Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs4;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Der Auffassung, dass die Unterhaltsleistungen des Abgabepflichtigen an seine Ehegattin während aufrechter Ehe, insb die Einmalzahlung von S 5,000.000,00, nicht in die Bemessungs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs4;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0021 E 25. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Scheidungsfolgenvereinbarungen gem § 55a Abs 2 EheG sind grundsät... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt, schlossen der Beschwerdeführer und Dr. R. am 9. April 1998 einen Mietvertrag über eine bestimmt bezeichnete Wohnung auf die Dauer von zwei Jahren. In der Vertragsurkunde waren der Mietgegenstand, die Mietdauer und "Sonstiges" näher beschrieben. Weiters wurde in der Urkunde ausgeführt, der vereinbarte Mietzins sei jeweils monatlich im Voraus auf das vom Vermieter bekanntzugebende Bankkonto zu überwei... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist es für die Entstehung der Gebührenschuld nicht erforderlich, dass die Bemessungsgrundlage für die Gebühr in der Urkunde über das Rechtsgeschäft genannt wird (Hinweis E 24.3.1994, 92/16/0130). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;
Rechtssatz: Enthält eine Urkunde alle für einen Bestandvertrag notwendigen Elemente mit Ausnahme der ziffernmäßigen Höhe des Bestandzinses, so genügt dies, um die Gebührenpflicht zu begründen (Hinweis E 9.5.1974, 1913/73, VwSlg 4684F/1974). European Ca... mehr lesen...
Am 25. Jänner 1996 errichteten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin einen Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "I Im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung leben die Eheleute getrennt; der Ehemann ist unselbständig erwerbstätig, die Ehefrau ist nicht erwerbsfähig. Sie vereinbaren für die Zeit des aufrechten Bestandes ihrer Ehe: 1. Hinsichtlich ihrer vermögensrechtlichen Beziehungen hat der Grundsatz der Gütertrennung zu gelten: ... 2.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §55a Abs2;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs4;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Scheidungsfolgenvereinbarungen gem § 55a Abs 2 EheG sind grundsätzlich als Vergleich zu werten (Hinweis E 19.6.1989, 88/15/0167). Da im Ge... mehr lesen...
Mit einem Jagdpachtvertrag vom 5. April 1996 pachtete der Beschwerdeführer zusammen mit Alois L. die Ausübung des Jagdrechtes auf dem Genossenschaftsjagdgebiet O. von der Jagdgenossenschaft O. gegen ein jährliches Pachtentgelt von S 65.000,--. Die aus zwei Bogen bestehende Vertragsurkunde wurde in vier Ausfertigungen (Gleichschriften) errichtet und noch am Tag der Errichtung des Vertrages beim Finanzamt L. zur Gebührenbemessung angezeigt. Die Gleichschriften waren nicht gestempelt. Pu... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;JagdG Tir 1983 §46;JagdRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1998/10, S 636-637;
Rechtssatz: Da für die Beurteilung der Gebührenschuld bei einem eindeutigen Urkundeninhalt allein dieser Urkundeninhalt von Bedeutung ist, ist im konkreten ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 2. August 1993 als Vermieter mit R als Mieter eine als "Immobilienleasing-Mietvertrag" bezeichnete Vereinbarung. Die Vertragsurkunde lautet auszugsweise: I. Mietobjekt Der Vermieter vermietet an den Mieter das wie folgt näher bezeichnete Mietobjekt: a) Die Liegenschaft EZ 1537, KG P, mit dem Grundstück Nr. 232/2, im Ausmaß von 1.954 m2, (samt darauf befindlchen Baulichkeiten) im Ausmaß von 1.954 m2. b) Das vom Mieter nach den Plänen und der bei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §914;GebG 1957 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/16/0159 3 Stammrechtssatz Im Hinblick darauf, daß nach § 17 Abs 1 GebG für die Beurteilung der Gebührenschuld der schriftlich festgelegte Inhalt der Urkunde maßgebend ist (Hinweis E 25.3.1985, 84/15/0077), ist die Behörde... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem im § 17 Abs 1 GebG festgelegten Urkundenprinzip ist allein der Inhalt der Urkunde für die Festsetzung der Rechtsgebühr maßgebend. Das Rechtsgeschäft unterliegt der Gebühr, wie es beurkundet ist. Der Gebührenfestsetzung können andere als die in der Urkunde festgehaltenen Umstände nicht zugrundegelegt werden, mög... mehr lesen...
Gegenstand der hier vorgenommenen Vergebührung gemäß § 33 TP 5 ist der am 1. Juli 1988 abgeschlossene Bestandvertrag zwischen Georg W. als Vermieter und der Beschwerdeführerin als Mieterin. Darin wird als Bestandgegenstand der unausgebaute Dachboden im Haus des Vermieters in Wien I genannt, wobei die Beschwerdeführerin einen Anteil von ca. 324 m2 an diesem Dachboden zum Ausbau von Wohn- und Büroräumlichkeiten mietete. Das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, allerd... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Da es für die Höhe der Gebühr auf Rechtsgeschäfte nur auf die vertraglich bedungenen Leistungen und nicht auf die tatsächlich erbrachten Leistungen ankommt, ist die Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung - gegebenenfalls mittels vorläufiger und endgültiger Bescheide - unzu... mehr lesen...
Unter der GZ 9044 des öffentlichen Notars Dr. K wurde am 2. April 1993 ein Notariatsakt errichtet, mit welchem die beiden Beschwerdeführerinnen von zwei Vorgesellschaftern, nämlich von der "X GmbH nunmehr C GmbH" bzw. von der "C AG" (im folgenden kurz: Verkäufer I bzw. Verkäufer II) Geschäftsanteile (bzw. Teile davon) an der T GmbH erwarben. Das gesamte Stammkapital der T GmbH betrug S 1 Million; die Verkäuferin I hielt davon einen Anteil von S 300.000,--, die Verkäuferin II einen Ant... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2 idF 1989/660; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0249 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0130 3 (hier: Anteilsabtretung und Garantieleistung vereinbart) Stammrechtssatz Da nach § 17 Abs 1... mehr lesen...
Mit einer als "Ergänzungsurkunde" bezeichneten Urkunde vom 8. September 1992 traf die Beschwerdeführerin mit einer namentlich bezeichneten Gemeinschaft von Grundeigentümern folgende Vereinbarung: "I. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 16.8.1965 wurde auf den Gpn. 1813/1, 2812, 4304 und 2813/3 in der KG. M in Osttirol Land der T die Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes einer Mineralölfernleitung eingeräumt. Dieser Dienstbarkeitsvertrag enthält alle... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft schloß am 5. November 1987 insbesondere mit der W. GmbH & Co KG, der D. GmbH, der P. GmbH Nfg KG und einer natürlichen Person eine Reihe von Vereinbarungen mit überwiegend gesellschaftsrechtlichem Inhalt ab. Punkt 1 Abs. 2 einer als "Rahmenvereinbarung" bezeichneten Urkunde lautet: "W. gewährt mit Valuta 16. November 1987 der Z. GmbH & Co (= Beschwerdeführerin) und der P. KG ein Darlehen in der Höhe von öS 1.541,000.000,-- (Schi... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0104
Rechtssatz: Ob und wie das beurkundete Rechtsgeschäft ausgeführt wird, ist unmaßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160045.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem Kreditvertrag handelt es sich um einen den Vertragstypen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zuzuordnenden Vertrag sui generis. Nach der Begriffsbestimmung des § 33 TP 19 Abs 1 GebG ist unter einem Kreditvertrag im Sinne dieser Gesetzes... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0104
Rechtssatz: Ob die für die dauernde Überlassung von Grundflächen ausgewiesene Leistung (Teilleistung) angemessen war, ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 Abs 1 GebG ohne jede Bedeutung. Welche Umstä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß mit verschiedenen Zeichnern (Anlegern) auf Grund von Beteiligungserklärungen Gesellschaftsverträge zur Errichtung von atypischen stillen Gesellschaften. Der maßgebliche Text der Vertragsurkunde hat folgenden Wortlaut: "VERTRAG ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER ATYPISCHEN STILLEN GESELLSCHAFT UND DARLEHENSVERTRAG Zwischen der H-GmbH & Co KG, W - im folgenden auch Geschäftshe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Die zeitlich begrenzte "Laufzeit eines Darlehens" läßt sich ohne weiteres mit dem Wesen der Vermögenseinlage einer stillen Gesellschaft vereinbaren, weil die Einlage d... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Frage, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ist die von den Vertragsteilen gewählte Bezeichnung unmaßgeblich; entscheidend ist vielmehr der Vertragsinhalt (Hinweis E 15.11.1984, 83/15/0181, 0182, VwSlg 5930/F 1984). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;HGB §335;HGB §336;
Rechtssatz: Eine fixe Verzinsung mag an sich für ein Darlehen des stillen Gesellschafters an den Geschäftsherrn sprechen, jedoch ist zu beachten, daß bei einer stillen Ge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Alle atypischen Ausgestaltungen einer Vereinbarung sprechen für das Vorliegen einer stillen Gesellschaft und gegen ein (partiarisches) Darlehen (Hinweis Straube in Str... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Ein vertragliches Verbot der Abtretung der Beteiligung spricht für das Vorliegen einer stillen Beteiligung und gegen ein (partiarisches) Darlehen (Hinweis Neuner, Stil... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §983;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;HGB §335;HGB §336;
Rechtssatz: Für die Klärung der Frage, ob neben der Vereinbarung einer stillen Beteiligung ein seiner Rechtsnatur davon unabhängiges Darlehen des stillen Gesellschafters ... mehr lesen...
Datiert mit 10. April 1987 wurde eine als "Dissolutionsvertrag" bezeichnete Urkunde errichtet, die einerseits Dr. R sen. und G und andererseits den Beschwerdeführer sowie Mag. Z als Vertragsparteien benennt. Diese Urkunde wurde - was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig ist - wie folgt unterfertigt: "Dr. R sen. und G beide vertreten durch Dr. H" bzw. "Dr. R jun. Mag. Z beide vertreten durch Dr. N", wobei die genannten Vertreter (zwei Rechtsanwälte) ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §18 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist für die Gebührenpflicht ua maßgeblich, ob das beurkundete Geschäft rechtsgültig zustande gekommen ist (Hinweis E 17.2.1992, 91/15/0087, 0088; E 14.10.1991, 90/15/0101; E 10.6.1991, 90/15/0019). European Case Law Iden... mehr lesen...