Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §17 Abs3;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs3;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Dem Einwand, die auch für die Stempel- und Rechtsgebühren bedeutsame Bestimmung des § 17 Abs 3 BewG beziehe sich auf den ungewissen Betrag der gewissen Nutzung, nicht aber ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 225;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Abgrenzung Leibrentenvertrag - freigebige Zuwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987150111.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP13 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1 Z2 lita;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §17 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/7, 411;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht einer Vollmacht kommt es nicht auf den Zweck der Vollmacht an. Der Umstand, daß von einer Vollmacht erst in der Zukunft Gebrauch gemacht werden kann,... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §20 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/6, S 347;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der §§ 15 Abs 1, 17 Abs 1 und 20 Z 5 GebG ergibt sich, daß nur ein an sich gebührenpflichtiges Sicherungsgeschäft, das zu einem gebührenpflichtigen Darlehensvertrag oder Kreditvertrag abgeschlossen worde... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §861;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/5, S 282;
Rechtssatz: Bei Anbot und Annahme ist grundsätzlich der Inhalt des Anbotschreibens maßgeblich, da ein abänderndes oder ergänzendes Annahmeschreiben als Gegenoffert zu qualifizieren wäre und ein Rechtsgeschäft zunäc... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/5, S 282;
Rechtssatz: Die Urkunde ist gem § 17 Abs 1 GebG grundsätzlich allein nach ihrem Inhalt und ohne Bedachtnahme auf andere Urkunden auf die Gebührenpflicht zu prüfen (Hinweis E 11.9.1980, 2909/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Für die Festsetzung der Gebühren ist nach § 17 Abs 1 erster Satz GebG der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Die im konkreten Fall von den Vertragsparteien im gleichen Vertrag gewählten Bezeichnungen Leasing-Vertrag und Mietkauf sind somit für die Entscheidung, welches Rech... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1 Satz2;
Rechtssatz: Ein Text ohne Unterzeichnung (hier eine nicht unterzeichnete Rechnung) ist keine Urkunde iSd § 17 Abs 1 zweiter Satz GebG (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0176, VwSlg 5996 F/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985150155.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...