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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBRechtssatz
Keine Folge
Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, mangels Parteistellung.
Wie die beteiligte Gebietskrankenkasse in ihrer schriftlichen Äußerung mitgeteilt hat, ist die in Rede stehende Vertragsarztstelle mittlerweile - mit Dr. N K - nachbesetzt worden. Damit ist aber eine Sachlage eingetreten, in welcher der angefochtene Bescheid keine für die Beschwerdeführerin nachteiligen Rechtswirkungen (mehr) zu äußern vermag, deren Eintritt noch aufgeschoben werden könnte; die Rechtsposition der Beschwerdeführerin wäre nicht günstiger, würde die rechtliche Existenz des Bescheides weggedacht. Der angefochtene Bescheid ist daher keinem Vollzug iS des §85 Abs2 VfGG zugänglich.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B367.2006Dokumentnummer
JFR_09939672_06B00367_01