Norm
VerG §4Rechtssatz
Nach Ablauf der Funktionsperiode des Vorstandes eines Vereines kann dieser zwar eine Generalversammlung zur Durchführung der Neuwahl des Vorstandes, nicht aber zur Änderung der Vereinstatuten einberufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0080323Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2013