Der am 4. März 19.. geborene Beschwerdeführer steht seit dem 1. Dezember 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Zuletzt wurde er als Referent (Ministerialrat) in Angelegenheiten des multilateralen Außenhandels im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verwendet. Er wurde dort mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2 ernannt und stand seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1999/I/127;VBG 1948 §26 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0237 E 15. Oktober 2003 RS 2
(Hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Eine mehrjährige Tätigkeit als Vertragsbediensteter, die unmittelbar der Tätigkeit, die der Beamte bei Antritt seines Dienstes ausübte, vorangegangen und mit dieser im Wesentlichen gleichart... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. Mai 2003 als Oberbaurat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vom 1. Mai 1984 bis 12. Februar 1995 war der Beschwerdeführer bei der Firma S. tätig. Vom 13. Februar 1995 bis 30. April 2003 stand der Beschwerdeführer als Vertragsbediensteter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Die Aufnahme erfolgte als VB I/a, wobei dem Beschwerdeführer die privaten Vordienstzeiten bei der genannten Firma... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung BurgenlandL22001 Landesbedienstete Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1990/447 impl;LBBG Bgld 2001 §10 Abs9;LVBG Bgld 1985 §2;VBG 1948 §26 Abs3 impl;
Rechtssatz: Die Auffassung, das Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter und als öffentlich-rechtlicher Bediensteter sei als ein... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung BurgenlandL22001 Landesbedienstete Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1999/I/127 impl;LBBG Bgld 2001 §10 Abs9;LVBG Bgld 1985 §2;VBG 1948 §26 Abs3 impl;VBG/Bgld 1985 §26 Abs3;
Rechtssatz: Wenn Vordienstzeiten bereits im Vertragsbedienstetenverhältnis voll angerechnet worden ... mehr lesen...
Der 1947 geborene Beschwerdeführer wurde unstrittig mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ernannt und steht seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird als Referent (Ministerialrat) in Angelegenheiten des multilateralen Außenhandels verwendet. Von 2. März 1992 bis 31. Dezember 2001 befand sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §113 Abs5 idF 2000/I/094;GehG 1956 §12 Abs3 idF 2000/I/016;VBG 1948 §26 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0293 E 20. Februar 2002 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Nur bei Vollanrechnung von privaten Vordienstzeiten im Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund nach § 26 Abs. ... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht seit dem 1. August 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Vom 30. September 1975 bis 31. März 1977 und vom 1. Dezember 1977 bis 31. August 1991 war er beim Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. S. beschäftigt. Vom 2. September 1991 bis 31. Juli 1999 war er Vertragsbediensteter zuerst beim Vermessungsamt Z., dann beim Bundesamt für Eich- ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1999/I/127;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Eine mehrjährige Tätigkeit als Vertragsbediensteter, die unmittelbar der Tätigkeit, die der Beamte bei Antritt seines Dienstes ausübte, vorangegangen und mit dieser im Wesentlichen gleichartig war, schließt von vornherein aus, dass eine weiter zurückliegende Tätigkeit in der Privatwirts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor der Verwendungsgruppe L 1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium Innsbruck. Mit Schreiben vom 28. Juni 2001 beantragte der Beschwerdeführer die Verbesserung seines Vorrückungsstichtages, weil ihm seine Zeiten als teilbeschäftigter Angestellter der Universität Innsbruck (Tätigkeit als Demonstrator bzw. Vertragsassistent) nach den derzeit geltenden Bestim... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §113 Abs9;GehG 1956 §12 Abs1;VBG 1948 §26 Abs3;VBG 1948 §82 Abs9;
Rechtssatz: Das mit dem angefochtenen Bescheid unterbrochene Berufungsverfahren betrifft eine Angelegenheit der §§ 12 Abs. 1 und 113 Abs. 9 GG 1956 (Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages). Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH, bis zu dessen Entscheidung das vorliegende Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 2000 als Bundeslehrer der Verwendungsgruppe L 1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er unterrichtet am Bundesrealgymnasium in X. die Gegenstände Englisch und Geographie und Wirtschaftskunde. Bereits zuvor stand er ab 14. September 1987 als Vertragslehrer in einem (privaten) Dienstverhältnis zum Bund. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind für den strittigen Vorrückungsstichtag folgende Zeiten von Bedeutung: -... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Nur bei Vollanrechnung von privaten Vordienstzeiten im Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund nach § 26 Abs. 3 VBG 1948, also bei aus der Sicht des Betroffenen positiven Entscheidungen, besteht nach dem zweiten Satz des § 12 Abs. 3 GehG für die Festsetzung des V... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Vermessungsamt St. Pölten (im Folgenden: St. P.). Vor der Begründung: seines Dienstverhältnisses zum Bund war der Beschwerdeführer in der Privatwirtschaft tätig. In der Zeit vom 15. Juni 1974 bis zum 31. Oktober 1981 stand er im Dienstverhältnis zum Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. M. Dort war er vom 15. Juli 1974 bis 1... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, dass die Erläuterungen zu der Novelle, BGBl Nr 447/1990, (1333 Blg NR 17 GP) von DERSELBEN TÄTIGKEIT sprechen. Festzuhalten ist aber, dass der Gesetzeswortlaut diesen Begriff nicht verwendet, sondern darauf abstellt, dass der Beamte am Beginn des öffentlich-rechtlichen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Die im zweiten Satz des § 12 Abs 3 GehG mehrfach verwendete Wendung ZUR GÄNZE hat dieselbe Bedeutung wie in § 12 Abs 1 lit a und Abs 2 GehG und bringt nur zum Ausdruck, dass die anerkannten Zeiten für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages voll (dh 1:1) zu berücksichtigen sind (während ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §12a Abs3 idF 1979/136;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass allein ein qualitativer Unterschied in der Wertigkeit der Tätigkeit - jedenfalls bei der im Beschwerdefall gegebenen Konstellation, bei der der Beamte den Aufstieg von der Entlohnungsgruppe c in die Entlohnun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 3 zweiter Satz GehG (idF BGBl 1993/256) sieht eine der Verwaltungsvereinfachung dienende Bindung der Dienstbehörden an eine bereits vorliegende positive Entscheidung über die Vollanrechnung von Dienstzeiten in einem dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis unmittelbar vorangeg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundige Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz. Vom 15. Juli 1991 bis zur Ernennung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mit 1. Juli 1995 war die Beschwerdeführerin Vertragsbedienstete. Bereits vor ihrer Ernennung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beantragte die Beschwerdeführerin die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Selbst wenn nach der Ernennung eines Vertragsbediensteten zum Beamten der Vorrückungstichtag "seine unmittelbare besoldungsrechtliche Relevanz verloren hat", ändert dies nichts an der gesetzlichen Verpflichtung der Behörde, über den Vorrückungsstichtag nach § 12 Abs 3... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Für die vom Gesetz geforderte besondere Bedeutung und das öffentliche Interesse ist es ohne Belang, ob die anzurechnenden Zeiten vor oder nach der Erfüllung der Anstellungserfordernisse liegen (hier: Anrechnung eines Zweitstudiums). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Dienst bei der belangten Behörde am 12. Oktober 1987 als Vertragsbediensteter angetreten und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1990 auf eine Planstelle der Dienstklasse III, Verwendungsgruppe A, ernannt; seine Dienststelle ist das österreichische Generalkonsulat Los Angeles. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens absolvierte der Beschwerdeführer nach seinem Studienabschluß von August 1981 bis Juli 1982 die Gerichtspraxis und war dann... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Eine im Rahmen einer anwaltlichen Vortätigkeit erworbene Fähigkeit kann gerade wie hier bei dem im Beschwerdefall behaupteten und zumindest ursprünglich von der belangten Behörde als sachverhaltsmäßig richtig nach § 26 Abs 3 VBG übernommenen Schwergewicht dieser Vortä... mehr lesen...