Norm
ABGB §276 IdRechtssatz
Ein ausgeschlossenes Vereinsmitglied kann die Bestellung eines Kurators nur verlangen, wenn es eine Prozeßführung gegen den Verein beabsichtigt und kein zur Vertretung des Vereines vor Gericht berechtigtes Organ vorhanden ist. Für einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der Vereinsleitung zur Einberufung und Durchführung einer Generalversammlung mit Wahl der Organe und zur Übernahme der Vereinsgeschäfte hingegen fehlt dem ausgeschlossenen Vereinsmitglied die Antragslegitimation.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0049283Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0030OB00100_7300000_004