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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Keine Folge
Abweisung einer Schubhaftbeschwerde gemäß §83 FremdenpolizeiG 2005 und Feststellung, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Verfassungsgerichtshof ist - mit Blick auf die Umstände des vorliegenden Beschwerdefalles und die zahlreichen gerichtlichen Verurteilungen des Beschwerdeführers - der Auffassung, dass nach Abwägung aller berührten Interessen das öffentliche Interesse am Vollzug des angefochtenen Bescheides die für den Beschwerdeführer damit verbundenen Nachteile überwiegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B814.2006Dokumentnummer
JFR_09939487_06B00814_01