Norm
DO für die Angestellten der Krankenfürsorgeanstalten der Bediensteten der Stadt Wien und deren Einrichtungen allgRechtssatz
Für die Bewertung einer Tätigkeit als erhebliche Tätigkeit sind Zeiten des Urlaubs, des Krankenstandes usw auszuscheiden, sofern nicht in diese Zeiten ausschließliche niederwertigere Arbeiten gefallen wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0054458Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0040OB00068_7500000_001