Norm: EO §381 AUWG §14 A1UWG §24UWG §28UWG §34 Abs2
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen § 28 UWG kann durch EV nicht anders gesichert werden als durch das an den Gegner der gefährdeten Partei gerichtete Verbot einzelner Handlungen (§382 Z 5 EO). Mit der EV nach § 24 UWG können auch Maßnahmen getroffen werden, die sich teilweise mit dem zu sichernden Begehren decken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUrhG §78UrhG §81
Rechtssatz: EV zur Sicherung eines unter anderem aus § 78 UrhG abgeleiteten Unterlassungsanspruches auch ohne Bescheinigung einer Gefährdung iS § 381 EO zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 328/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 328/73 ÖBl 1973,139 = JBl 1974,529 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: EO §381 B
Rechtssatz: Bestreitet der Antragsgegner die Gültigkeit eines Kaufvertrages und räumt er anderen Personen gleichartige, aber einander ausschließende Rechte ein, dann ist die Gefährdung des zu sichernden Anspruches auf Vertragszuhaltung ausreichend dargetan (vgl 5 Ob 99/64, 8 Ob 239/71). Entscheidungstexte 5 Ob 115/73 Entscheidungstext OGH 27.06.1973 5 Ob 115/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 C
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines ausländischen Erfüllungsortes schließt die Anspruchssicherung durch ein inländisches Gericht noch nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 113/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 7 Ob 113/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005237 Dokum... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 C
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines ausländischen Erfüllungsortes schließt die Anspruchssicherung durch ein inländisches Gericht noch nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 113/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 7 Ob 113/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005237 Dokum... mehr lesen...
Norm: ABGB §7EO §381 D
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des Gesetzes auf den Fall der List ist abzulehnen, weil Gewalt und List wesentlich verschiedene Einwirkungen darstellen, der Gesetzgeber den Unterschied gekannt haben muß un die ausdrückliche Anführung nur des Falle der Gewalt daher den Schluß gebietet, daß er den (Ausnahms-) Tatbestand bewußt eingeschränkt hat (vgl Klang 2. Aufl I 94, lit 6 h). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gefahr des Verlustes von Kunden kommt bereits als ein einem Geschäftsbetrieb drohender unwiederbringlicher Schaden in Betracht (5 Ob 145/59, 6 Ob 39/61). Entscheidungstexte 6 Ob 87/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 6 Ob 87/73 3 Ob 162/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 162/73 Beisatz: Ausblei... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §381 A
Rechtssatz: Durch die einstweilige Verfügung können nur den Anspruch gefährdende Handlungen für die Zukunft oder die Änderung eines bestehenden Zustandes verboten, nicht aber im Zeitpunkt der Erlassung der einstweiligen Verfügung bereits vorgenommene Handlungen rückwirkend unwirksam gemacht werden. Schon aus diesem Grunde musste der Antrag, dem Beklagten zu gebieten, bereits unternommene Bewerbungen, Anpreisungen, Offer... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gefahr des Verlustes von Kunden kommt bereits als ein einem Geschäftsbetrieb drohender unwiederbringlicher Schaden in Betracht (5 Ob 145/59, 6 Ob 39/61). Entscheidungstexte 6 Ob 87/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 6 Ob 87/73 3 Ob 162/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 162/73 Beisatz: Ausblei... mehr lesen...
Norm: EO §381 B
Rechtssatz: Wenn bereits durch die im Ehescheidungsverfahren erlassene EV zur Sicherung des Anspruches der Ehefrau auf Benützung der Ehewohnung dem Beklagten rechtswirksam untersagt wurde, bei der Wohnungsgenossenschaft die Nutzungsrechte aufzukündigen und den für die Wohnung erlegten Baukostenzuschuß zu beheben, ist die Erlassung einer weiteren EV im wesentlichen gleichartigen Inhalts mangels Anspruchsgefährdung nicht gerechtfe... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, er habe gegen seinen ehemaligen Angestellten Helmuth K eine Schadenersatzforderung von mehreren S 100.000.-. Zur Hereinbringung eines Betrages von S 131.269.10 sei ihm die Exekution durch Pfändung und Überweisung des Guthabens des Verpflichteten bei der Beklagten bewilligt worden. Diese habe das Guthaben mit S 104.167.54 angegeben, verweigere aber die Zahlung. Da die von ihr gegebene Begründung: , der Nebenintervenientin (auf Seite der Beklagten) sei die Pfändung ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DUWG §24
Rechtssatz: Eine EV nach dem UWG kann den gesamten in der Klage erhobenen Unterlassungsanspruch umfassen, ohne daß dadurch in unzulässiger Weise das Urteil vorweggenommen würde. Entscheidungstexte 4 Ob 313/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 4 Ob 313/72 ÖBl 1973,37 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DUWG §24
Rechtssatz: Eine EV nach dem UWG kann den gesamten in der Klage erhobenen Unterlassungsanspruch umfassen, ohne daß dadurch in unzulässiger Weise das Urteil vorweggenommen würde. Entscheidungstexte 4 Ob 313/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 4 Ob 313/72 ÖBl 1973,37 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Antragstellerin beantragte beim Erstgericht "als Außerstreitgericht" die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes (in der qualifizierten Form der Verweisung des Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung) ohne eine zeitliche oder sonstige Beschränkung. Sie erklärte hiezu - zwar nicht im Antrag, aber anläßlich ihrer gerichtlichen Vernehmung -, mit einer Scheidungsklage vorderhand noch zuzuwarten, also derzeit die Einbringung einer Scheidungsklage nicht zu beabsichtigen. Das Erstgeri... mehr lesen...
Die aus Ungarn stammenden Ehegatten Tibor G und Katalin Maria G haben am 27. 11. 1968 vor dem Standesamt L die Ehe geschlossen, wodurch eine voreheliche Tochter legitimiert wurde. Dem Tibor G wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 24. 1. 1966. Zl MAbt 61/IV - G 54/64, die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Ehegatten leben bei aufrechter Ehe getrennt, ein gemeinsamer ehelicher Wohnsitz hat bisher nicht bestanden. Wohl lebten sie vor der Ehe gelegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BAußStrG §18AußStrG §19EO 378 AEO §381 AEO §382 I
Rechtssatz: 1) Der Beschluß, mit dem der Ehefrau die Leistung der Wohnsitzfolge nach § 92 ABGB aufgetragen wird, ist keine einstweilige Verfügung. 2) Der vom Außerstreitrichter gefaßte Beschluß ist nach Maßgabe des § 18 Abs 1 AußStrG der Rechtskraft fähig und daher für einen später damit befaßten Richter bindend. 3) Angemessene Zwangsmittel im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG zur ... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 D
Rechtssatz: Im Wege der einstweiligen Verfügung kann die gefährdete Partei ihren Gegner zumindest in der Regel nicht zwingen, eine Leistungsverpflichtung, deren Wegfall der Gegner behauptet, nunmehr doch für eine bestimmte Zeit zu erfüllen, und damit eine gegenwärtige Leistung erreichen und nicht nur eine künftige allenfalls (wieder)gegebene Verpflichtung sichern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Steht auf Grund des Bescheinigungsverfahrens fest, daß die gefährdete Partei nur Anspruch auf Wasserbezug hat, solange kein Wassermangel eintritt und die Antragsgegner das Wasser nicht für die eigene Landwirtschaft benötigen, so kann ein solcher Anspruch mangels ausreichender Bestimmbarkeit nicht durch EV gesichert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 230/71 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §381 AHGB §17UWG §24
Rechtssatz: Dem Beklagten kann im Wege einer EV nicht verboten werden, im geschäftlichen Verkehr seinen prot Firmennamen zu verwenden (so schon bereits SZ 22/17; SZ 27/317; JBl 1962,509; HS 1149; ÖBl 1957,8). Entscheidungstexte 4 Ob 356/70 Entscheidungstext OGH 17.11.1970 4 Ob 356/70 Veröff: ÖBl 1971,81 = GesRZ 1972,24 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 A
Rechtssatz: Aus dem Wesen und Zweck der einstweiligen Verfügung folgt, dass durch die Provisorialmaßnahme der gefährdeten Partei keinesfalls Rechte eingeräumt werden dürfen, die ihr nach dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis auch bei Obsiegen in dem über ihren Anspruch durchgeführten Verfahren nicht zuerkannt werden könnten. Entscheidungstexte 5 Ob 196... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §382 IMG §8
Rechtssatz: Zur Sicherung eines auf § 8 MG gestützten Anspruches kann zwar eine EV bewilligt werden, doch dürfen der gefährdeten Partei durch die Provisorialmaßnahmen nicht Rechte eingeräumt werden, die ihr bei Obsiegen in dem über ihren Anspruch durchgeführten Verfahren nicht zuerkannt werden können (hier: Die Ermächtigung der Mieter, Erhaltungsarbeiten selbst durchzuführen). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109EO §381 A
Rechtssatz: EV zur Sicherung des Anspruches des Vermieters auf seinerzeitige Rückstellung des Bestandgegenstandes im Zustand der Übernahme. Entscheidungstexte 1 Ob 171/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 171/70 MietSlg 22149 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004995 ... mehr lesen...
Von 1945 bis zum Jahre 1955 wohnten die Klägerin und Ing. Rudolf B. im gleichen Haus in G. Sie waren befreundet. Die Klägerin besaß Schmuck, zu dem auch die Verlobungsringe ihrer Eltern - zwei Goldringe mit je drei Brillanten - gehörten, auf denen die Namen ihrer Eltern und deren Verlobungsdatum eingraviert waren. Einen Ring überließ die Klägerin leihweise Ing. B. auf Lebensdauer, weil ihm der Ring gut gefiel, doch verpflichtete sich Ing. B. der Klägerin jederzeit über Aufforderung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1068EO §381 A
Rechtssatz: Der Wiederkaufsberechtigte, der auf Unterfertigung eines Vertrages über den Rückverkauf klagt, kann diesen Anspruch nicht durch ein Veräußerungsverbot sichern. Entscheidungstexte 7 Ob 124/69 Entscheidungstext OGH 23.07.1969 7 Ob 124/69 1 Ob 174/74 Entscheidungstext OGH 14.10.1974 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Miteigentümer des Hauses W*****, und Wohnungseigentümer im genannten Hause. Der Kläger behauptet den Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich des fraglichen Liegenschaftsanteiles mit Wohnungseigentum und bringt vor, er selbst sei bereit, seine Vertragspflichten zu erfüllen, doch weigere sich der Beklagte, die für die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages notwendigen Erklärungen abzugeben. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Bes... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §389 Abs1 IIIaEO §389 Abs1 IIID
Rechtssatz: Der allgemeine Hinweis auf eine in abstracto mögliche Gefährdung des Anspruches ersetzt nicht die im Gesetz geforderte Behauptung von Tatsachen, die die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung eines unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen lassen (vgl GlUNF 2396). Entscheidungstexte 1 Ob 12/68 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §389 Abs1 IIIaEO §389 Abs1 IIID
Rechtssatz: Der allgemeine Hinweis auf eine in abstracto mögliche Gefährdung des Anspruches ersetzt nicht die im Gesetz geforderte Behauptung von Tatsachen, die die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung eines unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen lassen (vgl GlUNF 2396). Entscheidungstexte 1 Ob 12/68 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §340 ffABGB §364 ff AEO §381 A
Rechtssatz: Keine Untersagung eines Wohnhausbaues mit einstweiliger Verfügung wegen allenfalls nach Bauvollendung drohender Belästigung der Nachbarschaft durch die Bewohner des Neubaues (Wohnblock bei Ischler Kurpark). Entscheidungstexte 8 Ob 29/67 Entscheidungstext OGH 07.02.1967 8 Ob 29/67 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Der Anspruch auf Verschaffung einer bestimmten Eigentumswohnung mit Südlage kann durch ein an den Vertragspartner des künftigen Wohnungseigentümers gerichtetes Verbot, das dem Vertrag zugrundeliegende Projekt zu ändern, gesichert werden. Daß diese Verbot den Prozeßerfolg vorwegnimmt, hindert seine Bewilligung nicht, wenn die Erlassung zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig e... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Der Anspruch auf Verschaffung einer bestimmten Eigentumswohnung mit Südlage kann durch ein an den Vertragspartner des künftigen Wohnungseigentümers gerichtetes Verbot, das dem Vertrag zugrundeliegende Projekt zu ändern, gesichert werden. Daß diese Verbot den Prozeßerfolg vorwegnimmt, hindert seine Bewilligung nicht, wenn die Erlassung zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig e... mehr lesen...