RS Vwgh 2002/1/24 2001/16/0612

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Veröffentlicht am 24.01.2002
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §15 Abs3;
KVG 1934 §18;
KVG 1934 §19;

Rechtssatz

Anschaffungsgeschäfte im Sinne der §§ 18 und 19 KVG werden von der Sonderregelung des § 15 Abs 3 GebG nicht berührt, weil die Börsenumsatzsteuer als Kapitalverkehrsteuer III. in der Aufzählung der Verkehrsteuern im § 15 Abs 3 GebG nicht enthalten ist. Gerade die Börsenumsatzsteuer nimmt somit eine Sonderstellung ein und es ist § 15 Abs 3 GebG keinesfalls zu entnehmen, dass eine Belastung des entgeltlichen Teiles einer gemischten Schenkung mit Börsenumsatzsteuer neben der Vorschreibung von Schenkungssteuer für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes unzulässig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160612.X01

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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