Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Oberste Gerichtshof sieht sich durch die Ausführungen des Revisionswerbers nicht veranlaßt, von der im völlig gleichgelagerten Fall 9 Ob A 113/88 vertretenen Rechtsauffassung abzugehen. Der Landesgesetzgeber hat die Tätigkeit von Kindergärtnerinnen ausschließlich im Landesgesetz vom 18.Juni ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Vertragsbediensteter an der Technischen Universität Graz vom 2.April 1962 bis 30.April 1980 und vom 13.Jänner 1981 bis 15.Jänner 1984 beschäftigt. Vom 1.Jänner 1971 bis 30.April 1980 sowie vom 1.April 1981 bis 15. Jänner 1984 war er nach dem Dienstvertrag im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe c des VBG 1948, vom 13.Jänner bis 31.März 1981 in Entlohnungsgruppe d dieses Schemas eingestuft. Eine Überstellung in die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 22. Juli 1977 Vertragsbedienstete der Beklagten. Auf ihr Dienstverhältnis findet das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG 1948) Anwendung. Sie ist derzeit im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d/6 (§§ 9, 10 VBG 1948) eingestuft. Von 1974 bis 1978 war sie in der Schreibabteilung oder als Schriftführerin beschäftigt. Am 16. und 20. März 1979 hat sie die erste Kanzleiprüfung abgelegt und bestanden. Seit März 1978 leitet sie als Gruppenlei... mehr lesen...
Norm: VBG §36
Rechtssatz: Eine Selbstbindung des Rechtsträgers (hier durch § 3 stmkLVBG 1974) verpflichtet nur diesen; wenn unter diesem Gesichtspunkt ein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG vorgeschrieben war, führt die Nichtbeachtung mangels einer unmittelbaren Bindung der Dienstnehmer nicht zur Rechtsunwirksamkeit einer sonst unter den § 36 VBG fallenden Vertragsbestimmung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind als Vertragsbedienstete der beklagten Partei an der Chirurgischen Universitätsklinik Graz tätig. Der Erstkläger begehrte die Feststellung, die beklagte Partei habe an ihn, solange er an der genannten Klinik tätig sei, eine Sonderzulage ("besondere Gebühr") in der vom jeweiligen Vorsteher der Klinik festgesetzten Höhe zu zahlen; die Zweitklägerin begehrte die Feststellung, die beklagte Partei habe an sie, solange sie an der vorgenannten Klinik t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm gegenüber der beklagten Partei das Recht auf Entlohnung nach Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d, Entlohnungsstufe 9, mit nächster Vorrückung am 1.1.1984 nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 in der jeweils geltenden Fassung zustehe und die beklagte Partei schuldig sei, ihm den Betrag von S 127.661 brutto samt Nebengebühren zu bezahlen. Er brachte vor, daß er seit 16.10.1970 Vertragsbediensteter der beklagte... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §36VBG §38
Rechtssatz: § 36 VBG setzt voraus, daß in Ausnahmefällen Regelungen getroffen werden sollen, die von den Bestimmungen des VBG abweichen. Er ist aber nicht anzuwenden, wenn eine Regelungslücke zu schließen ist. Dies ist der Fall, wenn ein Lehrer ohne Vorliegen eines Befähigungsnachweises unterrichtet, da dies zwar in § 38 Abs 3 VBG, nicht aber in den Bestimmungen über die Dienstzweige vorgesehen ist. Es kommt daher d... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1152 F2GehG §30PG 1965 §41VBG §22VBG §36
Rechtssatz: Pensionsklausel im Sondervertrag, daß der Vertragsruhegenuß "analog den pensionsrechtlichen Bestimmungen für Bundesbedienstete zu bemessen" ist, erfordert auch die Berücksichtigung einer späteren gesetzlichen Änderung der Pensionsbemessungsgrundlage (Verwaltungsdienstzulage nach § 30 GehG !). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §7VBG §4 Abs2 liteVBG §36
Rechtssatz: Die Betonung des Ausnahmecharakters im Gesetz sowie der zwingende Charakter der Einstufungs- und Entlohnungsvorschriften sowie die Bestimmung des § 4 Abs 2 lit e VBG (Vollbeschäftigung oder Teilbeschäftigung) verlangen eine strenge Auslegung, weil sonst zum Nachteil des VB diese Vorschriften sowie der Grundsatz, dass es für die Einstufung nicht auf die vereinbarte, sondern auf die tatsächlich gel... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs2 liteVBG §36
Rechtssatz: Im Dienstvertrag muss entweder Vollbeschäftigung oder Teilbeschäftigung vereinbart werden. Es liegt nicht im Belieben eines Partners, die eine oder die andere Beschäftigungsart während der Dauer des Dienstverhältnisses durch Sonderverträge im Sinn des § 36 VBG einseitig zu bestimmen. Entscheidungstexte 4 Ob 115/79 Entscheidungstext OGH 27.11.197... mehr lesen...
Norm: VBG §36
Rechtssatz: Liegt bei einem mit Sondervertrag überschriebenen Vertrag keine Abweichung vom VBG vor, dann bedarf der Vertrag auch keiner Genehmigung. Entscheidungstexte 4 Ob 115/79 Entscheidungstext OGH 27.11.1979 4 Ob 115/79 Veröff: DRdA 1981,228 (mit Anmerkung von Waas) 4 Ob 58/81 Entscheidungstext OGH 23.06.1981 4 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIdVBG §3VBG §36VBG §40 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn bei Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Einreihung in bestimmte Entlohnungsgruppen nicht erfüllen und daher nur auf Grund eines für Ausnahmefälle vorgesehenen Sondervertrages nach § 36 VBG angestellt werden, der Vertragsinhalt in einer Weise festgelegt wird, durch die den Dienstnehmer ein Anreiz ge... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89VBG §36
Rechtssatz: Keine präjudizielle Anwendung eines Rundschreibens des BMUK, das Anweisungen enthält, wie bei Abschluß bestimmter Sonderverträge nach § VBG vorzugehen sei (Verwaltungsverordnung) wenn vom Gericht nur der von den Parteien abgeschlossene Dienstvertrag (ohne Rücksicht auf den Inhalt des Rundschreibens) zu überprüfen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 111/78 E... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §36
Rechtssatz: Die Abfertigung steht mangels einer Einschränkung auf vollbeschäftigte Vertragsbedienstete und mangels einer Anführung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten bei den Ausnahmebestimmungen grundsätzlich auch den nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten zu. Entscheidungstexte 4 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 88/77 ... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §36
Rechtssatz: Eine Sonderregelung eines Vertrages nach § 36 VBG ist, wenn sie nur wegen des geringeren Beschäftigungsumfanges notwendig wurde, hinsichtlich des Abfertigungsanspruches nur bezüglich des Monatsentgeltes gerechtfertigt; sie darf den Abfertigungsanspruch an sich weder beseitigen noch beschränken. Entscheidungstexte 4 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 28... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §36
Rechtssatz: Ob ein nicht vollbeschäftigter Vertragsbediensteter noch eine andere Tätigkeit ausübt, ist für die ihm auf Grund seiner Tätigkeit als Vertragsbediensteter gegenüber dem Dienstgeber aus diesem Dienstverhältnis zustehenden Rechte belanglos. Entscheidungstexte 4 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 88/77 Veröff: SZ 50/95 = ZAS 1978/2... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 42 892.40 S als Abfertigung und brachte vor, er sei seit 1. April 1946 als Polizeiarzt Vertragsbediensteter der Republik Österreich gewesen. Mit Schreiben vom 16. Juli 1975 habe die Bundespolizeidirektion Eisenstadt sein Dienstverhältnis gemäß § 32 Abs. 2 lit. i VBG 1948 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit Wirkung vom 31. Dezember 1975 gekundigt, ihm aber unter Berufung auf Punkt 15 des Sondervertrages vom 25. April 1... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs2 litdVBG §36VBG §51
Rechtssatz: Die Auslegung des VBG durch die Rechtsprechung, daß ein Vertragsbediensteter Anspruch darauf hat, unabhängig von der getroffenen Vereinbarung entsprechend der von ihm tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt zu werden, beruht darauf, daß des Gesetz selbst eine zwingende Beziehung zwischen Beschäftigung und Entlohnung insbesondere dadurch herstellt, daß der Dienstvertrag unter anderem gemäß § 4 A... mehr lesen...
Norm: DO für die Angestellten der Krankenfürsorgeanstalten der Bediensteten der Stadt Wien und deren Einrichtungen allgDO.A §36VBG §13VBG §36VBG §51
Rechtssatz: Für die Bewertung einer Tätigkeit als erhebliche Tätigkeit sind Zeiten des Urlaubs, des Krankenstandes usw auszuscheiden, sofern nicht in diese Zeiten ausschließliche niederwertigere Arbeiten gefallen wären. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 liteVBG §36
Rechtssatz: Bei einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist der Abfertigungsanspruch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und nicht nach den Bestimmungen über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zu beurteilen. Er kann daher in diesem Fall sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist kein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG. ... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs1 litbVBG §36
Rechtssatz: Eine bestimmte Form für die einverständliche Auflösung des Dienstverhältnisses ist im VBG 1948 nicht festgelegt. Daraus folgt, daß es nur auf den ausdrücklich oder schlüssig (§§ 863, 914 ABGB) erklärten Willen der Parteien bei der Beurteilung der Frage ankommt, ob eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses erfolgte. Die Absicht der Parteien und nicht die zu ihrer Verwirklichung gewählte Form o... mehr lesen...
Norm: VBG §22VBG §22aVBG §36
Rechtssatz: Durch die Regelung der §§ 22 und 22 a VBG sind die §§ 15 f GehaltsG 1956 Bestandteil des VBG geworden. Eine Vereinbarung, in der sich ein Vertragsbediensteter der Republik Österreich gegenüber zum Rückersatz der durch eine Dienstreise entstandenen Kosten - auch Aufenthalts - und Kurskosten - verpflichtet, ist daher ein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG. § 36 VBG gilt auch bei nachträglichen Änderungen ... mehr lesen...
Norm: VBG §36VB - VordienstzeitenV 1948 §3 Abs1 litg
Rechtssatz: Unwirksamkeit einer - nicht in der Form eines Sondervertrages nach § 36 VBG getroffenen - Vereinbarung über die Rückzahlung einer Abfertigung nach § 3 Abs 1 lit g VB - Vordienstzeiten 1948 infolge der späteren (Teilaufhebung) Aufhebung dieser Bestimmung durch den VfGH; Rückforderungsrecht des Vertragsbediensteten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §36
Rechtssatz: § 36 VBG gestattet es keineswegs, zwingende Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften des VBG 1948 hinfällig zu machen. In einem an und für sich normalen Fall, in welchem die Bestimmungen des VBG durchaus entsprechend und die Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften dem Fall angemessen sind, darf nicht ein auf Grund verlangter und erbrachter Dienstverrichtungen dem Bediensteten bereits erwa... mehr lesen...
Norm: VBG §30VBG §36
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Sondervereinbarung im Sinne des § 36 VBG 1948, wonach ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis vorzeitig durch Kündigung gelöst werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 101/63 Entscheidungstext OGH 08.10.1963 4 Ob 101/63 Veröff: EvBl 1964/67 S 102 = Arb 7813 = ÖVA 1964,87 Schlagw... mehr lesen...
Norm: VBG §36
Rechtssatz: Eine generelle Genehmigung bestimmter Sonderregelungen durch das Bundeskanzleramt ersetzt nicht die Genehmigung des einzelnen Dienstvertrages und käme einer Gesetzesänderung gleich. Entscheidungstexte 4 Ob 115/62 Entscheidungstext OGH 13.11.1962 4 Ob 115/62 4 Ob 101/63 Entscheidungstext OGH 08.10.1963 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1154VBG 1948 §36
Rechtssatz: Der "Gleichbehandlungsgrundsatz" kann auch bei Sondervereinbarungen nach § 36 VBG 1948 angewendet werden. Wenn die Republik Österreich aller Dienstnehmer gleicher Kategorie gleich behandelt, einen einzelnen aber ohne sachlichen Grund von dieser Behandlung ausnimmt und ein solches Verhalten gegen die guten Sitten verstößt, gibt dies dem einzelnen Dienstnehmer den Anspruch auf einen gleicherw... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §36
Rechtssatz: Einstufung eines bei einem Bezirksgericht beschäftigten Gefangenhausangestellten, der ua auch die im Gefangenhausbetrieb anfallenden Kanzleiarbeiten erledigt, in die Entlohnungsgruppe d. Entscheidungstexte 4 Ob 1/62 Entscheidungstext OGH 06.03.1962 4 Ob 1/62 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §36
Rechtssatz: Rechnungsdienst beim OLG - Entlohnungsgruppe b. Entscheidungstexte 4 Ob 12/62 Entscheidungstext OGH 06.03.1962 4 Ob 12/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0081847 Dokumentnummer JJR_19620306_OGH0002_0040OB00012_6200000_001 mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §36VBG §51
Rechtssatz: Berechnung des "Überstellungsverlustes" aus Anlaß der Überstellung eines Vertragsbediensteten von der Entlohnungsgruppe c in die Entlohnungsgruppe b. Entscheidungstexte 4 Ob 78/61 Entscheidungstext OGH 19.12.1961 4 Ob 78/61 Veröff: Arb 7487 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...