Der Kläger ist Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Er trat im Jahre 1938 bei der damaligen Hauptvermessungsabteilung XIV ein. Mit 1. April 1954 wurde gemäß § 52 VBG. 1948 eine Erneuerung des Dienstvertrages vorgenommen und der Kläger dabei in Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 9, unter Anrechnung von 7 Jahren, 11 Monaten und 20 Tagen als Vordienstzeiten, eingestuft. Der Kläger hat bis 18. Juli 1961 b-wertige Tätigkeiten verrichte... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §36VBG §41 Abs2VBG §51
Rechtssatz: Wenn für eine Gehaltserhöhung die Ablegung einer Prüfung gesetzliche Voraussetzung ist (Berufsschullehrer, so genügt die tatsächliche Verwendung allein nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 52/61 Entscheidungstext OGH 29.08.1961 4 Ob 52/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten ist: Der Kläger steht seit 9. 2. 1952 als Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in einem Dienstverhältnis zur beklagten Partei. In dem erst am 15. 9. 1952 errichteten schriftlichen Dienstvertrag wurde die Entlohnung nach Entl. Schema I Entl. Gruppe d, mittlerer Dienst, vereinbart. Mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 29. 12. 1954 wurde der Kläger mit Wirksamkeit vom 1. 1. 1955 in Entl. Gruppe b (gehobener Fachdienst) übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, dass ihm gegenüber der Beklagten das Recht auf Entlohnung nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 und zwar nach Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe b, Entlohnungsstufe 7, nächste Vorrückung 1. 1. 1960 zustehe, 2.) ferner nach der eingeschränkten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 8.712,70 S samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag, weil er als Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt nach der Einschränkung des Klagebegehrens die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 7.526,30 S samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag und die Feststellung, dass ihm gegenüber der Beklagten auf Grund des seit 20. 7. 1946 bestandenen Vertragsbedienstetendienstverhältnisses auch in der Zeit vom 1. 1. 1947 bis 31. 12. 1955 das Recht auf Entlohnung nach Schema I, Entlohnungsgruppe b, zugestanden sei, weil er schon seit 1. 1. 1947 eine Tätigkeit beim ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z5VBG 1948 §13VBG 1948 §14VBG 1948 §36VBG 1948 §51
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist gilt auch für Entgeltsansprüche von Vertragsbediensteten des Bundes. Entscheidungstexte 4 Ob 42/59 Entscheidungstext OGH 12.05.1959 4 Ob 42/59 Veröff: SZ 32/60 = Arb 7042 4 Ob 37/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob... mehr lesen...
Der Kläger war seit 20. Mai 1949 als Vertragsbediensteter des Bundes bei der Finanzlandesdirektion für Kärnten bedienstet. Er war am 9. Oktober 1952 fristlos entlassen worden, weil er wegen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt verurteilt worden war. Nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde dieses am 27. November 1954 eingestellt. Am 1. September 1955 wurde der Kläger wieder in Dienst gestellt. Er begehrte beim Arbeitsgericht Klagenfurt zu Cr 91/58 die Feststellung, daß ... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §14VBG §36VBG §51
Rechtssatz: Für die Einstufung eines Vertragsbediensteten kommt es auf die tatsächlich geleisteten Dienste und nicht auf den Dienstvertrag an. Entscheidend ist, welche Dienstleistung überwiegt. Entscheidungstexte 4 Ob 132/58 Entscheidungstext OGH 13.01.1959 4 Ob 132/58 Veröff: SZ 32/4 = JBl 1959,461 = SozM ID,178 ... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit Dienstvertrag vom 3. März 1956 ab 13. Februar 1956 als "Vertragsbediensteter für Schulwartdienste" im Entlohnungsschema 1. Entlohnungsgruppe e, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 vom Landesschulrat für Steiermark namens der beklagten Republik aufgenommen. Das Dienstverhältnis wurde zunächst auf bestimmte Zeit eingegangen, dann aber mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 13. April 1956 auf unbestimmte Zeit verlängert; an der im Vertrag ausgedrückten Beschäftigungsar... mehr lesen...