Norm
VBG §35Rechtssatz
Ob ein nicht vollbeschäftigter Vertragsbediensteter noch eine andere Tätigkeit ausübt, ist für die ihm auf Grund seiner Tätigkeit als Vertragsbediensteter gegenüber dem Dienstgeber aus diesem Dienstverhältnis zustehenden Rechte belanglos.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081552Dokumentnummer
JJR_19770628_OGH0002_0040OB00088_7700000_001