssatz Die Bezeichnung der Vertragsurkunde ist für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (Hinweis E 16.3.1987, 85/15/0155). European Case L... mehr lesen...
Die Vertragsurkunde, die die Beschwerdeführerin am 28. September 1998 dem Finanzamt anzeigte, ist mit "Darlehensantrag" überschrieben. In der Präambel wird die Beschwerdeführerin als Darlehensnehmer, die R. Hypothekenbank AG, Deutschland, als Darlehensgeber bezeichnet. Dort heißt es wörtlich: "Der Darlehensnehmer beantragt ein R-Darlehen in Höhe von S 797 Mio." Aus dem umfangreichen Vertragswerk sind folgende Punkte hervorzuheben: Beleihungsobjekt ist eine Liegenschaft ... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0129 E 10. Juni 1991 VwSlg 6606 F/1991 RS 5 Stammrechtssatz Die Bezeichnung der Vertragsurkunde ist für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (Hinweis E 16.3.1987, 85/15/0155). European Case L... mehr lesen...
Ein Immobilienleasingunternehmen vermietete der beschwerdeführenden Gemeinde die Teilfläche eines Grundstückes, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag vom 27. Mai 1997 sah einen Verzicht des Mieters auf Ausübung des Kündigungsrechtes auf die Dauer von 15 Jahren ab Übergabe des Betriebsobjektes vor. Neben dem Mietentgelt war vereinbart, dass der Mieter eine vierteljährliche Kaution in Höhe von S 125.000,-- leistet und dass bis Mie... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP5;
Rechtssatz: Da gemäß § 17 Abs 5 GebG die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt, kann es umso weniger darauf ankommen, ob einzelne eingegangene Vertragsverpflichtungen rechtlich durchsetzbar sind oder nicht. Entscheidend i... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall unterlag es allein der Disposition der Parteien, dass sie das Risiko einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus den im Einzelnen angeführten Gründen einer vertraglichen Regelung unterworfen haben. Es wäre mit dem in § 17 Abs 1 GebG festgelegten Urkundenprinzip unvereinbar, müsste für die... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP5;
Rechtssatz: Bei der hier vereinbarten Kaution handelt es sich um eine zum Großteil einmalig zu erbringende, zum Teil in Teilbeträgen zu erbringende Leistung, wozu sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen. Solche Leistungen sin... mehr lesen...
Die beschwerdeführende S...Brauerei schloss mit Elisabeth K ein "Getränkebezugsübereinkommen", mit auszugsweise folgendem Wortlaut: "1.) Die S...Brauerei sagt dem Kunden einen einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von S 125.000,-- plus 20 % MWST S 25.000,-- gesamt S 150.000,-- für die Abnahme von 500 hl Bier ... 2.) Als Gegenleistung verpflichtet sich der Kunde, das von ihm ... benötigte Bier ... ausschließlich und ununterbrochen von der S...Brauerei ... zu... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der Beweggrund für die schriftliche Beurkundung ist für die Beurteilung der Gebührenpflicht rechtlich unerheblich und die Behörde ist bei einem eindeutigen und bestimmten Inhalt der Urkunde nicht verpflichtet, weitere Erhebungen durchzuführen. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt in Wien zwei Krankenhäuser und schloss, jeweils mit einer Urkunde vom 23. November 1998, mit zwei verschiedenen Versicherungsanstalten zwei als "Darlehensvertrag" bezeichnete Verträge, deren gleich lautender Text auszugsweise wie folgt lautet: "DARLEHENSVERTRAG welcher am unten angeführten Tag zwischen der Versicherungsanstalt ..., ... in der Folge kurz Darlehensgeberin genannt, und dem ... (beschwerdeführende Verein)...in der Fol... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0172 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0112 E 27. Februar 1995 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ist die von den Vertragsteilen gewählte Be... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien trat einen Akt, in dem sich die angezeigte, zwischen der S GmbH als Verkäuferin und der beschwerdeführenden Bank als Käuferin geschlossene Vereinbarung vom 30. November 1997 über den Wiederkauf einer Liegenschaft befand, dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: Finanzamt Innsbruck) "zuständigkeitshalber" ab. Diese Vereinbarung lautet auszugsweise: "I. Die Verkäuferin ist aufgrund des zwischen den ... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0129 E 10. Juni 1991 VwSlg 6606 F/1991 RS 5 Stammrechtssatz Die Bezeichnung der Vertragsurkunde ist für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (Hinweis E 16.3.1987, 85/15/0155). European Case L... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft und G B, früher Kommanditistin der Beschwerdeführerin, schlossen am 16. März 1995 einen "Abfindungsvertrag" mit folgendem Inhalt: "ABFINDUNGSVERTRAG vom 16.3.1995 abgeschlossen zwischen der im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels zu FN 26004 t eingetragenen Kommanditgesellschaft J KG mit dem Sitz in S, einerseits und Frau G B, geb. 18.6.1937, andererseits, unter Betritt der Gesellschafter K Gesellschaft m.b.H., Kommerzialrat J K ge... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften, den damit vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide und den ebenfalls vorgelegten Kopien dreier Lieferungsübereinkommen ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin schloss mit der Caner GmbH & Co KEG in St. Pölten, weiters mit der Millenium Gastronomie GmbH in Krems und schließlich mit der Norbert Karl Nachfolge KEG in Krems, jeweils im Wesentlichen gleich lautende Lieferungsübereinkommen betreffend Bierbezug ab, in dene... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung des Vergleiches enthält, ist das Rechtsgeschäft nach § 1380 ABGB zu beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte derge... mehr lesen...
Am 5. Dezember 1997 errichteten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin einen Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "§ 2 Vertragsgegenstand-Grundsätze (1) Dieser Vertrag regelt die Unterhaltsverpflichtungen zwischen ND und YD. (2) Weiters regelt dieser Vertrag Teilbereiche zur Aufteilung, Verwendung und Überlassung diverser Gegenstände des ehelichen Gebrauchsvermögens, stellt Eigentumsverhältnisse klar und sieht Bestimmungen für die Zahlung des Unterhalts an d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §16 Abs7;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs4;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;GebG 1957 §33 TP3;
Rechtssatz: Ein beurkundetes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall ei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs4;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Vergleiches für den Fall der Scheidung ist nicht eine Einigung in allen strittigen Fragen erforderlich. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs4;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Die vom Abgabepflichtigen mit seiner Ehegattin geschlossene Vereinbarung geht insb wegen ihrer Klarstellungsfunktion und Streitvorbeugungsfunktion für die Zeit nach Auflösung de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: In Ermangelung einer Definition des Begriffes "Vergleich" im GebG ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...