Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH lösen auch bloß rechtsbezeugende Urkunden, die dem Vertragsabschluß nachfolgen, die Gebührenpflicht aus (Hinweis E 24.6.1991, 90/15/0058). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160101.X01 Im ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob eine Vertragsurkunde, die auszugsweise den nachstehenden Inhalt aufweist, den Gebührentatbestand gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 1 GebG auslöst oder nicht: " KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Josefine P als Verkäuferin einerseits und Herrn M als Käufer andererseits wie folgt: I Kaufgegenstand: Der Verkäuferin steht al... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1
(hier: Kauf einer Pflichtteilsforderung) Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie ... mehr lesen...
Gerhard B. veräußerte mit Notariatsakt vom 6. Juni 1990 dem Beschwerdeführer seinen Geschäftsanteil an der Gerhard B Gesellschaft mbH (in der Folge: GB GmbH). Der Vertrag hat (auszugsweise) nachstehenden Inhalt: II Gerhard B. tritt diesen seinen Geschäftsanteil in Höhe von S 1,000.000,-- hiemit um den vereinbarten Betrag von S 1,-- an Anton B. (Beschwerdeführer) ab und dieser erklärt die Vertragsannahme. III Der Abtretungspre... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 631-633;
Rechtssatz: Da nach § 17 Abs 1 zweiter Satz GebG zum Urkundeninhalt auch der Inhalt einer Schrift zählt, die durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird (Hinweis Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz 1957, Textz... mehr lesen...
In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich die Kopie eines Protokolls über die am 15. Mai 1991 abgehaltene Hauptversammlung der S. AG. Daran wird zunächst festgehalten, daß die "im angeschlossenen Teilnehmerverzeichnis, Beilage./A," angeführten Vertreter der beschwerdeführenden GmbH, der einzigen Aktionärin der S. AG, anwesend waren. Unter Punkt 1. der Tagesordnung (Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes ...) wird unter anderem wörtlich ausgeführt: "D... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht ist das Vorhandensein und der Inhalt eines Schriftstückes entscheidend; eine tatsächlich errichtete Schrift unterliegt auch dann der Gebührenpflicht, wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer Vorgangsweise unterbleiben hätte können (Hin... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt eine mit 11. August 1989 datierte Urkunde zugrunde, derzufolge Ing. Fritz E. als "Verkäufer" und die Beschwerdeführerin als "Käuferin" einen "Rahmenvertrag" abgeschlossen haben. Unter Punkt I. des Vertrages wird ausgeführt, Ing. Fritz E. sei alleiniger Gesellschafter der W. GmbH. Die W. GmbH sei alleiniger Gesellschafter von fünf im einzelnen angeführten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, "im folgenden kurz St.-Gruppe genannt". Die Punkte III. und X. des... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0201 E 14. November 1996
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des § 17 Abs 2 GebG ist, daß der Urkundeninhalt nicht deutlich ist. § 17 Abs 2 GebG greift also nur in jenen Fällen ein, in denen die Urkunde Aussagen enthält, die verschiedene Deut... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0201 E 14. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §914;GebG 1957 §17 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0201 E 14. November 1996
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß nach § 17 Abs 1 GebG für die Beurteilung der Gebührenschuld der schriftlich festgelegte Inhalt der Urkunde maßg... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Die Beschwerdeführerin schloß mit einer Gesellschaft m.b.H. & Co KG (deren einzige Kommanditistin sie im übrigen war) - im folgenden kurz: KG - am 31. Mai 1988 einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft, wobei sich die Beschwerdeführerin als stille Gesellschafterin verpflichtete, Einzahlungen bis zu einem Betrag von S 15,000.000,-- vorzunehmen. Gemäß Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages wurde in Aussicht ge... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde. Eu... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Landesgericht Salzburg geführten Voruntersuchung wurden diverse Unterlagen beschlagnahmt, darunter die jetzt streitgegenständlichen Urkunden, die sich (zusammen mit anderen) in einem Umschlag mit dem Vermerk "nicht beim Finanzamt zur Anzeige bringen" befanden. Sie haben folgenden Wortlaut: A) "BESTÄTIGUNG UND ERKLÄRUNG I. Der W-GmbH & Co KG, Serie VI steht eine Forderung in Höhe von S 47.000.000,-- gegen di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0088
Rechtssatz: Für die Frage der Gebührenpflicht nach dem dritten Abschnitt des GebG ist es unerheblich, ob der durch das Rechtsgeschäft angestrebte w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §886;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0088
Rechtssatz: Für die Frage des Vorliegens einer Urkunde iSd GebG ist lediglich erforderlich, daß ein handgesc... mehr lesen...
Am 30. September 1985 richtete die Geschäftsstelle der X-GmbH (in der Folge kurz: GesmbH) in Wien an die Beschwerdeführerin zum Betreff: "Garantie" folgendes Schreiben: "Sehr geehrte Frau Dkfm. X Wir sind in Kenntnis des Pfandbestellungs- und Leibrentenvertrages zwischen Ihnen und der A-GmbH, welcher zu BRP 146.645/85 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern angezeigt ist. Wir garantieren die dort vorgesehene Leibrente in der Weise, daß wir den Ausfall, den Sie aus e... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist für die gebührenrechtliche Beurteilung einer schriftlichen Erklärung nicht die Bezeichnung in der Erklärung, sondern der gesamte Inhalt dieser Erklärung entscheidend (Hinweis E 15.12.1976, 2005/74, E 15.11.1984, 83/15/0181, 0182 E 16.3.1987, 87/15/0155). European Case Law ... mehr lesen...
Die wesentlichen Teile der zwischen der Beschwerdeführerin und einem anderen Unternehmen (im Vertragstext "Eigentümer" genannt) am 9. Mai 1988 abgeschlossenen und beurkundeten, als "Werbeflächen-Benützungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung lauten: "§ 1 Vertragsobjekt Der Eigentümer räumt (der Beschwerdeführerin) entgeltliche Benützungsrechte zur Errichtung von Außenwerbungsanlagen (Werbetafeln) im Bereich der F-Märkte laut Beila... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310;
Rechtssatz: Erfüllt ein Schriftstück die Voraussetzungen einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft und enthält es alle für die Gebührenbemessung bedeutsamen Umstände - also auch die Bemessungsgrundlage -, so richtet sich die Gebührenpflicht ausschließlich nach... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0019 4 Stammrechtssatz Gegen den eindeutigen Urkundeninhalt ist lediglich der Beweis zulässig, daß das beurkundete Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der Urkundenerrichtung nicht (gültig) zustande gekommen... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgef... mehr lesen...
Am 22. Dezember 1983 unterfertigten die beschwerdeführende Bank als Kreditgeber und Dr. A. als Kreditnehmer eine Urkunde über einen Kreditvertrag, wonach die Bank dem Kreditnehmer einen Kredit auf Kontokorrentbasis mit einem Rahmen von S 450.000,-- gewährt. Nach Punkt 2.3 der Urkunde steht der Kreditrahmen dem Kreditnehmer bis auf weiteres, längstens jedoch bis 31. Dezember 1988 zur Verfügung. Darüber hinaus enthält die Urkunde keine Vereinbarungen über die Dauer des Kreditverhältniss... mehr lesen...
Der Beschwerde liegen zwei jeweils als "Darlehensvorvertrag" überschriebene, im wesentlichen gleichlautende Vertragsurkunden je vom 16. und 18. Jänner 1989 zugrunde, in denen sich die beschwerdeführende GmbH bereit erklärte, dem jeweiligen Vertragspartner "zum Zwecke der Anmeldung von Patenten" ... ein zinsenbegünstigtes Darlehen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag "unter nachstehenden Bedingungen in Hinkunft zuzuzählen." Die Punkte I. und II. der Vertragsurkunden lauten wörtlich: ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank stellte am 12. Oktober 1982 ihrem Kreditnehmer Dr. T. in Erledigung eines Krediterhöhungsantrages ein schriftliches, mit 30 Tagen befristetes Anbot, dessen für den Beschwerdefall wesentlicher Text wie folgt lautet: "In Erledigung Ihres Antrages stellen wir Ihnen folgendes Anbot, befristet mit 30 Tagen. Wir sind bereit, den Ihnen gewährten Kredit von ursprünglich S 200.000,--, derzeit ungeachtet der Zinsen mit einem Betrag von S 11.239,-- aushaftend, auf den... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1991, S 565-567; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0077 E 25. März 1985 VwSlg 5982 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Mündliche Vereinbarungen müssen bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht in den der Vergebührung unterliegenden Vertrag aufge... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1991, S 565-567;
Rechtssatz: Gegen den eindeutigen Urkundeninhalt ist lediglich der Beweis zulässig, daß das beurkundete Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der Urkundenerrichtung nicht (gültig) zustande gekommen ist (Hinweis E 3.6.1953, 624/51, VwSlg 775 F/1953, E 7.12.1976... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Vertragsurkunde ist für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (Hinweis E 16.3.1987, 85/15/0155). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150129.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0123 E 8. September 1983 VwSlg 5800 F/1983; RS 2 Stammrechtssatz Wenn der über eine Hypothekarverschreibung errichteten Urkunde weder zu entnehmen ist, daß ein Sachverhalt iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt, noch Umstände beurkundet sind, aus denen sich das Nichtvor... mehr lesen...
Ende Dezember 1987 unterzeichneten die vier zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen Beschwerdeführer als Mieter und am 2. Februar 1988 unterzeichnete eine GmbH als Vermieter einen im Inland errichteten Mietvertrag über die Vermietung einer Liegenschaft mit allen darauf zu errichtenden Gebäuden. Der Mietvertrag begann am Tage der Unterzeichnung und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Punkt 12. des Mietvertrages lautet: 12.Zahlung vor Beginn des Mie... mehr lesen...