Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
GebG 1957 §15 Abs3;Rechtssatz
Anschaffungsgeschäfte im Sinne der §§ 18 und 19 KVG werden von der Sonderregelung des § 15 Abs 3 GebG nicht berührt, weil die Börsenumsatzsteuer als Kapitalverkehrsteuer III. in der Aufzählung der Verkehrsteuern im § 15 Abs 3 GebG nicht enthalten ist. Gerade die Börsenumsatzsteuer nimmt somit eine Sonderstellung ein und es ist § 15 Abs 3 GebG keinesfalls zu entnehmen, dass eine Belastung des entgeltlichen Teiles einer gemischten Schenkung mit Börsenumsatzsteuer neben der Vorschreibung von Schenkungssteuer für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes unzulässig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160612.X01Im RIS seit
03.06.2002