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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
GebG 1957 §15 Abs3;Rechtssatz
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 12 Abs 7 KWG können über eingezahltes Ergänzungskapital Wertpapiere ausgegeben werden. Von welcher Art diese Wertpapiere sein müssen, ergibt sich aus § 12 Abs 7 KWG nicht unmittelbar. Jedenfalls ergibt sich alleine auf Grund der durch § 12 Abs 7 letzter Satz KWG geschaffenen Möglichkeit, Wertpapiere auszugeben, noch nicht, dass bei einem für angeschafftes Ergänzungskapital begebenem Wertpapier auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs 1 KVG geschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997160506.X02Im RIS seit
19.09.2001