RS Vwgh 2000/9/28 2000/16/0332

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1380;
EheG §55a Abs2;
GebG 1957 §17 Abs1;
GebG 1957 §17 Abs4;
GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;

Rechtssatz

Die vom Abgabepflichtigen mit seiner Ehegattin geschlossene Vereinbarung geht insb wegen ihrer Klarstellungsfunktion und Streitvorbeugungsfunktion für die Zeit nach Auflösung der Ehe (Hinweis E 1.9.1999, 99/16/0051; E 26.11.1998, 98/16/0129) über einen bloßen Alimentationsvertrag hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160332.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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