RS OGH 1972/12/19 4Ob98/72

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Veröffentlicht am 19.12.1972
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Norm

VBG §32 Abs2 lite
VBG §36

Rechtssatz

Bei einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist der Abfertigungsanspruch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und nicht nach den Bestimmungen über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zu beurteilen. Er kann daher in diesem Fall sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist kein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 98/72
    Entscheidungstext OGH 19.12.1972 4 Ob 98/72
    Veröff: EvBl 1973/135 S 298 = Arb 9076 = SozM ID,906

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0082387

Dokumentnummer

JJR_19721219_OGH0002_0040OB00098_7200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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