RS OGH 1973/7/10 3Ob100/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1973
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Norm

ABGB §276 Id
ABGB §276 Ie
VerG §1
VerG §4

Rechtssatz

Ein ausgeschlossenes Vereinsmitglied kann die Bestellung eines Kurators nur verlangen, wenn es eine Prozeßführung gegen den Verein beabsichtigt und kein zur Vertretung des Vereines vor Gericht berechtigtes Organ vorhanden ist. Für einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der Vereinsleitung zur Einberufung und Durchführung einer Generalversammlung mit Wahl der Organe und zur Übernahme der Vereinsgeschäfte hingegen fehlt dem ausgeschlossenen Vereinsmitglied die Antragslegitimation.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0049283

Dokumentnummer

JJR_19730710_OGH0002_0030OB00100_7300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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