RS OGH 1990/9/18 4Ob71/90, 4Ob83/90 (4Ob84/90), 1Ob617/92, 4Ob128/00b, 3Ob300/05x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1990
beobachten
merken

Norm

VerG §1
VerG §4
VerG §7

Rechtssatz

Da es sich sowohl bei der Gründungsvereinbarung als auch bei der Konstituierung um rechtsgeschäftliche Willenserklärungen der Gründer handelt, ist auch für die Frage, in welcher Form die Konstituierung stattzufinden hat, allein der satzungsgemäße Konstituierungswille der Gründer maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0080190

Dokumentnummer

JJR_19900918_OGH0002_0040OB00071_9000000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten