Norm
AktG §114Rechtssatz
Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden.
Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die Provisorialentscheidung ist letztlich nach einer Abwägung vorzunehmen, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiederbringlichen Schaden nach sich ziehen könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Syndikatsvertrag, Stimmrechtsbindungsvertrag, Gefährdung, vorbeugende Unterlassungsanspruch, vorbeugende UnterlassungsklageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117682Im RIS seit
28.05.2003Zuletzt aktualisiert am
14.04.2022