Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei J*****, vertreten durch Mag. Max Fankhauser, Rechtsanwalt in Fügen, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Klaus L*****, vertreten durch Dr. Hansjörg Schweinester, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Erlassung einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Geräte zur Mauertrockenlegung. Jene der Klägerin beruhen auf einer elektro-physikalischen Methode, jene der Beklagten auf einem mechanischen System. Am 4. Oktober 2006 brachte der ORF in der Sendung „Help-TV" einen kritischen Bericht über die von der Klägerin angebotene Methode, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Darin kam auch eine Verbraucherin zu Wort, die ein Mauerentfeuchtungsgerät der Klägerin erworben und eingesetzt hatt... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 2006 brachten die gefährdete Partei und die Josef S***** GesmbH gegen die drei Gegner der gefährdeten Partei eine Klage „auf Vertragserfüllung und Erfüllung der Behördenbescheide" ein. Das Klagebegehren ist unter anderem darauf gerichtet, die Beklagten seien schuldig, näher bezeichnete Bescheide sowie die Vertragspunkte eines „29-Punkte-Vertrages" vollinhaltlich zu erfüllen, jedwede Gefährdung einer Wasserversorgungsanlage und jedwede Verschmutzung der Trink... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende, die Hofrätin Dr. Schenk und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H*****, vertreten durch Robathin & Partner Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Unterlassung, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Kläger beantragte, der Beklagten mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, ab März 2008, längstens bis Ende 2010, in den Jahren 2008 bis 2010 pro Jahr jeweils 16 Ausstrahlungen á 45 Minuten einer konkret bezeichneten - vom Kläger produzierten - Musiksendung in bestimmten Monaten jeweils einmal pro Monat an einem Dienstag sowie an einem Sonntag zur Sendezeit 20.05 Uhr auf einem von ihr betriebenen Fernsehsender durchzuführen. Die Beklagte bestritt ihre Vertragsp... mehr lesen...
Begründung: Der Freistaat Bayern schloss am 4. 4. 2005 mit der K***** Bayern GmbH, *****, Deutschland, einen Vorvertrag über die Lieferung von Sägerundholz, in welchen die Antragsgegnerin gemäß dessen Punkt 8.2 eingetreten ist. Der Antragsteller begehrt gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antra... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Minderjährigen blieben aufgrund eines pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleichs vom 26. November 2004 weiterhin gemeinsam mit der Obsorge für ihre mj. Tochter betraut. Am 3. August 2007 teilte die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Fachgebiet Jugendwohlfahrt, dem Pflegschaftsgericht mit, dass sie „als zuständiger Jugendwohlfahrtsträger" wegen sonstiger Gefährdung dem Verbleib der mj. Cara beim Vater nach dem Besuchswochenende zugestimmt hab... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers und Gegners der gefährdeten Partei Dr. Heinz B*****, vertreten durch Auer & Auer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin und gefährdete Partei Ulrike Hildegard B*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 4. 12. 2006, 1 C 228/06p-5, wurde dem Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegner) die Rückkehr in das Haus und auf das Grundstück in *****, und die unmittelbare Umgebung verboten; ausgenommen zu unternehmerischen Zwecken an jedem Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und beschränkt auf Diele, Wintergarten, WC und Küche (letztere allerdings wie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der für Buch- und Medienwirtschaft zuständige Bundesfachverband der Wirtschaftskammer Österreich. Zu seinen Aufgaben zählen die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs in der Branche. Die Beklagte ist eines der führenden inländischen Unternehmen im Bereich Büroartikel-, Papier- und Buchhandel sowie Handel mit Bild- und Tonträgern sowie Unterhaltungselektronik. Ihr über Filialen vertrieb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Klägers und Antragstellers Dr. Thomas P. R*****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Beklagte und Antragsgegnerin L*****Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Gudrun O*****, 2. Beate T*****, beide vertreten durch Dr. Roland Kometer und Dr. Esther Pechtl-Schatz, Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wohnen im selben Ort. Das Einfamilienhaus des Antragsgegners liegt in Sichtweite gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin. Auch das Wochenendhaus eines ihrer Söhne liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses des Antragsgegners. Seit dem Jahr 2001 belästigt der Antragsgegner die Antragstellerin. Eine (auch) von der Antragstellerin eingebrachte Unterlassungsklage führte zu dem Vergleich vom 3. 4. 2006, der den Antragsgegner verpflichtete, die Bezeichnu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Verlassenschaft nach KR Karl R*****, vormals *****, vertreten durch Dr. Hansjörg Schweinester, Rechtsanwalt in Innsbruck... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§§ 402, 78 EO, § 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraphen 402,, 78 EO, Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Das Rekursgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, der Oberste Gerichtshof habe sich ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem am 18. 7. 2006 beim Erstgericht eingebrachten Schriftsatz begehrten die Antragsteller (die Bezeichnung der Parteien als Antragsteller und Antragsgegner wird im Folgenden beibehalten) die Beweissicherung durch Überprüfung der im Zentrallabor der Universitätskliniken Innsbruck aufbewahrten Blutprobe des Antragsgegners auf dessen allfällige Alkoholisierung zum Unfallszeitpunkt am 18. 8. 2005 durch einen Sachverständigen, in eventu die gerichtliche Anordnung, dem An... mehr lesen...
Begründung: In ihrer auf die Feststellung der Nichtigkeit des Vereinsauflösungsbeschlusses vom 21. 4. 2007 und des Beschlusses vom 13. 5. 2006 über die Aufnahme eines weiteren Vereinsmitglieds sowie auf Unterlassung gerichteten Klage beantragt die Klägerin als Mitglied des beklagten Vereins, diesem möge zur Sicherung ihres gleichlautenden Unterlassungsbegehrens „geboten" werden, sämtliche im Zusammenhang mit der beschlossenen Vereinsauflösung stehenden Auflösungs- und Abwicklungsma... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt, produziert und vermarktet die Tageszeitungen „K*****" und „Ku*****" und ist deren wirtschaftliche Eigentümerin. Die Beklagte ist Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****". In der Ausgabe der Zeitung der Beklagten vom 27. 2. 2007 erschien unter der Überschrift „Ö***** hat bei Abos das beste Wachstum" ein Bericht über den Erfolg der Zeitung der Beklagten, in dem unter Bezugnahme auf die Österreichische Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Insolvenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der M***** GmbH, *****, ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Franz B*****, vertreten durch Dr. Peter Primus, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1. Josef W*****, vertreten durch Haßlinger H... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Dr. Alfons A*****, 2. Mag. Gernot S*****, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien Franz T*****, vertreten durch Dr. Andreas W. Mayr, Rechtsanwalt in Wien, wege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mbH. Sie betreibt in einem von ihr gemieteten Gebäude eine auf Zahnbehandlungen spezialisierte Krankenanstalt. Gleichzeitig ist sie als Universitätsklinik in den Lehrbetrieb der Medizinischen Universität Wien eingebunden. Die Medizinische Universität Wien ist ihr einziger Gesellschafter. Der Beklagte hatte im Ausland Zahnmedizin studiert und legte an der Medizinischen Universität Wien Nostrifikationsprüfungen ab. Dabei kam es zu Unstimm... mehr lesen...
Begründung: Alleiniger Gesellschafter der klagenden Gesellschaft mbH ist das Land Kärnten. In der außerordentlichen Generalversammlung vom 14. 3. 2006 fasste der durch Mag. Harald D***** vertretene Alleingesellschafter den Beschluss, den Aufsichtsrat von sieben auf vier Mitglieder zu reduzieren und den Erstbeklagten, den Zweitbeklagten, den Drittbeklagten und den Viertbeklagten mit sofortiger Wirkung als Aufsichtsratsmitglieder der klagenden Partei abzuberufen sowie Dr. Franz G****... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Verein bei der Bundespolizeidirektion Wien registriert; er wird von seinem Präsidenten Friedrich G***** vertreten. Die Kläger sind seit 1999, aufgrund des am 10. 10. 2005 zu GZ 11 Cg 183/05w des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs jedenfalls aber seit diesem Zeitpunkt (wieder) Mitglieder des beklagten Vereins. Am 31. 3. 2006 fand eine Generalversammlung statt, bei der es zu einer teilweisen Ände... mehr lesen...
Begründung: Der Gesellschaftsvertrag vom 28. 11. 1995, mit dem die F*****-GmbH & Co KG gegründet wurde, lautet auszugsweise: § 3 Gesellschafter, Einlagen, Kapital Paragraph 3, Gesellschafter, Einlagen, Kapital 1. Gesellschafter sind - als persönlich haftender Gesellschafter die „F*****-GmbH" (in der Folge: Komplementär), die Arbeitsgesellschafterin ist und eine Einlage von ATS 500.000,-- erbringt, und - als Kommanditist die A*****Planungsgesellschaft mbH & Co KG, Wien, m... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei, im Folgenden Kläger genannt, verpachtete am 5. 4. 1994 die Liegenschaft EZ 1234 Grundbuch ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude K***** in ***** samt dem dort etablierten Diskothekenbereich im Erdgeschoss und der darüber liegenden Wohnung im ersten Stock an Eva B***** und Martin B*****. Das Bestandverhältnis begann am 1. 5. 1994 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Bestandvertrag verpflichteten sich die Pächter zur Leistung einer B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153EO §381 Z2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch hoch qualifizierten Berufsfußballern ein Recht auf Beschäftigung zumindest in Form der Teilnahme am Training der Kampfmannschaft und an Lehrgängen zuzubilligen. Entscheidungstexte 9 ObA 121/06v Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 121/06v Veröff: SZ 2007/16 Europe... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist Berufsfußballspieler und steht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Gegner (in der Folge: Antragsgegner). Nach dem zwischen den Parteien am 13. 5. 2005 für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis zum 30. 6. 2008 mit einer Verlängerungsoption bis 30. 6. 2009 abgeschlossenen Spielervertrag ist der Antragsteller verpflichtet, an allen Vereinsspielen, an Lehrgängen und am Training teilzunehmen, und zwar auch dann, wenn ein Mitwirken... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153EO §381 Z2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch hoch qualifizierten Berufsfußballern ein Recht auf Beschäftigung zumindest in Form der Teilnahme am Training der Kampfmannschaft und an Lehrgängen zuzubilligen. Entscheidungstexte 9 ObA 121/06v Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 121/06v Veröff: SZ 2007/16 Europe... mehr lesen...