Norm
VerG §4Rechtssatz
Verweigert der Vorsitzende die Eröffnung und Leitung der Vorstandssitzung ohne zureichenden Grund, so ist dies bei richtigem Satzungsverständnis dem Fall der Verhinderung des Vorsitzenden gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080279Dokumentnummer
JJR_19870714_OGH0002_0050OB00566_8700000_004