Norm: VerG §1VerG §4VerG §7
Rechtssatz: Da es sich sowohl bei der Gründungsvereinbarung als auch bei der Konstituierung um rechtsgeschäftliche Willenserklärungen der Gründer handelt, ist auch für die Frage, in welcher Form die Konstituierung stattzufinden hat, allein der satzungsgemäße Konstituierungswille der Gründer maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 71/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsanteile der klagenden Genossenschaft werden zu fast 100 % vom Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften in Niederösterreich, von der Oberösterreichischen Warenvermittlung, dem Raiffeisenverband Salzburg, dem Steirischen Landwirteverband und dem Raiffeisen-Warenverband Tirol, sowie von den Raiffeisenverbänden Kärnten, Burgenland und Vorarlberg gehalten, Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder; ihr Unternehmensgegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften, darunter auch von der Lagerhausgenossenschaft Eberschwang, als Mitglieder gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschatliche Förderung ihrer Mitglieder, die insbesondere durch folgende Tätigkeiten erreicht wird: 1) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von ... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: Der Vorstand (auch Ausschuß, Vereinsleitung und Präsidium) ist nach der üblichen Praxis ein Kollegialorgan, das aus mindestens drei Personen besteht. Die Statuten haben anzugeben, wer ihm angehört. Meist ist dies der Obmann, der Schriftführer und der Kassier, allenfalls auch deren Stellvertreter sowie weitere Vorstandsmitglieder. Entscheidungstexte 9 ObS 29/89 ... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: Das einzelne mitzeichnende Vorstandsmitglied kann seine Mitwirkung an organschaftlichen Vertretungshandlungen im Einzelfall verweigern, aber niemals positiv erzwingen. Seine (fakultative) Mitwirkung ist vielmehr stets davon abhängig, daß er von einem gesetzlichen Vertreter des Vereins dazu herangezogen wird. Insofern ist die Situation eines in Vereinsangelegenheiten neben dem Obmann (Stellvertreter) fakultativ mitzeich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 30.Oktober 1985 für die serbische griechisch-orientalische K*** Z*** H*** S*** in Wien gemäß § 12 Abs.1 OrthG einen Rechtsanwalt zum Kurator bestellt (Einzelheiten können der Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung vom 6.November 1986, 6 Ob 666/86 = ON 49 a entnommen werden). Der Kurator legte am 17.Februar 1987 für die Zeit vom 30. Oktober 1985 bis 31.Dezember 1986 Rechnung. Für diesen Zeitraum begehrte er als Belohnung einen B... mehr lesen...
Norm: VerG §4VerG §10
Rechtssatz: Satzungen (hier: österreichischer Wirtschaftsbund) können durch eine statutenwidrige Observanz keineswegs derogiert werden. Entscheidungstexte 6 Ob 706/87 Entscheidungstext OGH 26.11.1987 6 Ob 706/87 Veröff: NRsp 1988/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080286 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Meidling der beklagten Partei am 2. Mai 1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei, die sich weigere, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei bestritt ihre passive Klagslegitimation, weil der Kläger Mitglied der Landesgruppe Wien, eines selbständigen Zweigvereines der beklagt... mehr lesen...
Norm: VerG §4VerG §17
Rechtssatz: Es kann dem Vorstandsvorsitzenden nicht zugebilligt werden, bei der Vorstandssitzung selbst in Verfolgung persönlicher Interessen die Unterstützung durch einen vereinsfremden Dritten (Rechtsanwalt) seines Vertrauens in Anspruch zu nehmen, diese Möglichkeit aber den übrigen Vorstandsmitgliedern zu verwehren. Entscheidungstexte 5 Ob 566/87 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: VerG §4VerG §17
Rechtssatz: Verweigert der Vorsitzende die Eröffnung und Leitung der Vorstandssitzung ohne zureichenden Grund, so ist dies bei richtigem Satzungsverständnis dem Fall der Verhinderung des Vorsitzenden gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 14.07.1987 5 Ob 566/87 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: VerG §1VerG §4
Rechtssatz: Zur Zuständigkeit des Vorstands des Vereins zum Ausschluß eines Vereinsmitgliedes, das zugleich Vereinsfunktionär ist. Entscheidungstexte 5 Ob 566/87 Entscheidungstext OGH 14.07.1987 5 Ob 566/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080228 Dokumentnumme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4. Dezember 1981 beim Erstgericht eingelangten und in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 5. März 1982 ausgedehnten Klage begehrte die Klägerin gegenüber dem beklagten Verein die Feststellung, daß am 4. November 1981 kein rechtswirksamer Beschluß des Vereinsvorstandes des Beklagten gefaßt wurde, gemäß welchem die Klägerin von der Funktion der Bundesvorsitzenden des Beklagten enthoben und als Vereinsmitglied des Beklagten ausgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Für die serbische griechisch-orientalische Kirchengemeinde Z*** H*** S*** wurde nach § 12 Abs. 2 OrthG ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt. Sein Aufgabenbereich ist im Sinne der zitierten Gesetzesstelle nach der ausdrücklichen Klarstellung in der Rekursentscheidung vom 25. August 1986 "auf die äußeren Angelegenheiten der Kirchengemeinde für den staatlichen Bereich" beschränkt. (Näheres kann der Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung vom 6. November 1986, 6 Ob 66... mehr lesen...
Norm: ABGB §26VerG §3 litaVerG §4OrthG §12 Abs2
Rechtssatz: Eine Kirchengemeinde, deren Handlungsfähigkeit für den staatlichen Bereich als gehemmt erklärt wurde, ist außerstande, durch selbst bestimmte Organe für den staatlichen Bereich Rechtsgeschäftserklärungen abzugeben oder andere Rechtshandlungen zu setzen, die volle Handlungsfähigkeit voraussetzen, auch nicht durch neu bestellte Organe, die sie für den innerkirchlichen Bereich weiterhin z... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: Nach Ablauf der Funktionsperiode des Vorstandes eines Vereines kann dieser zwar eine Generalversammlung zur Durchführung der Neuwahl des Vorstandes, nicht aber zur Änderung der Vereinstatuten einberufen. Entscheidungstexte 1 Ob 712/84 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 1 Ob 712/84 Veröff: SZ 58/15 = GesRZ 1985,38 6 ... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: Die Statuten sind die grundsätzliche
Norm: , mit der sich der Verein seine Organisation selbst gibt. Entscheidungstexte 1 Ob 712/84 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 1 Ob 712/84 Veröff: SZ 58/15 = GesRZ 1985,38 9 ObS 29/89 Entscheidungstext OGH 20.12.1989 9 ObS 29/89 Veröff: GesRZ 1990,47 ... mehr lesen...
Norm: VerG §1VerG §4
Rechtssatz: Das VerG 1951 verlangt nur, daß die Statuten gewisse Gegenstände überhaupt regeln (siehe § 4), ohne jedoch die Art und Weise der Regelung vorzuschreiben. Entscheidungstexte 6 Ob 678/76 Entscheidungstext OGH 27.01.1977 6 Ob 678/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080223... mehr lesen...
Dr. Gottfried I beantragte die Bestellung eines Kurators anstelle der Vereinsleitung des Union G E-Vereines mit folgender Begründung: Bei der satzungswidrig einberufenen Generalversammlung am 30. Oktober 1971 sei eine satzungswidrig nur aus 7 statt 12 Mitglieder bestehende Vereinsleitung gewählt worden und die Wahl eines Obmannes überhaupt unterblieben. Infolge des unwiderruflichen Rücktrittes des Präsidenten Dipl.-Ing. W und des, wenn auch rechtswidrigen Ausschlusses des Vereins- und... mehr lesen...
Norm: VerG §1VerG §4
Rechtssatz: Die Vertretung des Vereins nach außen ist von der Zeichnungsberechtigung (Unterfertigung von Schriftstücken, Ausfertigungen und dergleichen) zu unterscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 100/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 3 Ob 100/73 Veröff: SZ 46/71 9 ObS 29/89 Entscheidungstext OGH 20.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IdABGB §276 IeVerG §1VerG §4
Rechtssatz: Ein ausgeschlossenes Vereinsmitglied kann die Bestellung eines Kurators nur verlangen, wenn es eine Prozeßführung gegen den Verein beabsichtigt und kein zur Vertretung des Vereines vor Gericht berechtigtes Organ vorhanden ist. Für einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der Vereinsleitung zur Einberufung und Durchführung einer Generalversammlung mit Wahl der Organe und zur Übe... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis des Obmannes ist im Außenverhältnis nicht von einem Auftrag der Vereinsleitung abhängig, so daß die angebliche Beschlußunfähigkeit der Vereinsleitung in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt. Entscheidungstexte 3 Ob 100/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 3 Ob 100/73 Veröff: SZ 46/71 ... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: Die Bestimmung über die Vertretungsbefugnis besagen, wer den Verein repräsentiert. Entscheidungstexte 3 Ob 100/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 3 Ob 100/73 Veröff: SZ 46/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0080318 Dokumentnummer JJR_19730710_OGH... mehr lesen...
Norm: VerG §4
Rechtssatz: "Obmann" und "Präsident" sind zwei verschiedene, im Vereinsleben übliche Bezeichnungen für ein- und dieselbe Funktion. Im Falle des Einschreitens für den Verein eines in den Statuten nicht vorgesehenen "Präsidenten" ist wesentlich für die Vertretungsbefugnis des "Präsidenten", daß von der hiezu berufenen Generalversammlung ein dem in den Statuten vorgesehenen Obmann gleichwertiges, wenn auch statutenwidrig anders bezei... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeVerG §1VerG §4
Rechtssatz: Ein aus dem Verein rechtgültig ausgeschlossenes Mitglied kann auf die Organbildung des Vereines und die Führung der Vereinsgeschäfte keinen Einfluß nehmen. Ein ausgeschlossenes Vereinsmitglied muß zunächst den erfolgten Ausschluß bekämpfen, ehe es wieder an der Organbildung des Vereines mitwirken und seine sonstigen statutengemäßen Mitgliedschaftsrechte ausüben kann. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaVerG §1VerG §4VerG §7VerG §9VerG §11
Rechtssatz: Vereinsmitglieder können ihr - anzuerkennendes - Interesse auf eine ordentliche Vereinsadministration, zu der die Verwendung des satzungsgemäßen Vereinsamens ebenso gehört wie die statutengemäße personelle Zusammensetzung der Führung des Vereines und die Verwaltung des Vereinsvermögens nicht bei den Gerichten verfolgen. Abhilfe gegen Interessenverletzungen der beschriebenen Art ist... mehr lesen...
Norm: VerG 1951 §4 litg
Rechtssatz: Unter den Begriff "Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis" fallen nur Streitigkeiten, die das Vereinsleben selbst betreffen, wie zB die Mitgliedschaft, Geldgebarung usw, nicht aber solche, die ein zivilrechtliches Interesse berühren; der Anspruch auf Entlohnung für eine erbrachte Leistung geht jedenfalls über den Rahmen einer bloßen Verbandsstreitigkeit hinaus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...