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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §938;Rechtssatz
Der Abgabepflichtige ist darüber zu belehren, daß es bei der Feststellung des Wertes der Zuwendung nicht auf den Einheitswert (eventuell minus bestimmter Posten) ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993160051.X04Im RIS seit
14.01.2002